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Schöffenwahl 2023

Herrischried, den 06. 03. 2023

Schöffenwahl 2023

 

Gemeinden nehmen Bewerbungen entgegen

 

Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg turnusgemäß wieder die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die fünfjährige Schöffenamtsperiode vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 statt.

Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten haben Schöffen?

Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Durch die Beteiligung von Laienrichterinnen und Laienrichtern im Strafprozess werden nichtjuristische Wertungen und Überlegungen in den richterlichen Entscheidungsprozess eingebracht und die spezielle Sachkunde, Lebens- und Berufserfahrung ohne ausschließlichen Blick durch die juristische „Brille“ für die Urteilsfindung genutzt. Damit garantieren Schöffinnen und Schöffen eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das allgemeine Vertrauen in die Justiz. Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. Bei dieser Tätigkeit sind Schöffinnen und Schöffen -genau wie Berufsrichter- nur dem Gesetz unterworfen und nicht an Weisungen gebunden. Sie üben das Richteramt in der Hauptverhandlung und mit vollem Stimmrecht aus. Auch ein Fragerecht steht ihnen in der Verhandlung zu. In der Regel sind ca. zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen.

Wie werde ich Schöffe oder Jugendschöffe und welche Voraussetzungen muss eine Bewerberin oder ein Bewerber erfüllen?

Wer sich für das Ehrenamt des Schöffen interessiert und das Schöffenamt ausüben will, muss sich rechtzeitig und schriftlich bei seiner Wohnort-Gemeinde bewerben. Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 01. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung

 

 

 

 

 

 

 

öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.

Falls Sie Interesse an der zeitlich begrenzten und sehr interessanten Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe bzw. Jugendschöffin oder Jugendschöffe haben melden Sie sich deshalb bitte baldmöglichst, spätestens jedoch bis zum 07. April 2023 bei der Gemeindeverwaltung Herrischried -Hauptamt- Herr Schneider, Zimmer Nr. 7, Tel. 07764/9200-13 oder unter . Dort erhalten Sie auch den erforderlichen Bewerbungsbogen.

Wie ist das weitere Verfahren?

Die Gemeinde erstellt aus dem Kreis der vorliegenden Bewerbungen eine Vorschlagsliste, die in der Folge dem Amtsgericht Bad Säckingen übersandt wird. Über die Aufnahme der vorliegenden Bewerbungen in diese Vorschlagsliste entscheidet der Gemeinderat. Beim Amtsgericht wird dann im Spätsommer 2023 die eigentliche Schöffenwahl durchgeführt. Die Gemeinde Herrischried muss dem Amtsgericht Bad Säckingen mindestens 3 Personen zur Schöffen- und mindestens 2 Personen zur Jugendschöffenwahl vorschlagen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen

Weiter umfassende Informationen zu den Aufgaben eines Schöffen, zum Strafverfahren und zu den Bewerbungsvoraussetzungen können im Internet unter www.schoeffenwahl2023.de abgerufen werden.

 

 

 

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Kontakt

Gemeindeverwaltung Herrischried
Bürgermeister Christian Dröse
Hauptstraße 28
79737 Herrischried

 

Telefon: (07764) 9200-0
Fax: (07764) 9200-49
E-Mail:
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Telefonzeiten:

Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr

 

Bürgerservice:

Montag bis Donnerstag von 09:00-12:00 Uhr

 

Termine außerhalb dieser Zeiten können mit den jeweiligen Sachbearbeitern telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

 

 

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