Gemeindeverwaltung Herrischried

Bürgermeister Christian Dröse

Hauptstraße 28
79737 Herrischried

(07764) 92000
(07764) 920049

E-Mail:
Homepage: www.herrischried.de

Öffnungszeiten:
Telefonzeiten Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr
Bürgerservice am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 09:00-12:00 Uhr

Termine außerhalb dieser Zeiten können mit den jeweiligen Sachbearbeitern telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

 

 


Aktuelle Meldungen

Öffnungszeiten an Fronleichnam

(25. 04. 2024)

Brückentag am 31. Mai 2024

 

Aufgrund des Brückentages bleibt das Rathaus am Freitag,  den 31. Mai 2024 geschlossen.

 

Ihre Gemeindeverwaltung

 

Bekanntmachung im Auftrag der Transnet BW - Ankündigung von Kartierungsarbeiten in der Gemeinde Herrischried

(24. 04. 2024)

Bekanntmachung im Auftrag der Transnet BW

 

Ankündigung von Kartierungsarbeiten in der Gemeinde Herrischried

 

Im Zuge des Netzausbaus planen die Übertragungsnetzbetreiber Amprion und TransnetBW die Modernisierung des Netzknoten Kühmoos. In diesem Zusammenhang plant TransnetBW zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage Kartierungen der Flora im Umfeld des Umspannwerks. Die Kartierungsarbeiten erfolgen durch Mitarbeitende von INULA INSTITUT FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSANALYSE GBR im Mai 2024. 

 

Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege sowie im Einzelfall Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren. Die Kartierungen selbst werden zu Fuß durchgeführt und dauern einmalig – je nach Größe der Fläche zwischen 15 Minuten bis zu einer halben Stunde. 

 

Betroffene Flurstücke 

Gemeinde Gemarkung Flurstücksnummer/n  
Herrischried Herrischried 891 
Hornberg 1416, 1418, 1418/1, 1454

 

Kontakt für Rückfragen

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Kartierungen steht Ihnen INULA INSTITUT FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSANALYSE GBR zur Verfügung:

 

Hr. Martin Hoffmann

Direktwahl: 0761 70760403

E-Mail:

 

 

Öffentliche Ausschreibung nach VOB Gerüstarbeiten - Eissporthallendachsanierung

(22. 04. 2024)

   Öffentliche Ausschreibung Sanierung Eissporthalle - Gerüstarbeiten   

Öffentliche Ausschreibung nach VOB Blechnerarbeiten - Eissporthallendachsanierung

(22. 04. 2024)

  Ausschreibung Eissporthalle - Blechnerarbeiten  

Öffentliche Ausschreibung nach VOB Zimmererarbeiten - Eissporthallendachsanierung

(20. 04. 2024)

 Veröffentlichung Ausschreibung Eissporthalle - Zimmererarbeiten 

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024

(17. 04. 2024)

Gemeinde Herrischried 

Öffentliche Bekanntmachung 

 

Öffentliche_Bekanntmachung_Zulassung_Wahlvorschläge_digitalsigniert

 

veröffentlicht am 17. April 2024

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Europawahl am 09. Juni 2024 - Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen -

(08. 04. 2024)

Europawahl am 09. Juni 2024

 

Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

 

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 09. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit dem gesprochenen Inhalt des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh-behindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.

Kommunalwahlen in Baden-Württemberg

(08. 04. 2024)

Kommunalwahlen in Baden-Württemberg 

 

Am 09. Juni 2024 finden turnusgemäß die nächsten Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt. Aber wer darf dabei überhaupt mitwählen und wie wählt man eigentlich richtig?

 

Hier finden Sie ein Erklärvideo: So wählt man richtig!

Hier erhalten Sie grundlegende Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Kommunalwahlen, beispielsweise

 

1. wer wahlberechtigt ist, 

2. wo man seine Stimme abgeben kann, 

3. wer genau gewählt wird, 

4. wie man den oder die Stimmzettel ausfüllt, 

5. was kumulieren und panaschieren bedeutet, 

6. wann der Stimmzettel ungültig wird und 

7. was man ins Wahllokal mitnehmen muss. 

 

Weitere ausführliche Informationen finden Sie unter: https://www.kommunalwahl-bw.de

Und nicht vergessen: Jede Stimme zählt! #badenwürttemberg#kommunalwahl #kommunalwahl2024 #jedeStimmezählt#politischeBildung#Demokratie

 

 


 

Ortschaftsverwaltung Hornberg - Einladung zur Ortschaftsratssitzung

(08. 04. 2024)

Ortschaftsverwaltung Hornberg

Einladung zur Ortschaftsratssitzung 

 

Am Samstag, den 13.04.2024 findet um 19:30Uhr im Sitzungsraum der Ortsverwaltung in Obergebisbach eine öffentliche Ortschaftsratssitzung statt. 

 

Zu dieser Sitzung möchte ich Sie herzlich einladen.

 

Tagesordnung:

1. Bauantrag

2. Verschiedenes

 

Mit freundlichen Grüßen

Robert Schäuble

Ortsvorsteher Hornberg

 

Fördermitgliederwerbung 2024 DRK-Kreisverband Säckingen e.V.

(28. 03. 2024)

Fördermitgliederwerbung 2024

DRK-Kreisverband Säckingen e.V.

  

Unter dem Motto „Helfen Sie uns dabei, Ihnen bestmöglich zu helfen!“

führt der DRK-Kreisverband Säckingen e.V. in den Gemeinden Todtmoos, Herrischried und Murg ab dem 2. April 2024 eine Haustür-Werbung mit dem Ziel, neue Fördermitglieder zu gewinnen. 

 

Das DRK führt in diesen Gemeinden mehrere Blutspenden im Jahr durch und bietet in Form der Helfer vor Ort (First Responder) schnelle und kompetente Hilfe bei medizinischen Notfällen. Diese Projekte werden ausschließlich durch unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer und die finanzielle Unterstützung der Fördermitglieder gewährleistet. Mit dieser finanziellen Unterstützung bilden wir unsere Ehrenamtlichen Mitglieder und Einsatzkräfte aus- und weiter. Beschaffen wir neues Einsatzmaterial und unterstützen die Schulen vor Ort im Aufbau des Schulsanitätsdienstes. „Ohne die Fördermitglieder können wir all das nicht leisten“, betont Peter Hofmeister, Vorsitzender des DRK-Kreisverbands Säckingen e.V. 

 

„Im Gegenzug und als Danke für die Unterstützung bieten wir den Fördermitgliedern einen Ausland-Rückholschutz mit dem DRK-Flugdienst an, wenn dies medizinisch notwendig ist“, erläutert Peter Hofmeister weiter. 

 

Um die Arbeit des DRK in den Gemeinden bekannter zu machen und neue Fördermitglieder zu werben, werden ab dem 2. April für 14 Tage Werber präsent sein und eine Haustürwerbung durchführen. Sie werden als DRK-Mitglieder kenntlich sein, einen DRK-Ausweis sichtbar sowie eine Vollmacht des DRK mit sich führen. 

 

Wichtig zu wissen ist noch: Die Werber sollen bei ihren Hausbesuchen nicht überreden, sondern informieren und überzeugen. Sie dürfen ihre Gesprächspartner keinesfalls bedrängen. Das Team darf auch kein Bargeld als Spende annehmen. Es werden nur Anträge auf eine Fördermitgliedschaft oder auf Änderung der Beitragshöhe entgegengenommen. 

 

Sollte es Ihrerseits Fragen oder Anregungen geben, so können Sie sich umgehend in der Geschäftsstelle des DRK-Kreisverband Säckingen e.V. melden: Telefon 07761 / 92010. 

 

Regierungspräsidium Freiburg (RP) - Die Bauarbeiten an der L 151 am Abzweig Segeten bei Herrischried (Kreis Waldshut), werden fortgesetzt. Landesstraße bis Mitte Juni gesperrt

(18. 03. 2024)

Regierungspräsidium Freiburg

Die Bauarbeiten an der L 151 am Abzweig Segeten bei Herrischried (Kreis Waldshut), werden fortgesetzt. 

Landesstraße bis Mitte Juni gesperrt

 

 

 

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) teilt mit, dass die noch ausstehenden Bauarbeiten an der L 151 bei Herrischried am Montag, 25. März fortgesetzt werden. Sie sollen Anfang Juni abgeschlossen sein. Die Landesstraße wird in dieser Zeit erneut gesperrt. Der Verkehr wird über Herrischried (K 6533, L 151) umgeleitet. Am Sonntag, 28. April werde die L 151 für den Autoslalom des AC Hotzenwald freigegeben. Während der gesamten Bauzeit sei die Zufahrt für Fahrzeuge des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Rettungsdienstes sichergestellt, heißt es aus dem RP.

 

Das RP verlegt eine 20-kV-Leitung der Firma naturenergie netze über eine Strecke von etwa 850 Metern. Gleichzeitig wird die Fahrbahndecke auf einer Länge von rund einem Kilometer saniert. Auf der westlichen Straßenseite werden Leitplanken montiert und abschließend die Fahrbahnmarkierungen aufgetragen. 

 

Bereits im Jahr 2023 südlich der jetzigen Baustelle auf einer Strecke von etwa zwei Kilometer umfangreiche Bauarbeiten an der L 151 durchgeführt. Dabei wurde die Fahrbahndecke (Deck- und Tragschicht) erneuert, außerdem wurden vier Böschungen saniert und Markierungsarbeiten durchgeführt. Des Weiteren wurden Leitplanken zwischen Schlagsäge und Abzweig Herrischried angebracht. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde Herrischried und dem Regierungspräsidium Freiburg erfolgte der Breitbandausbau zwischen Abzweigung Hogschür und Schlagsäge.

 

Das Regierungspräsidium bittet Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis für die Behinderungen.

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Herrischried (Feuerwehrsatzung -FwS)

(28. 02. 2024)

Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Herrischried (Feuerwehrsatzung -FwS)

Haushaltssatzung der Gemeinde Herrischried für das Haushaltsjahr 2024

(26. 02. 2024)

Haushaltssatzung der Gemeinde Herrischried für das Haushaltsjahr 2024

Information der KVBW zur Schließung Notfallpraxis Bad Säckingen

(13. 02. 2024)

Information zur Notfallpraxis Bad Säckingen

Kassenärztliche Vereinigung Baden Württemberg (KVBW)

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat entschieden, dass die allgemeine Notfallpraxis in Bad Säckingen nicht mehr geöffnet wird. 

Die allgemeine Notfallpraxis wurde Ende Oktober letzten Jahres als Reaktion auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) geschlossen. In der Folge musste das Angebot im ärztlichen Bereitschaftsdienst im ganzen Land reduziert werden. 

 

Die KVBW hat das BSG-Urteil zum Anlass genommen, den Bereitschaftsdienst neu zu konzipieren. Der Kern liegt dabei auf der Stabilisierung der Regelversorgung, also der wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu den Sprechstundenzeiten der Arztpraxen. Hier sind die Engpässe größer geworden. So sind aktuell mehr als 1.000 Arztsitze in Baden-Württemberg nicht besetzt, davon mehr als 900 Hausarztsitze. Das hat auch Auswirkungen auf den Bereitschaftsdienst, da weniger Ärztinnen und Ärzte für die Dienste zur Verfügung stehen. Verstärkt wird diese Entwicklung noch durch den Trend zur Anstellung von Ärzten in einer Praxis, der stark zugenommen hat. Denn die Dienstverpflichtung liegt beim anstellenden Arzt, nicht beim angestellten Arzt. 

 

Die Schließung der Notfallpraxis erfolgte nach einer gründlichen Prüfung der Inanspruchnahme. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass der Bereitschaftsdienst nur eine Überbrückungsbehandlung darstellt, bis die Haus- und Facharztpraxen wieder geöffnet haben. Der Bereitschaftsdienst ist keine verlängerte Sprechstunde. Zuständig ist der Bereitschaftsdienst auch nicht für medizinische Notfälle, für die der Rettungsdienst unter der 112 gerufen werden muss. Patientinnen und Patientinnen im Landkreis Waldshut können weiter zu den Öffnungszeiten ohne Anmeldung bei einem dringenden Behandlungsbedarf die Notfallpraxen in Waldshut-Tiengen und Lörrach aufsuchen. Hinzu kommt noch der Fahrdienst, der medizinisch erforderliche Hausbesuche übernimmt. Der Fahrdienst ist über die 116117 zu erreichen. Die Versorgung der Bevölkerung bleibt damit weiterhin gewährleistet. Die Notfallpraxis in Waldshut-Tiengen am Klinikum Hochrhein ist an den Wochenenden und Feiertagen von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Die Notfallpraxis Lörrach ist am Kreiskrankenhaus Lörrach angesiedelt und hat wochentags von 19 bis 22 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr geöffnet.

