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Landratsamt Waldshut _ FÜR #ZUSAMMENHALT UND #WIRZEIGENHALTUNG__Teil 1

Herrischried, den 15. 02. 2022

FÜR #ZUSAMMENHALT UND #WIRZEIGENHALTUNG

 

 

Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie. Ängste und Bedenken, aber auch Fehlinformationen und Gerüchte halten Menschen vom Impfen ab.

Was hilft dagegen? Aufklärung und Antworten.

 

Das Landratsamt Waldshut hat sich deshalb dazu entschlossen, auf der Facebook-Seite regelmäßig medizinische Fragen zum Thema Impfen zu beantworten. Der Pandemiebeauftragte des Landkreises Waldshut, Dr. Olaf Boettcher und viele Ärztinnen und Ärzte, sind bereit, auf Ihre Fragen zu antworten. Sie können uns ihre Fragen per Nachricht über Facebook oder per Mail an

senden.

 

 

 

Folgende Fragen wurden auf Facebook gestellt:

 

 

Dürfen auch Menschen über 50 Jahren schon die vierte Impfung erhalten, wenn die dritte Impfung erst drei Monate zurückliegt, oder ist es besser noch etwas zu warten?

 

 

Antwort von Dr. Olaf Boettcher:

Ü-50Jährige dürfen die vierte Impfung drei Monate nach der ersten Boosterung erhalten. Dies macht vor allem Sinn, wenn die Personengruppe gesundheitlich gefährdet ist, oder sie in einem medizinischen Beruf mit Patientenkontakt tätig ist, oder sie in die Gruppe der systemrelevanten Personen, Polizei, Feuerwehr, THW, Altenheim, KITA, Spital oder niedergelassene Praxis fällt.

 

Gilt man auch 12 Monate nach Zweitimpfung als geboostert oder gibt es da einen maximalen Abstand zwischen Zweitimpfung und Booster?

 

 

Antwort von Dr. Olaf Boettcher:

Der Status „vollständig geimpft“ nach der Zweitimpfung oder „geboostert“ nach der Drittimpfung ist aktuell zeitlich nicht begrenzt. Bedenken Sie aber: Der vollständig Geimpfte wird Quarantäne­pflichtig, wenn Jemand in seinem Haushalt positiv ist und die Zweitimpfung länger als drei Monate zurückliegt. Und noch was ist wichtig: Nach der Auffrischungsimpfung steigt die Schutzwirkung gegenüber einer Infektion mit der Omikron-Variante deutlich an.

 

 

 

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Kontakt

Gemeindeverwaltung Herrischried
Bürgermeister Christian Dröse
Hauptstraße 28
79737 Herrischried

 

Telefon: (07764) 9200-0
Fax: (07764) 9200-49
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Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr

 

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Termine außerhalb dieser Zeiten können mit den jeweiligen Sachbearbeitern telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

 

 

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