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Öffentliche Bekanntmachung - Widerspruch_Übermittlung_Daten_an_Parteien

Herrischried, den 19. 12. 2024

Gemeinde Herrischried

Landkreis Waldshut

 

 

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

 

 

über das generelle Widerspruchsrecht gegen Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen sowie insbesondere anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025

 

Gemäß § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) in der seit 01. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten sogenannte „Gruppenauskünfte aus dem Melderegister“ erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. 

 

Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. 

 

Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. 

Der Widerspruch kann schriftlich beim Bürgermeisteramt Herrischried, Einwohnermeldeamt, Hauptstraße 28, 79737 Herrischried eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

 

 

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Kontakt

Gemeindeverwaltung Herrischried
Bürgermeister Christian Dröse
Hauptstraße 28
79737 Herrischried

 

Telefon: (07764) 9200-0
Fax: (07764) 9200-49
E-Mail:
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Telefonzeiten:

Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr

 

Bürgerservice:

Montag bis Donnerstag von 09:00-12:00 Uhr

 

Termine außerhalb dieser Zeiten können mit den jeweiligen Sachbearbeitern telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

 

 

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