 

Das neue Konzept des Bereitschaftsdienstes im Land wird Schritt für Schritt erarbeitet und umgesetzt. Es umfasst mehrere Bereiche, unter anderem wird die Struktur der bestehenden Notfallpraxen auf den Prüfstand gestellt, der Fahrdienst wird neu ausgerichtet und die Möglichkeiten der Telemedizin stärker genutzt. Als erste Entscheidung hat der Vorstand der KVBW festgelegt, dass einzelne Praxen, die im Zuge des BSG-Urteils geschlossen wurden, nicht mehr geöffnet werden. Dazu gehört auch die Notfallpraxis in Bad Säckingen.

 

Für Sie stehen jedoch zum Beispiel folgende Notfallpraxen als Anlaufstelle zur Verfügung:

 

Rufnummer für den ärztlichen Notfalldienst (allgemein,- kinder-, augen- und HNO-ärztlicher Notfalldienst): 116117 (Anruf ist kostenlos)

 

Allgemeine Notfallpraxis Lörrach 

Kreiskrankenhaus Lörrach Notfallpraxis Lörrach 

Spitalstr. 25, 79539 Lörrach

Öffnungszeiten: 

Montag bis Freitag 19 - 22 Uhr, Samstag

Sa, So und Feiertage 9 - 20 Uhr.

 

Allgemeine Notfallpraxis Waldshut-Tiengen

Klinikum Hochrhein GmbH, Notfallpraxis Waldshut

Kaiserstr. 93-101, 79761 Waldshut-Tiengen

Öffnungszeiten: 

Sa, So und Feiertage       10 - 18 Uhr

 

Kinder Notfallpraxis Lörrach

St. Elisabethen-Krankenhaus

Feldbergstr. 15, 79539 Lörrach

Öffnungszeiten: 

Sa, So und Feiertage       10 - 15 Uhr.

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024

(26. 01. 2024)

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024

Landkreis Waldshut _ Kindertagesbetreuung

(22. 01. 2024)

Kindertagesbetreuung Waldshut

 

Kinder zu betreuen begeistert auch Sie?

 

?     Möchten Sie neben eigenen Kindern noch andere Kinder dauerhaft in Teilzeit oder Vollzeit betreuen?

?     Sind Ihre Kinder aus dem Haus und Sie möchten die Kindererziehung nun mit Verdienst ausüben?

?     Sie sind berufstätig, wollen sich verändern und qualifiziert und in selbständiger Tätigkeit mit kleinen Kindern arbeiten?

 

Dann werden Sie Tagesmutter oder Tagesvater!

Die selbstständige Tätigkeit als Tagespflegeperson setzt u.a. die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss eines Qualifizierungskurses voraus.

Der Qualifizierungskurs hat einen Umfang von 300 Unterrichtseinheiten (UE) und gliedert sich in zwei Kursblöcke. Nach dem praxisvorbereitenden Grundkurs (50 UE) kann eine Pflegeerlaubnis beantragt werden. Somit haben die Kursteilnehmenden die Möglichkeit schon während der Qualifizierung eine Betreuung für Tageskinder anzubieten. Neben der Teilnahme am Qualifizierungskurs, müssen angehende Tagesmütter und -väter eine pädagogische Konzeption verfassen und schließen die Qualifikation mit einem Kolloquium ab.

 

Dieser Qualifizierungskurs wird i.d.R. jährlich über das Jugendamt Waldshut angeboten und ist für die Kursteilnehmenden kostenfrei.

 

Kontakt:

 

Weitere Informationen:https://www.landkreis-waldshut.de/jugendamt/abteilungen/kindertagesbetreuung/tagespflegepersonen/

https://www.landkreis-waldshut.de/jugendamt/abteilungen/kindertagesbetreuung/tagespflegepersonen/

 


 

 

 

 

 

 

 

Stand: September 2023

Öffentliche Bekanntmachung der Redaktionsstatut der Gemeinde Herrischried

(22. 12. 2023)

Link zur Öffentlichen Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung 11. Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2024

(22. 12. 2023)

Link zur Satzung  11. Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2024

Öffentliche Bekanntmachung 11. Änderung der Abwassersatzung zum 01.01.2024

(22. 12. 2023)

Link zur Satzung 11. Änderung der Abwassersatzung zum 01.01.2024

Schließung der Notfallpraxis Bad Säckingen

(25. 10. 2023)

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) muss vorübergehend die Öffnungszeiten der allgemeinen Notfallpraxen in Baden-Württemberg einschränken und einige Notfallpraxen vorrübergehend schließen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG), das weitreichende Konsequenzen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst hat und daher Anpassungen an der Struktur erforderlich macht. 

 

Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen mit, dass die Allgemeine Notfallpraxis Bad Säckingen vorübergehend ab dem 25. Oktober 2023 geschlossen wird.

 

Für Sie stehen jedoch zum Beispiel folgende Notfallpraxen als Anlaufstelle zur Verfügung:

 

Allgemeine Notfallpraxis Lörrach 
Kreiskrankenhaus Lörrach

Notfallpraxis Lörrach 

Spitalstr. 25

79539 Lörrach

 

Öffnungszeiten:

Mo                               19 - 22 Uhr, 

Di                              19 - 22 Uhr; 

Mi                               19 - 22 Uhr; 

Do                               19 - 22 Uhr; 

Fr                               19 - 22 Uhr, 

Sa, So und Feiertage       9 - 20 Uhr.

 

 

Allgemeine Notfallpraxis Waldshut-Tiengen
Klinikum Hochrhein GmbH

Notfallpraxis Waldshut

Kaiserstr. 93-101

79761 Waldshut-Tiengen

 

Öffnungszeiten:

Sa, So und Feiertage       10 - 18 Uhr

 

Allgemeine Notfallpraxis Müllheim
Helios Kliniken GmbH

Helios Klinik Müllheim 

Notfallpraxis Müllheim

Heliosweg 

79379 Müllheim

 

Öffnungszeiten:

Sa, So und Feiertage       10 - 18 Uhr.

 

Gerne können Sie jederzeit selbst die aktuellen Informationen zu unseren Notfallpraxen auf unserer Homepage einsehen: https://www.kvbawue.de/patienten/praxissuche/notfallpraxis-finden.

 

Diese Änderung gilt vorerst bis auf Weiteres. Patientinnen und Patienten können zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung in die Notfallpraxis kommen. Für nicht gehfähige Patienten kann in dringenden Fällen und einer erforderlichen Akutbehandlung ein Hausbesuch über die 116117 angefragt werden. Bei medizinischen Notfällen, insbesondere bei Verdacht auf Herzinfarkt und Schlaganfall, muss sofort der Rettungsdienst unter der 112 alarmiert werden.

Veröffentlichung von Ehe- und Altersjubiläen

(23. 10. 2023)

Veröffentlichung von Ehe- und Altersjubiläen

Nach Paragraph 50 des Meldegesetzes darf die Meldebehörde unter anderem Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Ehe- und Altersjubilaren an die Presse und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Die Veröffentlichung und Übermittlung an Presse und Rundfunk dürfen nicht erfolgen, soweit eine Auskunftssperre besteht oder der Betroffene verlangt, dass die Veröffentlichung unterbleibt.

 

Keine Alters- und Ehejubilare mehr im Amtsblatt

Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr sowie Ehejubilare werden ab November 2023 nicht mehr im Mitteilungsblatt der Gemeinde Herrischried abgedruckt. 

 

Hintergrund der Änderung im Mitteilungsblatt ist, dass die melderechtlichen Vorschriften zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen nicht mehr auf Amtsblätter angewendet werden dürfen. Amtsblätter sind im rechtlichen Sinn ausschließlich Mitteilungsblätter der Gemeinden, diese gehören nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht zur Presse, unterliegen strengen Regularien, unter anderem beim Datenschutz, und dürfen keine Aufgaben übernehmen, die der Presse zustehen. Die Veröffentlichung von Jubilaren und Geburtstagen gehört außerdem nicht zu den gesetzlichen Aufgaben einer Gemeinde.

 

Übermittlung von Geburtstagen und Ehejubiläen an die Presse

Weiterhin an die Presse übermittelt werden der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag sowie die Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit.

 

Die Einwohnerinnen und Einwohner, die eine Veröffentlichung ihrer Jubiläen nicht wünschen, werden gebeten, dies der Gemeindeverwaltung schriftlich mitzuteilen. Für die Mitteilung kann der auf der Homepage der Gemeinde stehende Vordruck verwendet werden. Sie erreichen den Vordruck über folgenden Link:

https://www.herrischried.de/m/dienstleistung/bereich.php

 

Sofern Sie der Gemeindeverwaltung bereits schriftlich mitgeteilt haben, dass die Veröffentlichung eines Geburtstages oder Ehejubiläums unterbleiben soll, ist eine erneute Mitteilung nicht erforderlich.

 

Ihre Gemeindeverwaltung

Landkreis Waldshut _ Kindertagesbetreuung

(19. 09. 2023)

Kindertagespflege als eine Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind?

Tagesmütter und Tagesväter bieten sowohl Betreuung für unter 3-jährige Kinder, als auch ergänzende Betreuung für Kindergarten- oder Schulkinder. Es handelt sich bei der Kindertagespflege um eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die öffentlich gefördert werden kann. Sie ist geprägt durch ein flexibles, familiennahes Betreuungsangebot.

 

Suchen Sie als Elterneine Tagesbetreuung für Ihr Kind?

Die Fachberaterinnen für Kindertagespflege des Jugendamtes Waldshut - Abteilung Kindertagesbetreuung – vermitteln auf Anfrage qualifizierte Tagespflegepersonen. Die Zuständigkeiten der Fachberaterinnen richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Bitte nehmen Sie Kontakt über genannte Mailadresse (bitte Wohnort benennen) oder das Kontaktformular über die Landkreis-Website mit uns auf.

 

Kontakt:

 

Was kostet Kindertagesbetreuung?

Die Höhe der Betreuungskosten kann zwischen Eltern und Tagespflegeperson individuell vereinbart werden. Dies wird i.d.R. in einem Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Tagespflegeperson festgelegt.

Eltern können beim Jugendamt - Abteilung Kindertagesbetreuung - einen Antrag auf öffentliche Förderung stellen. Für jede anerkannte und tatsächlich geleistete Betreuungsstunde wird eine laufende Geldleistung gewährt. Diese beträgt 7,50  für Kinder unter drei Jahren und 6,50  für Kinder über drei Jahren. Vom Jugendamt wird ein Kostenbeitrag erhoben und für jede an die Tagespflegeperson vergütete Betreuungsstunde verlangt. Die Höhe des Kostenbeitrages je Betreuungsstunde richtet sich nach der Anzahl der Kinder in der Familie.

Der Kostenbeitrag kann auf Antrag vom Jugendamt des Landkreises Waldshut ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Kostenbeitragspflichtigen und dem Kind nachweislich nicht zuzumuten ist.

 

Weitere Informationen:

https://www.landkreis- waldshut.de/jugendamt/abteilungen/kindertagesbetreuung/kindertagespflege/

 
 


 


 

 

 

Kinder zu betreuen begeistert auch Sie?

 

?     Möchten Sie neben eigenen Kindern noch andere Kinder dauerhaft in Teilzeit oder Vollzeit betreuen?

?     Sind Ihre Kinder aus dem Haus und Sie möchten die Kindererziehung nun mit Verdienst ausüben?

?     Sie sind berufstätig, wollen sich verändern und qualifiziert und in selbständiger Tätigkeit mit kleinen Kindern arbeiten?

 

Dann werden Sie Tagesmutter oder Tagesvater!

Die selbstständige Tätigkeit als Tagespflegeperson setzt u.a. die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss eines Qualifizierungskurses voraus.

Der Qualifizierungskurs hat einen Umfang von 300 Unterrichtseinheiten (UE) und gliedert sich in zwei Kursblöcke. Nach dem praxisvorbereitenden Grundkurs (50 UE) kann eine Pflegeerlaubnis beantragt werden. Somit haben die Kursteilnehmenden die Möglichkeit schon während der Qualifizierung eine Betreuung für Tageskinder anzubieten. Neben der Teilnahme am Qualifizierungskurs, müssen angehende Tagesmütter und -väter eine pädagogische Konzeption verfassen und schließen die Qualifikation mit einem Kolloquium ab.

