Öffentliche Bekanntmachung - Widerspruch_Übermittlung_Daten_an_Parteien
Gemeinde Herrischried
Landkreis Waldshut
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
über das generelle Widerspruchsrecht gegen Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen sowie insbesondere anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Gemäß § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) in der seit 01. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten sogenannte „Gruppenauskünfte aus dem Melderegister“ erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch kann schriftlich beim Bürgermeisteramt Herrischried, Einwohnermeldeamt, Hauptstraße 28, 79737 Herrischried eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.