Gutachterausschuss
Öffentliche Bekanntmachung
1. Die Genehmigung des Landratsamtes Waldshut-Tiengen vom 4.3.2021 zu der
am 01.01.2021 geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Städte und
Gemeinden im westlichen Landkreis Waldshut-Tiengen zur Übertragung der Aufgaben
nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung und Bildung des Gemeinsamen
Gutachterausschusses Landkreis Waldshut WEST bei der Stadt Bad Säckingen
gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO in Verbindung mit § 25 GKZ gem. § 25 Abs. 5 GKZ
und
2. die am 01.01.2021 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Städte und
Gemeinden im westlichen Landkreis Waldshut-Tiengen zur Übertragung der Aufgaben
nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung zur Bildung des Gemeinsamen
Gutachterausschusses Landkreis Waldshut WEST bei der Stadt Bad Säckingen
werden nachstehend öffentlich bekannt gemacht.
Herrischried, den 15.03.2021
gez. Christian Dröse, Bürgermeister
2021-03-15_Bekanntmachung_Herrischried_öffentlich-rechtliche-Vereinbarung