 

Dieser Qualifizierungskurs wird i.d.R. jährlich über das Jugendamt Waldshut angeboten und ist für die Kursteilnehmenden kostenfrei.

 

Kontakt:

 

Weitere Informationen:

https://www.landkreis- waldshut.de/jugendamt/abteilungen/kindertagesbetreuung/tagespflegepersonen/

 


 

Foto zu Meldung: Landkreis Waldshut _ Kindertagesbetreuung

Das Bündnis "Junge Kommunalwahl '24" Wählen und gewählt werden ab 16 Jahren

(19. 09. 2023)

PRESSEMITTEILUNG

 

Stuttgart, den 18. September 2023

 

 

Wählen und gewählt werden ab 16 Jahren

Das Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ will junge Wählerinnen und Wähler mit vielfältigen Angeboten und Aktivitäten mobilisieren

 

 

Junge Wählerinnen und Wähler für ihr demokratisches Recht auf Teilhabe zu gewinnen  mit diesem gemeinsamen Ziel haben sich 14 Organisationen in Baden-Württemberg zum Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ zusammengeschlossen.

Das Netzwerk möchte dazu beitragen, dass sich möglichst viele junge Wählerinnen und Wähler ab 16 Jahren an den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 beteiligen. Mit gezielten Angeboten und Aktivitäten wollen die Mitglieder, die dem Bündnis bisher beigetreten sind, die Zeit bis zum Wahltermin nutzen, um junge Menschen über Möglichkeiten der Mitgestaltung im unmittelbaren Umfeld sowie über ihr aktives und passives Wahlrecht bei den Kommunalwahlen zu informieren.

Erstmals können im Juni 2024 auch Minderjährige ab 16 Jahren als Kandidatinnen und Kandidaten für Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Kreistage sowie für die Verbandsversammlung der Region Stuttgart antreten. Stimmberechtigt sind junge Menschen, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, bei Kommunalwahlen im Land bereits seit 2014.

„Noch nie gab es so viele Möglichkeiten für junge Menschen, sich zu beteiligen und vor Ort politisch etwas zu bewegen. Das Bündnis will ihnen helfen, sie zu nutzen“, so Sibylle Thelen, Direktorin der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

„Wir möchten möglichst alle wahlberechtigten jungen Menschen dafür begeistern, ihr Wahlrecht wahrzunehmen und so ihre Kommune und ihren Lebensraum aktiv mit zu gestalten“, ergänzt Karoline Gollmer von der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg.

Entscheidungen auf kommunaler Ebene haben unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag der Menschen vor Ort: in der Gemeinde, der Stadt oder im Landkreis. Für junge Menschen sind das vor allem Entscheidungen, die die Freizeitgestaltung betreffen: Wie sehen Treffpunkte im öffentlichen Raum aus? Wie gut sind Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, der Jugendverbände und weitere Angebote für junge Menschen vor Ort ausgestattet? Umso wichtiger also, dass auch junge Stimmberechtigte im Juni 2024 ihr Wahlrecht nutzen.

Für junge Menschen haben die Bündnismitglieder im ganzen Land unterschiedliche Angebote rund um die Kommunalwahlen entwickelt. Dazu gehören:

  1. Aktionstage und Workshops in außerschulischen Settings, bei denen junge Menschen unkompliziert die Grundlagen von Kommunalpolitik und die Instrumente der Kommunalwahlen kennenlernen, plant die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung. Außerdem ist ein enger Austausch mit Gemeinden vorgesehen, die auf Kandidatinnen- und Kandidaten-Suche sind. Mehr Infos finden sich in Kürze unter www.kinder-jugendbeteiligung- bw.de.

 

  1. Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg bietet kostenlose Aktionstage, Planspiele, Begegnungsformate sowie Workshops zum 1 x 1 der Kommunalwahlen an. Die


 

Angebote der LpB-Außenstellen in den vier Regierungsbezirken richten sich insbesondere an Schulen: www.lpb-bw.de/politische-tage. Auf der Homepage informiert die LpB umfassend über die Kommunalwahlen und über Angebote zum Thema: www.kommunalwahl-bw.de.

 

  1. Workshops für Erstwählerinnen und Erstwähler für die kommenden Kommunalwahlen bietet das Gemeindenetzwerk Bürgerschaftliches Engagement an. Neben diesen Angeboten sind unter www.erste-wahl-bw.de auch Formate für Erwachsene zu finden.

 

Informationen zu den Angeboten finden sich in Kürze auch auf der Homepage des Bündnisses: https://jungekommunalwahl24.de.

 

Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg am 9. Juni 2024

Gewählt werden:

  • Gemeinderäte in 1.101 Städten und Gemeinden,
  • Ortschaftsräte in 410 Gemeinden mit Ortschaftsverfassung sowie
  • Kreistage in 35 Landkreisen;
  • in der Region Stuttgart zudem die Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart.

 

Das Kommunalwahlrecht ermöglicht eine gezielte, listenunabhängige Auswahl von Personen und gewährt damit einen weitreichenden Einfluss auf die Zusammensetzung des Gremiums.

Mit der Änderung des Kommunalwahlrechts, die der baden-württembergische Landtag am 29. März 2023 beschlossen hat, wurde nicht nur das passive Wahlalter für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte von 18 auf 16 Jahre, sondern auch das Mindestalter für die Wählbarkeit als Bürgermeisterin oder Bürgermeister von 25 auf 18 Jahre abgesenkt.

Über das Bündnis

Das Bündnis „Junge Kommunalwahl ’24“ ist eine Initiative der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg und der Landeszentrale für politische Bildung Baden- Württemberg (LpB). Es hat sich am 19. Juli 2023 konstituiert.

Die Bündnispartner

Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg (AGJF)

Gemeindenetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (Institut für Angewandte Sozialwissenschaften)

Gemeindetag Baden-Württemberg Internationales Forum Burg Liebenzell Jugendstiftung Baden-Württemberg

Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit (LAG JSA) Landesjugendring (LJR)

Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Landkreistag Baden-Württemberg

Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg Projektfachstelle Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit


 

Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg Städtetag Baden-Württemberg

(Stand: 12. September 2023)

Das Bündnis wird unterstützt von der Baden-Württembergischen Sportjugend, dem Dachverband der Jugendgemeinderäte, der Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork, der Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung (LAGO) und dem Netzwerk Schulsozialarbeit.

 

Wenn Ihre Organisation dem Bündnis beitreten möchte, wenden Sie sich bitte an Karoline Gollmer (E-Mail: ).

 

Weitere Informationen finden Sie hier: https://jungekommunalwahl24.de.

 

Kontakt

Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg Karoline Gollmer

Siemensstraße 11, 70469 Stuttgart

Tel. 0711 16447-42

 https://kinder-jugendbeteiligung-bw.de

 

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Prof. Dr. Michael Wehner

Abteilungsleiter „Regionale Arbeit“ Leiter der Außenstelle Freiburg Bertoldstr. 55, 79098 Freiburg

Tel. 0761/20773-0

www.lpb-bw.de | www.lpb-freiburg.de

Klimagerechtigkeit – das Thema der Fairen Woche 2023

(18. 09. 2023)

Fairtrade-Gemeinde

 

FairTrade Gruppe Herrischried informiert:

 

Klimagerechtigkeit – das Thema der Fairen Woche 2023 

 

Die Klimakrise verschärft globale Ungleichheiten. Sie betrifft zwar alle Menschen weltweit, doch nicht im gleichen Maß: Arme Menschen sind stärker betroffen als Reiche, viele Länder des Globalen Südens stärker als die des Nordens. Besonders ungerecht ist, dass vor allem die Menschen unter den Folgen der Klimakrise leiden, die am wenigsten zu ihrer Entstehung beigetragen haben: Der Großteil der Menschen im Globalen Süden sowie junge Menschen und zukünftige Generationen. Hinzu kommt, dass vor allem reiche Menschen und Länder über Mittel verfügen, sich gegen die Folgen der Klimakrise zu schützen und materielle Schäden zu reparieren. Die meisten Menschen im Globalen Süden hingegen haben diese Möglichkeiten nicht. Hunderttausende Menschen haben dort durch die Klimakrise bereits ihre Existenzgrundlage oder sogar ihr Leben verloren.

 

Von den Folgen der Klimakrise sind auch Partner des Fairen Handels betroffen, vor allem in der Landwirtschaft, aber auch Handwerksproduzent*innen: Verspätete Regenzeiten lassen Feldfrüchte verdorren, während zu frühe Regenfälle Blüten an Bäumen und Sträuchern vernichten. Prognosen gehen davon aus, dass in vielen der heutigen Kaffeeanbaugebiete in wenigen Jahren keine Kaffeeproduktion mehr möglich sein wird. Höhere Temperaturen begünstigen die Ausbreitung von Schädlingen, setzen Pflanzen unter Stress und machen die Arbeit auf dem Feld und in den Werkstätten anstrengender, zeitweise sogar unmöglich.

 

Der Faire Handel leistet seit vielen Jahren einen Beitrag zu mehr Klimagerechtigkeit weltweit und setzt sich gemeinsam mit seinen Partnerinnen und Partnern aus dem Globalen Süden für eine gerechtere Handelspolitik ein. 

 

Weitere Infos www.faire-woche.de/ 

 

 

 

Veranstaltungen zur Fairen Woche in der Umgebung:

 

Samstag, 23.09.2023

Faires Bad Säckinger Stadtfest 9 – 14 Uhr, Schützenstraße, Bad Säckingen 

 

Sonntag, 24.09.2023 

10.00 Uhr: Ökumenischer Gottesdienst zur Fairen Woche Katholische Pfarrkirche St. Zeno, Herrischried 

 

Freitag, 29.09.2023

Weltreise zu Fair Trade-Produzenten, Naturwundern & Heiligtümern,

KulTurm Öflingen, Wehr 

19.00 Uhr: Multivisionsshow: 

Eine außergewöhnliche Reise um unseren Planeten auf Großleinwand mit Jutta Ulmer und Michael Wolfsteiner von LobOlmo. Eine Liebeserklärung an unseren Planeten, die Mut macht, sich für eine gerechtere, friedlichere und menschlichere Welt zu engagieren. 

 

Foto zu Meldung: Klimagerechtigkeit – das Thema der Fairen Woche 2023

Landratsamt Waldshut: Neu auf der Landkreis-Homepage: das Mitfahrangebot

(14. 09. 2023)

Medieninformation

 

Neu auf der Landkreis-Homepage: das Mitfahrangebot

 

Waldshut-Tiengen, 13.09.2023 – Autofahren wird nachhaltiger, wenn mehrere Personen mitfahren. Angebote für Mitfahrgelegenheiten kann man nun auch auf der Homepage des Landkreises finden.

 

Der Landkreis Waldshut stellt ab sofort durch die Kooperation mit dem Anbieter fahrgemeinschaft.de ein Mitfahrportal auf seiner Homepage zur Verfügung. Zu finden ist das neue Angebot unter der Rubrik „Leben und Arbeiten, Mobilität“. Damit steht ein weiterer Baustein der nachhaltigen Mobilität ergänzend zu CarSharing und dem öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung. Um das Portal nutzen zu können, braucht es lediglich eine einfache Registrierung. Dies gilt sowohl für Anbieter von Fahrten als auch für Mitfahrgäste. Das Portal kann sowohl für regionale Fahrten innerhalb des Landkreises als auch überregional und grenzüberschreitenden z.B. auch in die Schweiz verwendet werden. Die Plattform ist grundsätzlich kostenfrei – der Preis für die Fahrt wird zwischen Fahrer und Mitfahrer individuell abgestimmt.

Landrat Dr. Martin Kistler freut sich: „Das Mitfahrportal ist eine gute Sache und ein weiteres Angebot dafür, nachhaltig und mobil zu sein. Ich hoffe, dass diese neue Möglichkeit rege genutzt wird.“

 

 

Akademie Ländlicher Raum Baden-Württemberg _ Unternehmensnachfolge im Ländlichen Raum: Planung, Potenziale, Erfahrungen

(20. 07. 2023)
 
 
Unternehmensnachfolge im Ländlichen Raum: Planung, Potenziale, Erfahrungen
Veranstaltungsreihe von Juli bis Dezember 2023
Weitere Informationen können Sie der angehängten Broschüre entnehmen oder auf unserer Internet-Startseite unter
www.alr-bw.de.

