Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Veranstaltungen

 

 

 

Ortsteile Herrischried
Großherrischwand
Herrischried
Hogschür
Hornberg
Niedergebisbach
Rütte
Wehrhalden
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Bebauungsplan Ackern V

Öffentliche Bekanntmachung

Inkrafttreten des Bebauungsplans und

der örtlichen Bauvorschriften

„Ackern V“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Herrischried hat am 26.09.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Ackern V“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 10 Abs. 1 BauGB jeweils als selbstständige Satzung beschlossen.


Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

 

Der Bebauungsplan und die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Ackern V“ treten mit
dieser Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

 

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können einschließlich ihrer Begründung (mit Umweltbericht) sowie der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB im Rathaus der Gemeinde Herrischried, Hauptstraße 28, 79737 Herrischried, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan, die örtlichen Bauvorschriften und ihre gemeinsame Begründung sowie alle Fachgutachten einsehen und Auskunft über ihren Inhalt verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4 Abs. 4 GemO BW Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO BW oder auf Grund der GemO BW zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO BW wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 4 Abs. 4 S. 1 GemO BW jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Gemeinde Herrischried, den 15.12.2022

 

 

 

Christian Dröse

Bürgermeister

Kartenausschnitt_AckernV


Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und Umweltbericht sowie der Artenschutzrechtlichen Prüfung, dem Straßen-/ Entwässerungskonzept (Büro Tillig Ingenieure) und dem Geotechnischen Bericht (Büro Geotechnisches Institut) vom

 

13.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022 (Auslegungsfrist)

 

beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde Herrischried, Hauptstraße 28, 79737 Herrischried, während der üblichen Dienststunden (Dienstag bis Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.

Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter

www.herrischried.de/bplanackern5 eingesehen werden.

 

 

Herrischried Logo

fairtrade

Ferienwelt

Hotzenwald

 

   Naturpark_Jubiläum25J_Logo 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürgerinformationsbroschüre_Herrischried_79737_50_01_20

Kontakt

Gemeindeverwaltung Herrischried
Bürgermeister Christian Dröse
Hauptstraße 28
79737 Herrischried

 

Telefon: (07764) 9200-0
Fax: (07764) 9200-49
E-Mail:
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Telefonzeiten:

Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr

 

Bürgerservice:

Montag bis Donnerstag von 09:00-12:00 Uhr

 

Termine außerhalb dieser Zeiten können mit den jeweiligen Sachbearbeitern telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

 

 

Wetter