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Medienmitteilung Landratsant Waldshut _ Aufhebung des Feuerverbots im Wald

09. 09. 2022

Aufhebung des Feuerverbots im Wald

 

 

Das Landratsamt hat mit Wirkung vom 09. September die Polizeiverordnung über das Feuerverbot im Wald aufgehoben. Damit ist das Grillen an ausgewiesenen Feuerstellen wieder erlaubt.

Das Kreisforstamt weist darauf hin, dass weiterhin das Rauchverbot nach §41 Landeswaldgesetz in der Zeit vom März bis Oktober gilt. Außerdem sollen Waldbesitzer auf das Verbrennen von Reisighäufen (Waldarbeiterfeuer) verzichten.

 

Bild zur Meldung: Medienmitteilung Landratsant Waldshut _ Aufhebung des Feuerverbots im Wald

 

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