 

 

Sicherung der Unternehmensnachfolge im Ländlichen Raum
In welche Hand übergebe ich mein Unternehmen und wann ist der richtige Zeitpunkt dafür? Mit dieser Frage sind jähr-lich mehrere tausend Betriebe in Baden-Württemberg konfrontiert, vor allem Mikro- und Kleinunternehmen,
die weniger als 10 bzw. 50 Mitarbeitende beschäftigen. Gesunde Unternehmen und der Erhalt wertvoller Arbeits-plätze in der Fläche sind die Basis der baden-württember-gischen Wirtschaftskraft.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg haben deshalb diese Veranstaltungsreihe ins Leben gerufen, die dazu beitragen soll, die Unternehmens-nachfolge im Ländlichen Raum zu sichern.
Sie sind Unternehmerin oder Unternehmer und möchten, dass Ihr Betrieb auch in 5 bis 10 Jahren und über die eigene Berufstätigkeit hinaus erfolgreich am Markt agiert?
Hier erfahren Sie, wann und wie Sie den oft komplexen und in der Regel langjährigen Prozess der Nachfolgeregelung in Gang setzen.
Sie sind an einer familieninternen Nachfolge interessiert? Sie interessieren sich für die Übernahme eines bestehen-den Unternehmens? Hier erfahren Sie, auf welche Qualifi-kationen und weitere Voraussetzungen es ankommt und wie Sie das richtige Unternehmen für sich finden können. Sie möchten sich selbstständig machen und abwägen, inwiefern die Übernahme eines Unternehmens für Sie die bessere Alternative gegenüber einer Neugründung wäre?
Nutzen Sie diese Veranstaltungen, um sich kostenfrei und unverbindlich zu informieren. Lernen Sie die baden-württembergischen Nachfolge-Moderatoreninnen und -Moderatoren kennen bzw. weitere wichtige Ansprechpartnerinnen  und Ansprechpartner zum Thema Unternehmensnachfolge persönlich kennen!

 

Fortsetzung einer erfolgreichen Veranstaltungsreihe
Organisiert und umgesetzt werden die dezentralen Veranstaltungen zum Thema „Unternehmensnachfolge im Ländlichen Raum” von Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und weiteren regionalen Partnern.
Die Veranstaltungen wenden sich explizit an Mikro- und Kleinunternehmen im Bereich Industrie, Handwerk, Dienstleistungen, Gastronomie und Handel, die im Ländlichen Raum angesiedelt sind sowie an Betriebe in der Land- oder Forstwirtschaft. Auch potenzielle familien-interne und -externe Nachfolgerinnen und Nachfolger möchten wir erreichen.

In unserem Flyer finden Sie die Termine und Programme für das zweite Halbjahr 2023.

 

 

Die Initiative für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen des Wirtschaftsministeriums
Seit über 25 Jahren fährt die Initiative für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unterschiedliche Maßnahmen durch, um den Gründergeist im Land zu beleben.
In dieser Zeit hat sich im Land ein breites Informations-, Qualifizierungs- und Beratungsangebot entwickelt. Zahlreiche Verbände, Einrichtungen der Wirtschaftsföderung und private Initiativen haben mit innovativen Ideen zur Gründungskultur beigetragen. Sie ergänzen das Kernangebot der Kammern und Förderbanken und haben in der Regel eine regionale, branchen- oder zielgruppen-spezifische Ausrichtung.
Im Bereich der Unternehmensnachfolge fördert das Wirtschaftsministerium aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF):

 

-     den Einsatz von Unternehmensnachfolge-Moderatorinnen und Moderatoren
-     Beratungsgutscheine für Übernehmerinnen und Übernehmer

 

Aktuell sind bei den Industrie- und Handelskammern Nord-schwarzwald, Reutlingen, Rhein-Neckar, Stuttgart und Ulm, bei den Handwerkskammern Karlsruhe, Region Stuttgart und Ulm sowie beim Handelsverband Baden-Württemberg und der DEHOGA Beratung Nachfolgemoderatorinnen und -moderatoren im Einsatz.
Diese haben die Aufgabe, Inhaberinnen und Inhaber von kleinen und mittleren Unternehmen für eine frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge zu sensibilisieren und bei der Suche nach einem passenden Nachfolger bzw. einer passenden Nachfolgerin zu unterstützen sowie den Zugang zu Fördermöglichkeiten zu erleichtern.


Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Baden-Württemberg
Referat 43, Existenzgründung und Unternehmensnachfolge Theodor-Heuss-Straße 4, 70174 Stuttgart
Telefon: (0711) 123-2786
E-Mail:
www.wm.baden-wuerttemberg.de
www.startupbw.de/nextgeneration

 

 

 

 

 

 

 

Bürgerinformation A98-im-Dialog

(17. 07. 2023)

Hochrheinautobahn A 98:

Einladung zum Online-Dialog

 

Vorzugsvariante für den Abschnitt von Hauenstein bis Waldshut-Tienge steht fest

 

Online-Dialog vom 10. Juli bis 07. August 2023

 

Informieren Sie sich umfassend über die Vorzugsvariante, das bisherige Dialogverfahren und die Bewertungskriterien. Stellen

Sie Ihre Fragen an das DEGES-Planungsteam und geben Sie wertvolle Hnweise zu örtlichen Besonderheiten. Teilnehmen können alle, die sich informieren und einbringen möchten, ganz einfach über die Beteiligungsplattform.

 

www.a98-im-dialog.de

 

Online-Dialog zur Vorzugsvariante der A 98 Abschnitt 8/9 startet am 10. Juli

Auf der Plattform www.a98-im-dialog.de können sich alle Interessierten ab dem 10. Juli für vier Wochen detailliert mit der Vorzugsvariante für den geplanten Streckenabschnitt 8/9 der A 98 befassen, mehr über die Variantenfindung erfahren und dem DEGES-Planungsteam Hinweise für die kommende Konkretisierung der Planungen geben.

Nachdem die DEGES am 17. März 2023 im Rahmen einer Informationsveranstaltung und eines Infomarktes in Waldshut die Vorzugstrasse für den geplanten Neubauabschnitt der A 98 vorgestellt hat und im Dialog mit den Bürger:innen vor Ort war, gibt es nun ein weiteres Angebot für die Region in digitaler Form:

Der Online-Dialog auf der Website www.a98-im-dialog.de bietet allen Interessierten detaillierte Informationen über den Variantenvergleich, die Bewertungskriterien, die Beteiligung und die nächsten Verfahrensschritte. Für vier Wochen gibt es auf dieser Internetseite die Gelegenheit, sich mit dem Planungsprozess zur Vorzugsvariante und der geplanten Trassenführung näher vertraut zu machen.

Zusätzlich bietet der Online-Dialog die Möglichkeit, Verständnisfragen an das DEGES-Planungsteam zu richten sowie Hinweise auf lokale Besonderheiten am Trassenverlauf zu geben. Diese werden in den kommenden Jahren in die Entwurfsplanung für den Abschnitt 8/9 einfließen. Im Anschluss wird die Genehmigungsphase mit der so genannten Planfeststellung durchgeführt.

Folgen Sie diesem Link, um am Online-Dialog teilzunehmen. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen, Anregungen und Hinweise zur Vorzugsvariante ganz bequem über diese Internetseite einzubringen.

Was passiert mit den Ergebnissen?

Die Beiträge werden dokumentiert und sind für die Öffentlichkeit einsehbar. Die Verständnisfragen zur Vorzugsvariante oder zum Beteiligungsverfahren werden im laufenden Dialogzeitraum beantwortet. Alle Hinweise über örtliche Besonderheiten im Streckenkorridor werden an das DEGES-Planungsteam weitergegeben und nach Abschluss des Online-Dialogs von der DEGES geprüft, zusammengefasst und für die weiteren Planungen berücksichtigt.

 

 

Foto zu Meldung: Bürgerinformation A98-im-Dialog

*Busverbindungen & Schülerverkehr* _ Information zur Sperrung der L 151 ab Montag, 26.06.2023 vom Landratsamt Waldshut Amt für Wirtschaft und Mobilität

(23. 06. 2023)

Landratsamt Waldshut

Wirtschaft und Mobilität
Information zur Sperrung der L 151 ab Montag, 26.06.2023

 

Ab kommenden Montag, den 26.06.2023, kommt es auf der L 151 in dem Raum Görwihl-Segeten-Hogschür-Richtung Rickenbach zu einer Vollsperrung.

 

Am Montag, den 26.06.23 ist die L151 noch bis 9:00 Uhr für den Schülerverkehr offen und danach wird die Umleitung gefahren.

 

Ab Dienstag, den 27.06.23 werden folgende Kurse bis zu 15 Minuten früher gelegt, damit der morgendliche Schülerverkehr mit den Anschlüssen funktioniert.

 

7324 St. Blasien – Rotzingen Oberdorf: alte Abfahrt 6:01 Uhr, neue Abfahrt 5:50 Uhr ab St. Blasien

 

7327 Rotzingen Oberdorf – Rickenbach Bus Bf: alte Abfahrt 6:29 Uhr, neue Abfahrt 6:22 Uhr ab Rotzingen damit die Anschlüsse klappen in Rickenbach.

 

7327 Hartschwand Höllbachhof – Hottingen Ort: alte Abfahrt 5:45 Uhr, neue Abfahrt 5:30 Uhr ab Hartschwand

 

7327 Rotzingen Oberdorf – Herrischried Rathaus: alte Abfahrt 6:05 Uhr, neue Abfahrt 5:50 Uhr ab Rotzingen

 

7328 Herrischried Rathaus – Bad Säckingen: alte Abfahrt 6:37 Uhr, neue Abfahrt 6:22 Uhr ab Herrischried

 

7329 Herrischried Rütte – Wehr Zelgschule: alte Abfahrt 6:35 Uhr, neue Abfahrt 6:20 Uhr ab Herrischried, damit Anschlüsse in Rickenbach funktionieren.

 

7328 Giersbach – Rickenbach: alte Abfahrt 7:58 Uhr, neue Abfahrt 7:51 Uhr ab Giersbach, damit Schüler noch zur 1.Stunde nach Rickenbach kommen.

 

Alle anderen Anschlüsse aus dem Hotzenwald zu Ihren Schulen werden sich um ca. 15 min durch die Umleitung verspäten. Dies betrifft ebenso die Nachmittagsfahrten.

 

Die Ortschaft Hogschür wird ab Montag, 26. Juni 2023 vom Linienbusverkehr komplett abgehängt.

 

In Zusammenarbeit mit der SBG Südbadenbus GmbH haben wir jedoch einen Ersatzverkehr (8-Sitzer Kleinbus) für den Schülerverkehr organisiert.

Im Anhang nun der endgültige Fahrplan für das Ersatzfahrzeug ab Hogschür.

 

Folgendes wurde berücksichtigt:

  • GMS Herrischried wird von Hogschür direkt angefahren: zum Unterrichtsbeginn auf 07:30 Uhr, nach Unterrichtsende um 13:05 Uhr und 15:25 Uhr

  • Schule Rickenbach wird ebenfalls direkt angefahren: zum Unterrichtsbeginn auf 08:10 Uhr, nach Unterrichtsende um 12:42 Uhr und 16:07 Uhr.

  • Frühverbindung um 05:30 ab Hogschür über Hottingen nach Rickenbach (Anschluss auf 05:50 Uhr nach Bad Säckingen/Wehr)

  • Zubringer nach Lochmatt zum Kurs nach Bad Säckingen (Hogschür ab 06:15 Uhr) – Umstieg in Lochmatt erforderlich

  • Zubringer um 06:40 Uhr ab Hogschür direkt nach Rickenbach zu den Schülerkursen nach Bad Säckingen/Wehr um 06:58 Uhr / 07:03 Uhr

  • Nachmittags jeweils direkte Fahrten von Rickenbach nach Hogschür zu den Knotenzeiten 13:45 Uhr, 14:40 Uhr, 16:05 Uhr, 17:00 Uhr und 18:05 Uhr.

  • Schüler von der 5. Stunde ab Bad Säckingen (12:28 Uhr) und Wehr (12:15 Uhr) müssen ggf. bis Lochmatt mitfahren und können dort gegen 13:15 auf das Taxi nach Hogschür umsteigen. Eine Abholung in Rickenbach um 12:45 Uhr könnte zu Kapazitätsproblemen führen, hier müssen wir Erfahrungswerte abwarten. Ab Rickenbach müssen wir in erster Linie die Schüler der Schule Rickenbach nach Hogschür bringen.

 

Der Start wäre dann am Montag, 26.06.2023 mit der Fahrt um 12:42 Uhr ab Rickenbach Schule,

Ab Dienstag, 27.06.2023 bis zum Beginn der Sommerferien dann das volle Programm.

