Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Gemeinde Herrischried) als Betreiber dieser Website sind bemüht, diese in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften: Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung.
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.herrischried.de. Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.
PDF oder Word Teilbereich:
Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word- oder Excel Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde Herrischried kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Gemeinde Herrischried auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde überarbeitet werden. Die Gemeinde Herrischried ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Fehlen von leichter Sprache und Gebärdensprache:
Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Gemeinde Herrischried bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt.
Bilder und Infografiken ohne genug Texte:
Beschreibung: Einige Bilder und Infografiken sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt.
Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter werden die Bilder nach und nach überprüfen und die dazugehörigen Textpassagen um die fehlenden Informationen ergänzen, sowie die Titel und Alternativtexte der Bilder überprüfen.
Bildergalerie:
Beschreibung: Da unsere Bildergalerien im Normalfall lediglich bildliche Eindrücke der Gemeinde und ihrer Einrichtungen vermitteln sollen, sind nicht alle Bilder mit ausreichender Beschreibung und Betitelung versehen.
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Aufgrund des Umfangs und der Art der Fotoalben ist eine individuelle Beschreibung von mehr als 100 Bildern unverhältnismäßig.
Links nicht korrekt betitelt:
Beschreibung: Nicht alle Links auf der Website sind korrekt betitelt.
Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden diese Mängel nach und nach beheben
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde. Die Gemeinde Herrischried ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.01.2024 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Gemeinde Herrischried
Hauptstraße 28
79737 Herrischried
Deutschland
Tel.: +49 (0) 7764 / 9200 – 14
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail:
Erklärung zur Barrierefreiheit_Gemeinde Herrischried_20250114