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Grundsteuerreform

Antworten auf wichtige Fragen

Warum musste die Grundsteuer geändert werden?

Wie berechnet sich die neue Grundsteuer (B) in Baden-Württemberg?

Wie wird die Grundsteuer (A) berechnet?

Wer hat den Bodenrichtwert festgelegt?

Was kann ich tun, wenn ich mit dem Bodenrichtwert für mein Grundstück nicht einverstanden bin?

Wie errechnet sich der Grundsteuerwert?

Warum gehört mein Haus jetzt zur Grundsteuer B und nicht mehr zum landwirtschaftlichen Betrieb Grundsteuer (A)?

Wie wird der Messbetrag berechnet?

Mein Messbetrag ist höher als bisher. Warum?

Warum ändert sich der Hebesatz im Vergleich zu bisher?

Wie hoch ist der Hebesatz in der Gemeinde Herrischried?

Was heißt „aufkommensneutraler Hebesatz“ / Aufkommensneutralität?

Warum muss ich jetzt mehr Grundsteuer bezahlen als bisher?

Die Grundstücksfläche ist falsch beziehungsweise die Berechnung des Grundsteuermessbescheids ist falsch. Was kann ich tun?

Warum habe ich den Grundsteuerbescheid erhalten (und nicht meine Miteigentümer/Miterben)?

Mir gehört das Grundstück nicht / nicht mehr. Warum erhalte ich den Grundsteuerbescheid?

Ich bin mit der Höhe der Grundsteuer nicht einverstanden. Wie kann ich mich dagegen wehren?

Muss ich die Grundsteuer bezahlen, auch wenn ich Einspruch beim Finanzamt oder Widerspruch bei der Gemeinde eingelegt habe?

Wie lange bleibt die Grundsteuerhöhe bestehen?

 

 

 

Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie unter:

 

 

www.Grundsteuer-BW.de

 

 

www.gutachterausschuesse-bw.de

 

 

www.finanzamt-bw.fv-bwl.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Informationen für Ihre Grundsteuererklärung:

 

Es gibt drei Möglichkeiten die Grundsteuererklärung abzugeben:

  1. Elektronisch über das Portal Elster-Online. (Der Gold-Standard)

 

Wenn dies nicht möglich ist:

1. Handschriftlich mit einem gedruckten Formular, das telefonisch beim Finanzamt angefordert wird.

    – Handschriftlich ausfüllen, mit Unterschrift versehen, dann an das Finanzamt versenden. 

 

2. per PDF-Formular, das am PC ausgefüllt, dann ausgedruckt wird.

    – Mit dem Computer ausfüllen, mit Unterschrift versehen, dann an das Finanzamt versenden.

    Zugehörige Unterlagen können Sie hier herunterladen: 

 

 

 

  • Angaben zur Flurstücksnummer finden Eigentümer im Schreiben des Finanzamtes, sowie im Grundbuch und im Kaufvertrag. 

  • Der Bodenrichtwert beziffert durchschnittliche Bodenpreise pro Quadratmeter innerhalb einer Gemeinde oder eines Stadtteils. Die Bodenrichtwerte und die Flächenangaben für Ihre Grundstücke können Sie hier einsehen

  • Weitere Ausfüllhilfen für die Abgabe der Steuererklärung finden Sie hier

Grundsteuererklärung Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft):

 

Hier finden sie ausführliche Anleitungen und auch die entsprechenden Formulare für die

Abgabe der Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform für den Bereich Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)

als ausfüllbare pdf-Dateien:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Kontakt

Gemeindeverwaltung Herrischried
Bürgermeister Christian Dröse
Hauptstraße 28
79737 Herrischried

 

Telefon: (07764) 9200-0
Fax: (07764) 9200-49
E-Mail:
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Telefonzeiten:

Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr

 

Bürgerservice:

Montag bis Donnerstag von 09:00-12:00 Uhr

 

Termine außerhalb dieser Zeiten können mit den jeweiligen Sachbearbeitern telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

 

 

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