 

Die Fahrten werden von der Fa. ROLEG’s Taxi aus Wehr durchgeführt.

 

Diese Maßnahmen gelten voraussichtlich bis zum 08.09.2023.

 

Zu detaillierten Fragen zur Vollsperrung oder zum Fahrplan stehen Ihnen die Mitarbeiter der SBG Südbadenbus GmbH zur Verfügung.

Kai Göldner

Daniel Seiler

Regierungspräsidium saniert Fahrbahn und Böschungen an der L 151 bei Herrischried und Görwihl (Kreis Waldshut)

(20. 06. 2023)

REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG

PRESSEMITTEILUNG  19. Juni 2023

 

Regierungspräsidium saniert Fahrbahn und Böschungen an der L 151 bei Herrischried und Görwihl (Kreis Waldshut)

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) saniert die Fahrbahn sowie drei Böschungen an der L 151 zwischen der Abzweigung zur Schlagsäge (L 152) und der Abzweigung nach Segeten (L 153) bei Herrischried und Görwihl (Kreis Waldshut). Dazu muss die L 151 auf einem drei Kilometer langen Abschnitt ab Montag, 26. Juni, voraussichtlich bis zum Ende der Sommerferien gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt in beiden Fahrtrichtungen über Segeten, Görwihl, Hottingen und Altenschwand.

Wie das RP mitteilt, wird die Gemeinde Herrischried in der gleichen Zeit zwischen der Kläranlage und dem Autohaus Saaler Breitbandkabel verlegen. Die Behörde bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis für die Behinderungen.

ABSAGE !! Genuss-Radeln rund um Herrischried mit Hansy Vogt am 21. Juni 2023 findet leider nicht statt.

(16. 06. 2023)

Absage Veranstaltung

Genuss-Radeln rund um Herrischried mit Hansy Vogt

Aufgrund der nichterreichten Mindestteilnehmerzahl muss die Veranstaltung zu unserem großen Bedauern leider abgesagt werden.

 

 

Mi, 21.06.2023 um 10:00 Uhr bis 14:30 Uhr

Freuen Sie sich auf die Genuss-Tour gemeinsam mit Hansy Vogt. Erleben Sie mit dem E-Bike traditionelle Schwarzwälder Handwerkskunst, atemberaubende Aussichten und Geschichten aus dem Hotzenwald.

Um 10 Uhr startet das Genussradeln in Herrischried am Freilichtmuseum Klausenhof. Wir starten mit einem Begrüßungsgetränk und dem anschließenden Besuch in der Werkstatt von Dirk Bürklin. Als einer der letzten seiner Zunft übt er die traditionelle Handwerkskunst der Schwarzwälder Glasmacher aus. Danach geht es für Sie auf dem E-Bike über die Schellenberger Kapelle hinauf zum Gugelturm. Ein Blick vom Aussichtsturm ermöglicht die Sicht auf ein atemberaubendes Bergpanorama. Im Gugelstüble warten bereits selbstgebackene Kuchen, köstlicher Kaffee und eine tolle Autogrammstunde mit Hansy Vogt. Nach so viel Genuss, besteigen Sie erneut die E-Bikes und fahren auf und ab durch die Hotzenwälder Landschaft zu einigen der schönsten Punkte von Herrischried. An der hoch gelegenen Ödlandkapelle angekommen, wartet bereits das Heidewiebli auf Sie und berichtet mit viel Wortwitz und Charme von dem beschwerlichen Leben auf dem Hotzenwald, seinen Herausforderungen, Besonderheiten und vor allem von seinen einzigartigen Bewohnern. Zurück am Klausenhof angekommen, empfängt Sie bereits der Salpeterer Michael Albiez zu einer Reise in die Vergangenheit...

Im Anschluss wartet ein Hotzenwälder Foodtruck mit warmen Speisen und kühlen Getränken auf Sie.

Die Genuss-Tour "Genuss-Radeln rund um Herrischried im Hotzenwald" ist auf 40 Teilnehmer beschränkt.

Die Kosten pro Teilnehmer betragen 45,00 €

Anmeldungen via Mail unter

ABSAGE der SWR1 Disco am 01. Juli 2023 in Herrischried

(14. 06. 2023)

ABSAGE

Die SWR 1 Disco am 01. Juli 2023 in Herrischried findet nicht statt!!

 

Bereits erworbene Tickets können an der jeweiligen Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden.

 

Vorverkaufsstellen:

-Touristinformation der Gemeinde Herrischried (Hauptstraße 28, 79737 Herrischried,

Mail: , Tel.: 07764 920041)
-Touristinformation der Gemeinde Görwihl (Hauptstraße 54, 79733 Görwihl)

 

Kartenvorverkauf über www.Reservix.de

Die Reservix GmbH wird die Rückabwicklung der über www.reservix.de erworbenen Tickets übernehmen.

 


 

 

 

SWR 1 Disco in Herrischried

Die größten Hits aller Zeiten – aufgelegt von SWR1 DJs

Am Samstag, 01. Juli 2023 findet in der Herrischrieder Eissporthalle die SWR1 Disco statt.

Feiern und mal wieder aus der Reihe tanzen, das geht mit den größten Hits aller Zeiten! Discoklassiker, Kulthits, Rock und Pop – unsere SWR1 DJs haben alles dabei, was Tanz- und Feierlaune bringt und sie legen die Musik genau so auf, wie man es aus dem Radio kennt und liebt. Mit Rock, Pop und Discosounds aus fünf Jahrzehnten ist garantiert, dass für jeden Geschmack etwas dabei ist - vom Discoklassiker "I will survive" bis zur Hardrock-Nummer "Highway to hell".

Einlass: 20 Uhr - Beginn: 21 Uhr

Eissporthalle Herrischried, Liftstraße 71, 79737 Herrischried

Vorverkauf: 10 € / Abendkasse: 12 €

Vorverkaufsstellen:

-Touristinformation der Gemeinde Herrischried (Hauptstraße 28, 79737 Herrischried,

Mail: , Tel.: 07764 920041)
-Touristinformation der Gemeinde Görwihl (Hauptstraße 54, 79733 Görwihl)
und über
www.Reservix.de

 

Stadtradeln 2023 - Herrischried ist wieder dabei !

(05. 06. 2023)

Stadtradeln 2023 - Herrischried ist wieder dabei !

Schon angemeldet ? Mach mit!

 

Jetzt registrieren und mitradeln!

www.stadtradeln.de/herrischried

 

Wie den meisten sicherlich schon bekannt ist, macht Herrischried auch in diesem Jahr wieder beim STADTRADELN mit (auch wenn wir keine Stadt sind).

 

Im Zeitraum vom 17. Juni bis 07. Juli 2023 geht es darum, Fahrrad-Kilometer zu sammeln. Egal ob mit dem normalen Fahrrad oder dem e-Bike, egal ob Jung, Alt oder ganze Vereine. Hauptsache aufs Fahrrad.

 

Anmelden kann man sich unter www.stadtradeln.de/herrischried. Oder auch ganz klassisch bei uns im Rathaus. Zuständig ist Barbara Matt unter der Telefonnummer (0 77 64) 92 00 – 14 oder per eMail:

 

Neben dem Ziel, so viel wie möglich Kilometer auf dem Fahrrad zu verbringen ist es aber auch ein Ziel die Besten Gemeinde im Landkreis Waldshut zu sein, und die 55.000 Kilometer vom vergangenen Jahr zu toppen. Denn vom Landkreis gibt es neben dem Titel auch einen tollen Preis zu gewinnen.

 

Aber auch in unserer Gemeinde werden wir in verschiedenen Kategorien Preise ausschreiben. Prämiert wird:

  • Bester Einzelfahrer & Einzelfahrerin (jeweils getrennt)
  • Jüngster Teilnehmer/in mit den meisten Kilometern
  • Ältester Teilnehmer/in mit den meisten Kilometern
  • Radelaktivstes Team

 

Die ersten Kilometer können schon bei der Auftaktveranstaltung am Samstag, 17. Juni um 10 Uhr am Stehlesee gemacht werden. Im Anschluss gibt es für jeden Teilnehmer eine Grillwurst und ein Getränk gratis. Sollten es mehr als

100 Teilnehmer an der Auftaktveranstaltung sein, erhält jeder Teilnehmer eine Freikarte in unser Hallenbad Herrischried.

 

Sie sehen, es ist ordentlich was geboten während des Aktionszeitraums. Also machen Sie alle mit und sammeln Sie so viele Kilometer wie nur möglich. Und vor allem, begeistern Sie auch Andere zum mitradeln. .

Foto zu Meldung: Stadtradeln 2023 - Herrischried ist wieder dabei !

Arbeiten an der Landesstraße 151 bei Schlagsäge in Herrischried (Kreis Waldshut) verzögern sich

(11. 05. 2023)

REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG

PRESSEMITTEILUNG       11. Mai 2023

 

Arbeiten an der Landesstraße 151 bei Schlagsäge in Herrischried (Kreis Waldshut) verzögern sich

Halbseitige Sperrung mit Ampelregelung bis Ende Mai – Umleitung über Herrischried von Ende Mai bis Ende Juni

 

Wegen des anhaltend schlechten Wetters verzögern sich die Bauarbeiten an der Landesstraße 151 bei Schlagsäge in Herrischried (Kreis Waldshut) um rund zwei Wochen. Die momentan halbseitige Sperrung werde demnach bis Ende Mai verlängert, die anschließende Vollsperrung und die damit verbundene Umleitung über Herrischried wird voraussichtlich bis Ende Juni Bestand haben. Das hat das Regierungspräsidium Freiburg mitgeteilt.

 

Jahreskarte für das Hallenbad Herrischried & das Freibad „Aqua-Treff“ in Todtmoos

(21. 04. 2023)

Jahreskarte für das Hallenbad Herrischried & das Freibad „Aqua-Treff“ in Todtmoos

In Kooperation mit der Gemeinde Todtmoos gibt es nun eine Jahreskarte für die beiden Bäder.

Die Jahreskarte ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig und kann je nach Saison im Herrischrieder Hallenbad und auch im Freibad „Aqua-Treff“ in Todtmoos genutzt werden.

Die Jahreskarte für Erwachsene, Kinder und Familien kann in beiden Gemeindeverwaltungen beantragt werden. Hierzu ist ein Passfoto notwendig.

 

Preise:

 

Erwachsene (ab 17 Jahre)

157,00 €

Jugendliche (6-16 Jahre)

76,00 €

Familien

270,00 €

 

Weitere Informationen:  www.herrischried/hallenbad oder www.todtmoos.net

 

Das Landratsamt informiert: Im Mai beginnen die konkreten Planungen für das neue Zentralklinikum und den Gesundheitspark Hochrhein

(21. 04. 2023)

Das Landratsamt informiert:

 

Im Mai beginnen die konkreten Planungen für das neue Zentralklinikum und den Gesundheitspark Hochrhein

In Albbruck entsteht in den nächsten Jahren das größte Projekt für die Gesundheitsversorgung im Landkreis: der Gesundheitspark Hochrhein mit dem Zentralklinikum als dessen Herzstück. Nach einem Ausschreibungsverfahren beginnt nun die konkrete Planungsphase.

 

Noch ist das Areal in der Rheinnähe von Albbruck ein Acker. Das wird sich in den nächsten Jahren ändern. Der Kreistag hat nun zwei wichtige Entscheidungen getroffen: Die Vergabe der Planung für das künftige Zentralklinikum und die Planung für die Erschließung des Gesundheitsparks.

 

Mit der Generalplanung für das Zentralklinikum wurde die VAMED Deutschland Holding GmbH beauftragt. Sie gehört zum weltweit tätigen Gesundheitskonzern Fresenius und ist auf die Planung, Errichtung und dem Betrieb von Gesundheitseinrichtungen spezialisiert.

Die Erschließung des Gesundheitsparks wird durchgeführt von den beiden Unternehmen Zink Ingenieure GmbH und TILLIG Ingenieure. Beide sind regional ansässig und dadurch mit den Gegebenheiten vor Ort bestens vertraut. Ihre Aufgabe wird sein, neben der Verkehrserschließung, die Versorgung des Gesundheitsparks mit Strom, Wasser, Abwasser und Wärme zu planen. Ziel ist es auch, die Nutzung regenerativer Energien über Geothermie bzw. technische Abwärme in einem lokalen Nahwärmenetz zu ermöglichen. Beide Planungen werden im Mai 2023 beginnen.

