Landkreis Waldshut _ Kindertagesbetreuung
Kindertagespflege als eine Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind?
Tagesmütter und Tagesväter bieten sowohl Betreuung für unter 3-jährige Kinder, als auch ergänzende Betreuung für Kindergarten- oder Schulkinder. Es handelt sich bei der Kindertagespflege um eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die öffentlich gefördert werden kann. Sie ist geprägt durch ein flexibles, familiennahes Betreuungsangebot.
Suchen Sie als Elterneine Tagesbetreuung für Ihr Kind?
Die Fachberaterinnen für Kindertagespflege des Jugendamtes Waldshut - Abteilung Kindertagesbetreuung – vermitteln auf Anfrage qualifizierte Tagespflegepersonen. Die Zuständigkeiten der Fachberaterinnen richtet sich nach Ihrem Wohnort.
Bitte nehmen Sie Kontakt über genannte Mailadresse (bitte Wohnort benennen) oder das Kontaktformular über die Landkreis-Website mit uns auf.
Kontakt:
Was kostet Kindertagesbetreuung?
Die Höhe der Betreuungskosten kann zwischen Eltern und Tagespflegeperson individuell vereinbart werden. Dies wird i.d.R. in einem Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Tagespflegeperson festgelegt.
Eltern können beim Jugendamt - Abteilung Kindertagesbetreuung - einen Antrag auf öffentliche Förderung stellen. Für jede anerkannte und tatsächlich geleistete Betreuungsstunde wird eine laufende Geldleistung gewährt. Diese beträgt 7,50 € für Kinder unter drei Jahren und 6,50 € für Kinder über drei Jahren. Vom Jugendamt wird ein Kostenbeitrag erhoben und für jede an die Tagespflegeperson vergütete Betreuungsstunde verlangt. Die Höhe des Kostenbeitrages je Betreuungsstunde richtet sich nach der Anzahl der Kinder in der Familie.
Der Kostenbeitrag kann auf Antrag vom Jugendamt des Landkreises Waldshut ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Kostenbeitragspflichtigen und dem Kind nachweislich nicht zuzumuten ist.
Weitere Informationen:
https://www.landkreis- waldshut.de/jugendamt/abteilungen/kindertagesbetreuung/kindertagespflege/
Kinder zu betreuen begeistert auch Sie?
? Möchten Sie neben eigenen Kindern noch andere Kinder dauerhaft in Teilzeit oder Vollzeit betreuen?
? Sind Ihre Kinder aus dem Haus und Sie möchten die Kindererziehung nun mit Verdienst ausüben?
? Sie sind berufstätig, wollen sich verändern und qualifiziert und in selbständiger Tätigkeit mit kleinen Kindern arbeiten?
Dann werden Sie Tagesmutter oder Tagesvater!
Die selbstständige Tätigkeit als Tagespflegeperson setzt u.a. die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss eines Qualifizierungskurses voraus.
Der Qualifizierungskurs hat einen Umfang von 300 Unterrichtseinheiten (UE) und gliedert sich in zwei Kursblöcke. Nach dem praxisvorbereitenden Grundkurs (50 UE) kann eine Pflegeerlaubnis beantragt werden. Somit haben die Kursteilnehmenden die Möglichkeit schon während der Qualifizierung eine Betreuung für Tageskinder anzubieten. Neben der Teilnahme am Qualifizierungskurs, müssen angehende Tagesmütter und -väter eine pädagogische Konzeption verfassen und schließen die Qualifikation mit einem Kolloquium ab.
Dieser Qualifizierungskurs wird i.d.R. jährlich über das Jugendamt Waldshut angeboten und ist für die Kursteilnehmenden kostenfrei.
Kontakt:
Weitere Informationen:
https://www.landkreis- waldshut.de/jugendamt/abteilungen/kindertagesbetreuung/tagespflegepersonen/
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