Einbeziehungssatzung Rütte Flurstück 44

Die Einbeziehungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung und örtlichen Bauvorschriften für ein Teil des Grundstücks Flst. Nr. 44 im Ortsteil „Rütte“ gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB wird mit Begründung und Umweltbeitrag vom

 

13.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022 (Auslegungsfrist)

 

beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde Herrischried, Hauptstraße 28, 79737 Herrischried, während der üblichen Dienststunden (Dienstag bis Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.

 

Alle Unterlagen können auch hier eingesehen werden:

22-06-02 Kartenausschnitt Bekanntmachung Rütte OF (22-05-27)