 

Ein Blick in die Zukunft: Das Zentralklinikum wird mit 350 Betten geplant, das die Grund- und Regelversorgung sichert. Darüber hinaus wird das Klinikum spezialisierte Leistungen anbieten. Dazu gehören moderne Verfahren wie ein Herzkatheter-Labor sowie im Bereich der Pneumologie ein Schlaflabor. Auch die Orthopädie  wird  auf modernste Verfahren zurückgreifen können. Daneben wir die Palliativmedizin ihren Platz im Zentralklinikum haben. Um das         Klinikum             herum,   entstehen  im    Gesundheitspark  Hochrhein   weitere Gesundheitsdienstleistungen wie Physiotherapie, Apotheke, Ärztehaus oder Reha.

 

Sie möchten mehr erfahren über die Planungen von Zentralklinikum und Gesundheitspark? Dann besuchen Sie unsere Internetseite www.gesundheitspark-hochrhein.de.

Landesstraße 151 bei Schlagsäge in Herrischried (Kreis Waldshut) wird saniert Bis Mitte Mai halbseitige Sperrung mit Ampelregelung – Vollsperrung von Mitte Mai bis Ende Pfingstferien – Umleitung über

(04. 04. 2023)

PRESSEMITTEILUNG                                                  4. April 2023

 

Landesstraße 151 bei Schlagsäge in Herrischried (Kreis Waldshut) wird saniert

Bis Mitte Mai halbseitige Sperrung mit Ampelregelung – Vollsperrung von Mitte Mai bis Ende Pfingstferien – Umleitung über Herrischried

 

 

Am Dienstag nach Ostern (11. April) beginnt das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mit der Sanierung der Böschung und der Fahrbahn an der Landesstraße 151 (L 151) bei der Schlagsäge in Herrischried (Kreis Waldshut). Die Straße hat auf der Talseite Risse und hat sich abgesenkt. Für die Arbeiten an der Böschung werde der Verkehr zunächst per Ampelregelung bis Mitte Mai halbseitig an der Baustelle vorbeigeführt, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde. Direkt im Anschluss folge dann die Sanierung der Fahrbahn und der Straßenentwässerung. Wegen der geringen Fahrbahnbreite muss die L 151 für diese Arbeiten komplett gesperrt werden. Der Verkehr wird bis zum Ende der Pfingstferien (9. Juni) über Herrischried umgeleitet (L 152, K 6537, K 6535).

 

Das RP weist in seiner Pressemitteilung auch darauf hin, dass im Juli weitere Arbeiten an der Böschung und der Fahrbahn der L 151 zwischen Schlagsäge und Säge (Görwihl) durchgeführt werden. Auch dort werde eine Vollsperrung nicht zu vermeiden sein. Die Behörde werde rechtzeitig informieren.

 

 

Pressemitteilung Regierungspräsidium Freiburg - Ampel an der L 151 bei der Kläranlage Murgtal

(28. 10. 2022)

Das Regierungspräsidium Freiburg informiert:

 

PRESSEMITTEILUNG       27. Oktober 2022

 

Die Ampel an der L 151 bei der Kläranlage Murgtal – Gemarkung Niedergebisbach Gemeinde Herrischried Landkreis Waldshut wird durch eine Behelfsfahrspur ersetzt

Die Landesstraße L 151 ist für drei Tage 2.11.2022 bis 4.11.2022 gesperrt – Umleitung über Niedergebisbach (Herrischried) und Altenschwand (Rickenbach)

 

Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitgeteilt hat, wird die Ampel an der L 151 - bei der Kläranlage Murgtal – Gemarkung Niedergebisbach Gemeinde Herrischried durch eine Behelfsfahrspur ersetzt. Die Landesstraße wird wegen der Bauarbeiten von Mittwoch, 2. November, bis Freitag, 4. November gesperrt. Der Verkehr in dieser Zeit über Niedergebisbach (Herrischried) und Altenschwand (Rickenbach) umgeleitet. Nach Abschluss der Bauarbeiten gilt im Bereich des Behelfsfahrspur Tempo 30.

Die Böschung an der L 151 zwischen Hogschür (Herrischried) und Hottingen (Rickenbach) werde im Frühjahr 2023 saniert, sobald die Witterung es zulässt, heißt es aus dem RP.

Herrischried nimmt an der Initiative „Solar 365“ teil und bietet Bürgerinnen und Bürgern Information und Beratung zu Photovoltaik

(27. 09. 2022)

Herrischried nimmt an der Initiative „Solar 365“ teil und bietet Bürgerinnen und Bürgern Information und Beratung zu Photovoltaik

Im Rahmen der Photovoltaik-Initiative „Solar 365“ unterstützt Herrischried Bürgerinnen und Bürger durch Informationen und kostenlose, unabhängige Beratung bei der Installation ihrer Photovoltaikanlage. Sowohl Informationsveranstaltung als auch Beratungstermine sind kostenlos.

 

Informationsabend „Photovoltaik“

Donnerstag, 06. Oktober 2022, 18:00 Uhr

Sägestraße 17/1, Rotmooshalle Herrischried

 

Beratungsnachmittage (nur mit Terminvereinbarung)

Mittwoch, 19. Oktober 2022 von 14:00 bis 17:00 Uhr

Montag, 24. Oktober 2022 von 14:00 bis 17:00 Uhr

Hauptstraße 28, Sitzungszimmer UG, Rathaus Herrischried

Anmeldungen für eine jeweils 45minütige Beratung unter 07764 9200-14 oder  

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Medienmitteilung Landratsant Waldshut _ Aufhebung des Feuerverbots im Wald

(09. 09. 2022)

Aufhebung des Feuerverbots im Wald

 

 

Das Landratsamt hat mit Wirkung vom 09. September die Polizeiverordnung über das Feuerverbot im Wald aufgehoben. Damit ist das Grillen an ausgewiesenen Feuerstellen wieder erlaubt.

Das Kreisforstamt weist darauf hin, dass weiterhin das Rauchverbot nach §41 Landeswaldgesetz in der Zeit vom März bis Oktober gilt. Außerdem sollen Waldbesitzer auf das Verbrennen von Reisighäufen (Waldarbeiterfeuer) verzichten.

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Polizeiverordnung

(10. 08. 2022)

Landratsamt Waldshut

 

Kreisforstamt

Datum: 20.07.2022

 

Polizeiverordnung
des Landratsamtes Waldshut über das Verbot des Anzündens oder Unterhaltens
von Feuer oder offenen Lichts im Wald oder in einem Abstand von weniger als
100 m vom Wald. Aufgrund von § 70 Nr. 2 des Waldgesetzes für Baden-Württemberg
(Landeswaldgesetz – LWaldG) in der Fassung vom 31. August 1995 (GBl. S. 685),
zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2019
(GBl. S. 161, 162), in Verbindung mit §§ 1, 17 des Polizeigesetzes vom 6. Oktober 2020
(GBl. 2020, S. 735, ber. S. 1092), wird mit Zustimmung des Kreistages vom 20. Juli
2022 verordnet:


§ 1
Das Anzünden oder Unterhalten von Feuer oder von offenem Licht im Wald oder in
einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald, auch und insbesondere innerhalb
eingerichteter und gekennzeichneter Feuerstellen (z.B. Grillplätze), ist auf allen
Waldflächen des Landkreises Waldshut untersagt.
 

§ 2
Ordnungswidrig nach § 83 Abs. 2 Nr. 7 LWaldG handelt, wer entgegen § 1 Feuer oder
offenes Licht im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald
anzündet oder unterhält.
 

§ 3
Die Polizeiverordnung tritt am 13.08.2022 in Kraft. Sie tritt am 05.10.2022 außer Kraft.

 

Landrat Dr. Martin Kistler
Waldshut, den 20.07.2022

Polizeiverordnung

(12. 07. 2022)

Landratsamt Waldshut

 

Kreisforstamt

Datum: 12.07.2022

 

Polizeiverordnung

 

des Landratsamts Waldshut über das Verbot des Anzündens oder Unterhaltens von Feuer oder offenen Lichtes im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald.

 

Aufgrund von § 70 Nr. 2 des Waldgesetzes für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz – LWaldG) in der Fassung vom 31. August 1995 (GBl. S. 685), zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2019 (GBl. S. 161, 162), in Verbindung mit §§ 1, 17 des Polizeigesetzes vom 6. Oktober 2020 (GBl. 2020, S. 735, ber. S. 1092), wird verordnet:

 

§ 1

Das Anzünden oder Unterhalten von Feuer oder von offenem Licht im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald, auch und insbesondere innerhalb eingerichteter und gekennzeichneter Feuerstellen (z.B. Grillplätze), ist auf allen Waldflächen des Landkreises Waldshut untersagt.

 

§ 2

Ordnungswidrig nach § 83 Abs. 2 Nr. 7 LWaldG handelt, wer entgegen § 1 Feuer oder offenes Licht im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald anzündet oder unterhält.

 

§ 3

Die Polizeiverordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 12.08.2022 außer Kraft.

 

Landrat Dr. Martin Kistler

Waldshut, den 12.07.2022 

Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs vom 11.07.2022

(11. 07. 2022)

Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs

vom 11.07.2022

 

Aufgrund § 21 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Nr. 3 und § 82 Abs. 1 des

Wassergesetzes für Baden-Württemberg vom 3. Dezember 2013 (WG), in der aktuell gültigen

Fassung, wird verordnet:

 

§ 1

Anordnungszweck

Im Interesse des Wohles der Allgemeinheit, insbesondere der Ordnung des Wasserhaushalts,

der Sicherstellung der Erholung und des Schutzes der Natur schränkt das Landratsamt Waldshut den in § 20 Abs. 1 WG normierten wasserrechtlichen Gemeingebrauch mit dieser Rechtsverordnung ein.

 

§ 2

Räumlicher Geltungsbereich

 

 

(1) Diese Verordnung gilt für sämtliche öffentlichen oberirdischen Gewässer auf dem  Gebiet des Landkreises Waldshut, ausgenommen den Rhein.

 

(2) Die Übersichtskarte mit Zuordnung der Städte und Gemeinden zu den Referenzpegeln  ist Bestandteil dieser Verordnung. Die Verordnung mit Karte ist auf der Internetseite  des Landratsamtes Waldshut (www.landkreis-waldshut.de) einsehbar. Eine  Ausfertigung ist im Amt für Umweltschutz des Landratsamtes Waldshut am Standort  Tiengen in Waldshut-Tiengen, Industriestraße 2 zur kostenlosen Einsichtnahme während der Sprechzeiten niedergelegt.

 

§ 3

Verbote

Das Entnehmen von Wasser (z.B. zum Bewässern von Grundstücken) aus sämtlichen oberirdischen Gewässern in den aufgeführten Städten und Gemeinden wird untersagt, wenn

es sich um das Entnehmen mittels Pumpvorrichtungen handelt und wenn die genannten Wasserstände der Referenzpegelwasserstände für die jeweils zugeordneten Gemeinden wie

folgt erreicht bzw. unterschritten werden:

 

Gewässerpegel an der Alb in Sankt Blasien: 

ab einem Wasserstand am Pegel von 20 cm oder weniger 

 

für die Städte und Gemeinden Albbruck, Bad Säckingen, Bernau, Bonndorf im Schwarzwald, Dachsberg (Südschwarzwald), Dogern, Görwihl, Grafenhausen, Häusern, Herrischried,

Höchenschwand, Ibach, Laufenburg (Baden), Murg, Rickenbach, Sankt Blasien, Todtmoos,

Ühlingen-Birkendorf, Waldshut-Tiengen, Wehr, Weilheim;

 

Gewässerpegel an der Wutach in Oberlauchringen: 

ab einem Wasserstand am Pegel von 55 cm oder weniger

 

für die Städte und Gemeinden Eggingen, Lauchringen, Stühlingen, Wutach, Wutöschingen;

 

Gewässerpegel am Kotbach in Oberlauchringen: 

ab einem Wasserstand am Pegel von 15 cm oder weniger

 

für die Gemeinden Dettighofen, Hohentengen am Hochrhein, Jestetten, Klettgau, Küssaberg,

Lottstetten.

 

Hinweis:

Die Wasserstände für die vorgenannten 3 Pegel (bei Wutach und Kotbach inkl. Tendenz)

können im Internet unter der Adresse https://www.hvz.baden-wuerttemberg.de/ in der

dortigen Pegelkarte durch Anklicken der Pegelstandorte, über die App „Meine Pegel“  oder

über die automatische Telefonansage abgefragt werden. Bei Letzterer können wahlweise

die Daten für einen oder mehrere Pegel oder alle Pegel eines Flussgebietes abgerufen

werden. Die Auswahl erfolgt in einem Dialog. Sie erhalten über die Telefonansage auch den

Lagebericht. Tel. 0721 / 9804-61 (und weitere Anschlüsse bis zur Endnummer -65).

