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Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

Herrischried, den 20.​03.​2020

Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

Sollte Ihr derzeitiger Personalausweis in den nächsten Wochen ablaufen, weist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darauf hin, dass Sie der Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen können.

Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten.

Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien.

 

  

  

 

 

 

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Kontakt

Gemeindeverwaltung Herrischried
Bürgermeister Christian Dröse
Hauptstraße 28
79737 Herrischried

 

Telefon: (07764) 9200-0
Fax: (07764) 9200-49
E-Mail:
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Telefonzeiten:

Montag bis Freitag von 09.00 - 12.00 Uhr

 

Bürgerservice:

Montag bis Donnerstag von 09.00 - 12.00 Uhr

 

Termine außerhalb dieser Zeiten können mit den jeweiligen Sachbearbeitern telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

 

 

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