Allgemeinverfügungen
Landratsamt Waldshut
Landwirtschaftsamt
Das Landwirtschaftsamt Waldshut informiert:
Allgemeinverfügung
zur Genehmigung von Ausnahmen von der bodennahen Ausbringungstechnik im Landkreis Waldshut
Im Falle von bestelltem Ackerland dürfen seit dem 1. Februar 2020 und im Falle von Grün-land, Dauergrünland oder mehrschnittigem Feldfutterbau ab dem 1. Februar 2025 flüssige organische Düngemittel (inklusive Gärreste) nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Breitverteilung ist auf bestelltem Ackerland und im Grünland, bis auf zu genehmigende Ausnahmen daher grundsätzlich nicht mehr zulässig. Für die Ausnahmetatbestände: „Grünlandflächen mit >20% Hangneigung auf >30 % der Fläche“, „Kleine Betriebe unter 15 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche“ und „Dünne Güllen und Jauchen“ hat das Landratsamt Waldshut unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen eine Allgemeinverfügung erlassen.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/bekanntmachungen/