- Start
- » Nachrichten
- » Erhöhte Waldbrandgefahr: Landratsamt Waldshut erlässt umfassendes Feuerverbot in und um Wälder
Erhöhte Waldbrandgefahr: Landratsamt Waldshut erlässt umfassendes Feuerverbot in und um Wälder
Herrischried, den 27.07.2026Kreisforstamt
PRESSEMITTEILUNG
Erhöhte Waldbrandgefahr: Landratsamt Waldshut erlässt umfassendes Feuerverbot in und um Wälder
Waldshut, 22. Juli 2026 – Das Landratsamt Waldshut erlässt mit sofortiger Wirkung eine Polizeiverordnung zum Schutz vor Waldbränden.
Ab dem heutigen Tag, 22. Juli 2026, ist das Anzünden oder Unterhalten von Feuer oder offenem Licht in Wäldern sowie in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald im gesamten Landkreis Waldshut untersagt. Das Verbot gilt auch und insbesondere für eingerichtete und gekennzeichnete Feuerstellen, wie beispielsweise Grillplätze.
Die Maßnahme ist eine direkte Reaktion auf die aktuell hohe und prognostizierte Waldbrandgefahr in der Region. Sie wird aktiv, sobald im Landkreis Waldshut an den Stationen für den Waldbrandgefahrenindex die Stufe 4 (hohe Gefahr) oder Stufe 5 (sehr hohe Gefahr) erreicht wird oder entsprechende Prognosen des Deutschen Wetterdienstes dies nahelegen.
„Die aktuelle Trockenheit in unseren Wäldern und die hohen Temperaturen lassen uns keine andere Wahl“, erklärt Landrat Dr. Martin Kistler. „Wir müssen unsere wertvollen Waldflächen schützen und bitten alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste unseres Landkreises dringend, sich an dieses Verbot zu halten. Die kleinste Unachtsamkeit kann verheerende Folgen haben und Leben, Natur und Eigentum bedrohen.“
Die Polizeiverordnung stützt sich auf § 70 Nr. 2 des Waldgesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1 und 17 des Polizeigesetzes. Verstöße gegen das Feuerverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können gemäß § 83 Abs. 2 Nr. 7 LWaldG mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Das Verbot tritt am 22. Juli 2026 in Kraft und ist befristet bis zum 08. Oktober 2026. Über die genauen Zeiträume, in denen das Verbot aufgrund der aktuellen Gefahrenlage aktiv ist, informiert die untere Forstbehörde des Landratsamtes Waldshut durch ortsübliche Bekanntmachungen. Die Bevölkerung wird gebeten, sich regelmäßig über die aktuelle Waldbrandgefahr zu informieren und den Anweisungen der Behörden Folge zu leisten.
Das Landratsamt Waldshut bittet um Verständnis für diese präventive Maßnahme und um Beachtung der Regelungen im Interesse des Natur- und Brandschutzes.
Weitere Informationen:
- Downloads:
- Mehr über:
Herunterladen von: (pdf)