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Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) teilt aktuell mit: Erfassungen von Tieren, Pflanzen und Biotopen

Herrischried, den 27.​02.​2026

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) teilt aktuell mit:

Erfassungen von Tieren, Pflanzen und Biotopen

 

Auch in der Gemeinde Herrischried werden im Zeitraum von März bis Ende November 2026 erneut Erfassungen von Tieren und Pflanzen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) durchgeführt. Dabei wird unsere Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht. Die Untersuchungen erfolgen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Biotopen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Die Ergebnisse werden auf Landes- und teils auch Bundesebene hochgerechnet, um Aussagen zur Entwicklung treffen zu können.

 

Die Erfassungen finden im Rahmen folgender Monitoringprogramme statt:

 

Die Bundesrepublik Deutschland ist als Mitgliedsstaat der Europäischen Union nach Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet, im gesamten Bundesgebiet regelmäßig ein Monitoring zur Überwachung der Erhaltungszustände für Arten von gemeinschaftlichem Interesse durchzuführen und die Ergebnisse an die EU zu berichten. Die in Baden-Württemberg untersuchten Arten sind Teil des bundesweiten Stichprobenmonitorings innerhalb der kontinentalen biogeographischen Region. Die Gesamtanzahl der Stichproben sowie die Verteilung auf die Bundesländer wurde vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) vorgegeben und je nach Art um weitere Stichproben in den Bundesländern ergänzt. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Bericht 2031 ein. Die Lage der Stichprobenflächen wurde im Rahmen einer Zufallsziehung ausgewählt. Da die externen Dienstleistenden die Arbeiten selbstständig planen, sind alle Flächen angegeben, die zwischen 2026 und 2029 beprobt werden. Weitere Informationen zur FFH-Richtlinie sowie deren Umsetzung in Baden-Württemberg finden Sie auf der Internetseite der LUBW:

FFH-Richtlinie

 

Beim landesweiten Greifvogelmonitoring werden windkraftempfindliche Arten wie Rotmilan, Schwarzmilan und Wespenbussard systematisch erfasst – hauptsächlich von Aussichtspunkten mit guter Geländeübersicht oder bei Bedarf durch Begehung von Waldstücken mit vermuteten Horsten. Die Kartierenden betreten ausschließlich Grünland oder Wälder im Außenbereich und nutzen das vorhandene Wegenetz. Die erhobenen Daten dienen der Überwachung von Bestandstrends und tragen zum naturverträglichen Ausbau regenerativer Energien bei. Weitere Informationen zum Greifvogelmonitoring finden Sie auf der Internetseite der LUBW:

Landesweites Greifvogelmonitoring

 

Im Rahmen dieser Erfassungen ist es den kartierenden Fachpersonen als Beauftragte der LUBW entsprechend den Vorgaben des § 52 NatSchG grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Bescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen. Die Stichprobenflächen bleiben anonym, um die Aussagekraft des Monitorings zu gewährleisten. Es erfolgt auch keine Zuordnung der Ergebnisse zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden. Dauerhafte Markierungen werden nicht vorgenommen. Der Zeitpunkt der Erfassung richtet sich nach dem Entwicklungsstand der Arten oder Lebensräume und wird stark von den aktuellen Wetterbedingungen beeinflusst. Eine Begleitung der Erfassungen vor Ort ist leider nicht möglich.

 

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die LUBW unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: 

 

 

  

  

 

 

 

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Hauptstraße 28
79737 Herrischried

 

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Fax: (07764) 9200-49
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