 

§ 4

Befreiung

 

 

(1) Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern, für die eine wasserrechtliche

 Erlaubnis vorliegt, werden von dem Verbot ausgenommen. Die in der

 wasserrechtlichen Erlaubnis fixierten Entnahmemengen sind einzuhalten.

 

(2) Das Landratsamt Waldshut als untere Wasserbehörde kann im Einzelfall auf Antrag

 eine widerrufliche Befreiung von dem In § 3 normierten Verbot erteilen, sofern eine

 Beeinträchtigung der in § 1 genannten Schutzgüter ausgeschlossen ist. Die Befreiung

 kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

 

 

§ 5

Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 18 des Wassergesetzes handelt, wer  vorsätzlich oder fahrlässig

 

 a. dem Verbot nach § 3 dieser Verordnung zuwiderhandelt,

 b. gegen die Bedingungen oder Auflagen einer nach § 4 erteilten Befreiung  verstößt.

 

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

 

§ 6

In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung  auf der Homepage des Landratsamtes

Waldshut in Kraft.

 

Waldshut-Tiengen, den 11.07.2022

signiert | Martin Kistler | 13.07.2022

 

Dr. Martin Kistler Landrat

 

Landratsamt Waldshut

Amt für Umweltschutz – Untere Wasserbehörde –

 

EINSCHRÄNKUNG FÜR DAS ENTNEHMEN VON WASSER AUS OBERFLÄCHENGEWÄSSERN

(11. 07. 2022)

Das Landratsamt Waldshut informiert:

 

EINSCHRÄNKUNG FÜR DAS ENTNEHMEN VON WASSER AUS OBERFLÄCHENGEWÄSSERN

 

Bei Erreichen oder Unterschreiten bestimmter Wasserstandpegel gilt eine Einschränkung für das Entnehmen von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtungen für das Beregnen oder Bewässern von Grundstücken im Landkreis Waldshut.

 

Ab dem 14.07.2022 gilt im Landkreis Waldshut ein Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus Oberflächengewässern für das Beregnen und Bewässern von Grundstücken, wenn die Wasserstände an drei Referenzgewässerpegeln einen bestimmten Wert erreicht oder unterschritten haben.

 

Betroffen sind alle Wasserentnahmen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen als auch aus Weihern und Seen. Von dem Verbot ausgenommen sind lediglich die Entnahmen aus dem Rhein bzw. die Entnahmen aus oberirdischen Gewässern in wasserrechtlich erlaubtem Umfang.

 

„Die letzten beiden Jahrzehnte zeigen eindrücklich, dass sich klimatisch veränderte Bedingungen eingestellt haben - auch bei uns im Kreis Waldshut: Das Winterhalbjahr wird tendenziell milder und nasser, die Sommer werden heißer und trockener. Im Wasserhaushalt sind diese Veränderungen bereits deutlich sicht- und messbar“, so Erster Landesbeamter Jörg Gantzer. Außer im Jahr 2013, sind seit 2003 Jahre, in denen die gefallenen Niederschläge nennenswert zur Grundwasserneubildung und damit zur Erholung der Grundwasserverhältnisse beitragen konnten, ausgeblieben. Dies wirkt sich insbesondere auf oberflächennahe Grundwasservorkommen (Quellen) aus, aber auch auf die tieferen Grundwasserleiter. Infolge der zunehmend trockeneren und heißeren Sommer, fließt auch in vielen, gerade kleineren oberirdischen Gewässern zum Teil über viele Wochen und Monate nur sehr wenig Wasser (Niedrigwasser). Die Gewässerökologie kann hierdurch erheblich und langfristig geschädigt werden. Da Grundwasser und Oberflächengewässer in enger Wechselbeziehung miteinander stehen, muss beides im Zusammenhang betrachtet werden: Zum Schutz der Gewässer und zum Schutz des Grundwassers, das auch unsere Trinkwasserversorgung sicherstellt.

 

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich geworden, die im Rahmen des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs erlaubnisfrei möglichen Wasserentnahmen einzuschränken, um die Lebensbedingungen in den Gewässern durch künstliche Entnahmen nicht noch weiter zu verschlechtern. Die Maßnahme dient dem Schutz des Wasserhaushalts als Ganzes.

Mit Rechtsverordnung vom 11.07.2022 wird das Entnehmen von Wasser mit Pumpvorrichtungen aus sämtlichen oberirdischen Gewässern in allen kreisangehörigen Gemeinden untersagt, sobald die Wasserstände an 3 ausgewählten Referenzpegeln an der Alb in St. Blasien sowie der Wutach und dem Kotbach (beide in Lauchringen) für die jeweils zugeordneten Gemeinden erreicht bzw. unterschritten werden (https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/bekanntmachungen). Die den Pegeln zugeordneten Gemeinden sind in einer Übersichtskarte dargestellt.

 

Die Wasserstände für die vorgenannten drei Pegel (bei Wutach und Kotbach inkl. Wasserstands-Tendenz) können im Internet unter der Adresse https://www.hvz.baden-wuerttemberg.de/ in der dortigen Pegelkarte durch Anklicken der Pegelstandorte, über die App „Meine Pegel“ oder über die automatische Telefonansage abgefragt werden. Bei Letzterer können wahlweise die Daten für einen oder mehrere Pegel oder alle Pegel eines Flussgebietes abgerufen werden. Die Auswahl erfolgt in einem Dialog. Sie erhalten über die Telefonansage auch den Lagebericht. Tel. 0721 / 9804-61 (und weitere Anschlüsse bis zur Endnummer -65).

2. Herrischrieder Dorfputzede am Samstag, 30. April

(27. 04. 2022)

2. Dorfputzede am Samstag, den 30. April

 

 

Wie bereits angekündigt, starten wir am Samstag, 30. April 2022 um 09:00 Uhr unsere 2. Dorfputzede.

Wir treffen uns am Parkplatz der Eissporthalle. Dort teilen wir die Gruppen ein und starten IN ALLE ORTSTEILE und deren Umgebung um den Müll an den Straßen und auf den Wegen einzusammeln.

Bitte bringt eigene Handschuhe und wenn möglich auch eine Warnweste mit. Müllsäcke sind ausreichend vorhanden.

Gegen 13 Uhr treffen wir uns zum Abschluss wieder an der Eissporthalle. Auch dieses Jahr wird es wieder Getränke und ein kleines Vesper geben.

 

Wir freuen uns auf viele Teilnehmer.

 

 

 

Wir freu

Teststelle Strömungsinstitut Herrischried

(29. 03. 2022)

Teststelle Strömungsinstitut Herrischried

- Getestet wird Montag bis Donnerstag vormittags und nur nach Terminvereinbarung.

 

Corona Teststelle Strömungsinstitut Herrischried
Institut für Strömungswissenschaften
Stutzhofweg 11, 79737 Herrischried

 

* PCR Testungen sind auch möglich *

 

Informationen und die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren finden Sie unter

folgendem Link:   https://testtermin.de/corona-teststelle-stroemungsinstitut-herrischried

 Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Zufahrtsweg zum Park- und Wendeplatz um ca. 800m Waldweg handelt. Dieser hat kein Gefälle und wird vom Winterdienst sehr gut geräumt.

Aufgrund der Straßenbreite sollte aber kein Begegnungsverkehr stattfinden und wir bitten daher dringend um Terminvereinbarung und Einhaltung der Zeiten.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Strömungsinstitut Telefon:  07764 933311
E-Mail: teststelle@stroemungsinstitut.de

Impfen im Landkreis Waldshut _ Impfbus _

(29. 03. 2022)

Landratsamt Waldshut

Impfen im Kreis

 

WT-Impftour

 

Am Dienstag, 05. April 2022 wird in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr ein mobiles Impfteam hier in Herrischried sein. Ein kleiner Linienbus wird auf dem Parkplatz vor dem Rathaus, Hauptstraße 28, stationiert sein wird. Dies hat den Vorteil, dass für die Wartenden ein gewisser Schutz vor der Witterung vorhanden ist und dies somit auch für die Nachbeobachtung genutzt werden kann.

 

Es werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen angeboten. Mehrere Impfstoffe stehen zur Wahl. Bitte Krankenkassenkarte, Personalausweis und evtl. Impfpass mitbringen. Voranmeldungen sind nicht notwendig, können aber dennoch gebucht werden.

Testzentrum Rotmooshalle Herrischried hat am Samstag, 02. April 2022 seinen letzten regulären Testtag.

(29. 03. 2022)

Testzentrum Rotmooshalle Herrischried hat am Samstag, 02. April 2022 seinen letzten regulären Testtag.

 

Unser Testzentrum wird angesichts der nun anstehenden, weitgehenden Aufhebung der Coronabeschränkungen - ab dem 03. April 2022 - (vorläufig) eingestellt. Letzter regulärer Testtag in der Teststation in der Rotmooshalle Herrischried ist somit am Samstag,  02. April 2022 von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Besuch des Vorsitzenden der Banater Schwaben

(09. 03. 2022)

Pressemitteilung

Gemeinde Herrischried

vom 08.03.2022

 

Pressemitteilung

 

 

Herrischried, 08. März 2022

 

 

Besuch des Vorsitzenden der Banater Schwaben

 

Vergangenen Freitag besuchte der Vorsitzende des Landesverbandes der Banater Schwaben Baden-Württemberg, Richard Jäger den Herrischrieder Bürgermeister Christian Dröse.

Ende der 1990er, Anfang der 2000er Jahre entstand unter dem damaligen Bürgermeister Roland Baumgartner freundschaftliche Beziehungen zu den Banater Schwaben. Hintergrund war das im 18. Jahrhundert viele Bewohner den Hotzenwald verliesen um sich im Banat niederzulassen. Sie versuchten damit der allgemeinen Not und auch der gutsherrlichen Willkür zu entkommen. Sie suchten im Banat für sich und ihre Familien Freiheit und Arbeit. Die Ansiedlung fand in den drei Schwabenzügen statt. Die Siedler erhielten staatliche Privilegien und als freie Bauern das Öde und sumpfige Gelände, welches sie in eine Kulturlandschaft zu verwandeln hatten.

 

Im September 2001 wurde von der Landsmannschaft der Banater Schwaben – Kreisverband München der Schicksalsweg der Banater Schwaben in Herrischried angelegt. Dieser beginnt mit einem Gedenkstein an der Pfarrkirche St. Zeno. Führt mit zwei weiteren Gedenksteinen jeweils bei der Schule und im Freizeitzentrum weiter bis zum letzten Stein an der Ödlankapelle. In dieser Zeit wurde auch das Theaterstück „Verena Enderlin“ nach einem Roman von Gerda von Kries von der Freilichtbühne Klausenhof aufgeführt.

 

Einige Jahre wurden die Beziehungen beiderseit noch gepflegt, sind aber im Laufe der Zeit bis auf einige wenige Briefwechsel eingeschlafen. Auch die Corona-Zeit der vergangangenen zwei Jahre, trug nicht gerade förderlich zur Beziehungspflege bei.

 

Mit dem Besuch des seit 2019 gewählten Vorsitzenden des Landesverbandes in Herrischried, ist nun wieder ein Punkt erreicht, andem die Beziehungen wieder aufgenommen werden sollen. Richard Jäger und Christian Dröse bekräftigten in einem persönlichen Gespräch, dass die Freundschaft wieder aufleben soll. Es entsanden bereits erste Ideen, die nun im Laufe des Jahres weiter konkretisiert werden sollen.

 

„Es freut mich wirklich sehr, dass wir mit Herrn Jäger einen Vorsitzenden der Banater Schwaben haben, dem die Beziehungen nach Herrischried nach wie vor sehr wichtig sind“, so Bürgermeister Christian Dröse.

 

 

 

 

Bildunterschrift: Christian Dröse und Richard Jäger vor dem Gedenkstein bei der Pfarrkirche St. Zeno.

Foto zu Meldung: Besuch des Vorsitzenden der Banater Schwaben

Landratsamt Waldshut _ FÜR #ZUSAMMENHALT UND #WIR ZEIGENHALTUNG __ Teil 3

(03. 03. 2022)

FÜR #ZUSAMMENHALT UND #WIRZEIGENHALTUNG

 

Teil 3

 

 

Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie. Ängste und Bedenken, aber auch Fehlinformationen und Gerüchte halten Menschen vom Impfen ab.

