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Informationen über die Durchführung des Volksbegehrens "XXL-Landtag verhindern!"

Herrischried, den 30. 04. 2025

Gemeinde Herrischried

Landkreis Waldshut

 

Informationen

 

über die Durchführung des Volksbegehrens "XXL-Landtag verhindern!" und über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes - Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden"


Hier gelangen Sie zu der zugehörigen Öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Herrischried zum Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“. 


Wer kann teilnehmen?

Eintragungsberechtigt in die Eintragungsliste der amtlichen Sammlung oder das Eintragungsblatt der freien Sammlung ist nur, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist.
Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung
 

  •  mindestens 16 Jahre alt sind,

  •  die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,

  •  seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und

  •  nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.


In welchem Zeitraum läuft das Volksbegehren und wie kann ich teilnehmen?

 

"Freie Unterschriftensammlung"
Vom 05.05.2025 bis 04.11.2025 findet die „freie Unterschriftensammlung“ durch die Vertrauensleute des Volksbegehrens statt.
Dies kann auf unterschiedlichem Weg erfolgen: durch Gespräche an der Haustür, durch Infostände oder durch das Herunterladen und Unterzeichnen eines entsprechenden Formulars auf den Internetseiten der Verantwortlichen des Volksbegehrens.
Die unterschriebenen Formblätter müssen anschließend beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Herrischried abgegeben werden, wo das Unterschriftsrecht jedes Unterzeichnenden geprüft wird. Die Formblätter verbleiben beim Einwohnermeldeamt und werden nach Ende der Sammlung an die zuständige Stelle weitergeleitet.

"Amtliche Unterschriftensammlung"
Vom 05.05.2025 bis 04.08.2025 findet zusätzlich noch die sogenannte „amtliche Unterschriftensammlung“ statt. Hier werden bei den Gemeinden Unterschriftslisten aufgelegt, in denen interessierte Bürgerinnen und Bürger unterzeichnen können. Zeit und Ort der Eintragungsmöglichkeit im Rahmen der amtlichen Sammlung können Eintragungswillige der Öffentlichen Bekanntmachung (Link siehe oben) entnehmen.

In jedem Fall, d.h. ob Sie an der freien oder alternativ der amtlichen Unterschriftensammlung des Volksbegehrens teilnehmen, wird Ihr Wahlrecht und somit Ihre Unterschriftsbefugnis überprüft. Es ist daher ratsam, wenn Sie im Rahmen der amtlichen Unterschriftensammlung Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

 

Es ist außerdem nur möglich, das Volksbegehren entweder im Wege der freien Sammlung oder der amtlichen Sammlung zu unterstützen. Durch elektronische Prüfung und Kontrolle der jeweiligen Unterschriftsbefugnis beim Einwohnermeldeamt wird sichergestellt, dass jede Person nur einmal unterschreiben kann.

 

 

 

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Kontakt

Gemeindeverwaltung Herrischried
Bürgermeister Christian Dröse
Hauptstraße 28
79737 Herrischried

 

Telefon: (07764) 9200-0
Fax: (07764) 9200-49
E-Mail:
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Telefonzeiten:

Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr

 

Bürgerservice:

Montag bis Donnerstag von 09:00-12:00 Uhr

 

Termine außerhalb dieser Zeiten können mit den jeweiligen Sachbearbeitern telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

 

 

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