Was hilft dagegen? Aufklärung und Antworten.

 

Das Landratsamt Waldshut hat sich deshalb dazu entschlossen, auf der Facebook-Seite regelmäßig medizinische Fragen zum Thema Impfen zu beantworten. Der Pandemiebeauftragte des Landkreises Waldshut, Dr. Olaf Boettcher und viele Ärztinnen und Ärzte, sind bereit, auf Ihre Fragen zu antworten. Sie können uns ihre Fragen per Nachricht über Facebook oder per Mail an

senden.

 

 

 

 

Folgende Fragen wurden auf Facebook gestellt:

 

Ich bin bis jetzt dreimal geimpft mit drei verschiedenen Impfstoffen. Einmal mit Astra Zeneka, einmal mit Biontech und einmal mit Moderna. Welchen Impfstoff sollte ich wählen, wenn ich mich zum vierten Mal impfen lasse?

 

Antwort von Dr. Olaf Boettcher:

 

Die vierte Impfung sollte zur dritten Impfung einen Abstand von drei Monaten bewahren, da nach dieser Frist der Impfschutz stark absinkt. Ich würde Ihnen zu einer mRNA Impfung raten, egal ob Moderna oder Biontech. Durch beide hätten Sie binnen weniger Tage wieder einen ausreichenden Titer und damit maximalen Schutz.

 

 

Es wird empfohlen, bereits drei Monate nach der Boosterung noch eine Boosterung oben

drauf zu setzten. Nun frage ich mich, ob das gesund ist oder eher schadet wegen Ermüdung des Immunsystems. Können Sie mir weiterhelfen bei der Entscheidung, Herr Dr. Böttcher?

 

Antwort von Dr. Olaf Boettcher:

 

Wegen der aktuellen Omikron-Lage empfiehlt die Impfkommission eine Auffrischungsimpfung bereits nach drei Monaten. Durch die Verkürzung des Abstandes sollten „der Schutz vor schweren Erkrankun­gen durch Infektionen mit der Omikron-Variante von Sars-CoV-2 in der Bevölkerung verbessert und die Mutationsrate der Omikron-Variante vermindert werden“ Der Impfschutz gegen die neue Virusvariante nimmt nach drei bis vier Monaten nach Grundimmunisierung deutlich ab. Nach der erneuten Auffri­schungsimpfung steigt die Schutzwirkung gegenüber einer Infektion mit der Omikron-Variante deutlich an. Deshalb rate ich nach einem Zeitraum von 3 Monaten zur zweiten Boosterung. Letztlich muss das natürlich jeder für sich entscheiden, ich kann hier nur eine Hilfestellung bei der Entscheidung anbieten.

 

Foto zu Meldung: Landratsamt Waldshut _ FÜR #ZUSAMMENHALT UND #WIR ZEIGENHALTUNG __ Teil 3

Landratsamt Waldshut _ FÜR #ZUSAMMENHALT UND #WIRZEIGENHALTUNG __ Teil 2

(24. 02. 2022)

FÜR #ZUSAMMENHALT UND #WIRZEIGENHALTUNG

 

Teil 2

 

 

Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie. Ängste und Bedenken, aber auch Fehlinformationen und Gerüchte halten Menschen vom Impfen ab.

Was hilft dagegen? Aufklärung und Antworten.

 

Das Landratsamt Waldshut hat sich deshalb dazu entschlossen, auf der Facebook-Seite regelmäßig medizinische Fragen zum Thema Impfen zu beantworten. Der Pandemiebeauftragte des Landkreises Waldshut, Dr. Olaf Boettcher und viele Ärztinnen und Ärzte, sind bereit, auf Ihre Fragen zu antworten. Sie können uns ihre Fragen per Nachricht über Facebook oder per Mail an

senden.

 

 

 

 

Folgende Fragen wurden auf Facebook gestellt:

 

Stimmt es, dass Herzprobleme wie zum Beispiel Herzmuskelentzündungen seit/mit der Impfung zugenommen haben?

 

Antwort von Dr. Olaf Boettcher:

 Viren sind generell die häufigsten Auslöser einer Herzmuskelentzündung. In der Anfangsphase einer viralen Myokarditis dringt der Erreger in die Zelle ein und vermehrt sich dort durch Herstellung von Selbstkopien. Das können viele verschiedene Viren sein. Im Labor konnten Wissenschaftler des Deutschen Zentrums für Herz-Kreislauf-Forschung zum Beispiel nach­weisen, dass SARS-CoV-2, welches vor allem die Lunge angreift, auch in Herzmuskelzellen eindringen kann. Somit ist das Virus und nicht die Impfung Hauptursache für eine Herzmuskel­entzündung und/oder eine Lungenschädigung. Alle Daten deuten darauf hin, dass eine klinisch nachgewiesene Myokarditis nach einer mRNA-Impfung insgesamt sehr selten ist. Zudem wurden 95 % dieser Fälle als mild und voll reversibel beschrieben. Angst sollte man also definitiv mehr vor der Erkrankung durch Corona und nicht vor der Impfung haben.

 

Wenn man im November geboostert wurde, macht dann ein erneuter Booster, also die 4. Impfung überhaupt Sinn bzw. ist das überhaupt freigegeben?

 

Antwort von Dr. Olaf Boettcher:

 Eine vierte COVID-19-Impfung ist für ältere Menschen, Immungeschwächte und medizinisches Personal sinnvoll. Eine Studie hat gezeigt, dass sich ein ausreichender Impfschutz bei alten Menschen erst nach drei bis vier Impfungen aufbaut.

 

Foto zu Meldung: Landratsamt Waldshut _ FÜR #ZUSAMMENHALT UND #WIRZEIGENHALTUNG __ Teil 2

Weitere Teststation in Herrischried - Strömungsinstitut Herrischried -

(24. 02. 2022)

Weitere Teststelle in Herrischried

Verantwortlich: Strömungsinstitut Herrischried

- Getestet wird Montag bis Donnerstag vormittags und nur nach Terminvereinbarung.

 

*ab sofort auch PCR-Testungen möglich*

 

Corona Teststelle Strömungsinstitut Herrischried
Institut für Strömungswissenschaften
Stutzhofweg 11
79737 Herrischried

 

Informationen und die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren finden Sie unter

folgendem Link:

https://testtermin.de/corona-teststelle-stroemungsinstitut-herrischried

 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Zufahrtsweg zum Park- und Wendeplatz um ca. 800m Waldweg handelt. Dieser hat kein Gefälle und wird vom Winterdienst sehr gut geräumt.

Aufgrund der Straßenbreite sollte aber kein Begegnungsverkehr stattfinden und wir bitten daher dringend um Terminvereinbarung und Einhaltung der Zeiten.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Strömungsinstitut Telefon: (07764) 933311
E-Mail:

Landratsamt Waldshut _ FÜR #ZUSAMMENHALT UND #WIRZEIGENHALTUNG__Teil 1

(15. 02. 2022)

FÜR #ZUSAMMENHALT UND #WIRZEIGENHALTUNG

 

 

Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie. Ängste und Bedenken, aber auch Fehlinformationen und Gerüchte halten Menschen vom Impfen ab.

Was hilft dagegen? Aufklärung und Antworten.

 

Das Landratsamt Waldshut hat sich deshalb dazu entschlossen, auf der Facebook-Seite regelmäßig medizinische Fragen zum Thema Impfen zu beantworten. Der Pandemiebeauftragte des Landkreises Waldshut, Dr. Olaf Boettcher und viele Ärztinnen und Ärzte, sind bereit, auf Ihre Fragen zu antworten. Sie können uns ihre Fragen per Nachricht über Facebook oder per Mail an

senden.

 

 

 

Folgende Fragen wurden auf Facebook gestellt:

 

 

Dürfen auch Menschen über 50 Jahren schon die vierte Impfung erhalten, wenn die dritte Impfung erst drei Monate zurückliegt, oder ist es besser noch etwas zu warten?

 

 

Antwort von Dr. Olaf Boettcher:

Ü-50Jährige dürfen die vierte Impfung drei Monate nach der ersten Boosterung erhalten. Dies macht vor allem Sinn, wenn die Personengruppe gesundheitlich gefährdet ist, oder sie in einem medizinischen Beruf mit Patientenkontakt tätig ist, oder sie in die Gruppe der systemrelevanten Personen, Polizei, Feuerwehr, THW, Altenheim, KITA, Spital oder niedergelassene Praxis fällt.

 

Gilt man auch 12 Monate nach Zweitimpfung als geboostert oder gibt es da einen maximalen Abstand zwischen Zweitimpfung und Booster?

 

 

Antwort von Dr. Olaf Boettcher:

Der Status „vollständig geimpft“ nach der Zweitimpfung oder „geboostert“ nach der Drittimpfung ist aktuell zeitlich nicht begrenzt. Bedenken Sie aber: Der vollständig Geimpfte wird Quarantäne­pflichtig, wenn Jemand in seinem Haushalt positiv ist und die Zweitimpfung länger als drei Monate zurückliegt. Und noch was ist wichtig: Nach der Auffrischungsimpfung steigt die Schutzwirkung gegenüber einer Infektion mit der Omikron-Variante deutlich an.

 

 

Foto zu Meldung: Landratsamt Waldshut _ FÜR #ZUSAMMENHALT UND #WIRZEIGENHALTUNG__Teil 1

Der Impfbus kommt nach Herrischried

(24. 01. 2022)

Wann?
Am 08. Februar 2022

Wo?
Lochmatthalle, Niedergebisbacherstraße 2, 79737 Herrischried

Uhrzeit?
von 16:00 bis 19:00 Uhr

Am 08. Februar 2022 wird der Impfbus auch wieder in Herrischried sein. In der Zeit von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr besteht die Möglichkeit zu Erst-, Zweit- oder Drittimpfungen.

Eine Anmeldung ist bei den Gemeindeimpftagen nicht mehr erforderlich (sogenanntes offenes Impfen). Terminbuchungen sind aber dennoch möglich und bieten für die Impflinge den Vorteil einer schnelleren Abwicklung. Voranmeldungen unterstützen darüber hinaus das Impfteam bei der Planung und Organisation. Liegen bspw. sehr viele Anmeldungen vor, kann das Team entsprechend reagieren und frühzeitig zusätzliche Ärzte einsetzen. 

Termine können Sie hierfür unter https://www.terminland.de/landkreis-waldshut/ buchen.

Bitte bringen Sie folgendes für Ihre Impfung mit:

  • Krankenkassenkarte
  • Impfpass
  • Personalausweis,

sowie jeweils ausgefüllt und unterschrieben,

  • Aufklärungsbogen mRNA (BioNTech, Moderna)
  • Einwilligungsbogen mRNA (BioNTech, Moderna)

Die jeweiligen Aufklärungsbögen und Einwilligungsbögen stehen unter dem Text oder auf der Homepage des Landkreises Waldshut unter www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/corona-impfungen zum Download zur Verfügung.

Verimpft werden die Impfstoffe moderna® für alle Personen über 30 Jahre sowie BioNTech für Personen unter 30 Jahren sowie Schwangere jeden Alters.

Eine Übersicht zu den Impfangeboten im Landkreis Waldshut gibt es auf der Homepage des Landkreises unter: https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/corona-impfungen.

 

Foto zu Meldung: Der Impfbus kommt nach Herrischried

Information vom Landratsamt Waldshut - Impfkonzept wird angepasst -

(21. 01. 2022)

Impfkonzept wird angepasst

Der Landkreis passt zum 21.01.2022 sein Impfkonzept an. Die Gemeindeimpftage werden fortan zwischen 16.00 und 19.00 Uhr durchgeführt.

 

Seit Herbst sind die vier Mini-KIZ des Landkreises in Betrieb. Ergänzt wird das stationäre Impfangebot durch dezentrale Gemeindeimpftage. Der Landkreis wird dieses Erfolgsmodell fortführen, passt aber sein Impfkonzept an die sich ändernde Impfnachfrage an. Dies führt teilweise zu neuen Öffnungszeiten in den Mini-KIZ und bei den Gemeindeimpftagen.

 

Die Öffnungszeiten der Mini-KIZ sind künftig:

  • Bad Säckingen (unverändert): Montag bis Freitag, jeweils von 14.00 bis 20.00 Uhr.
  • Lauchringen: Montag bis Samstag, jeweils von 14.00 bis 20.00 Uhr. Donnerstags und freitags von 08.00 bis 13.30 Uhr werden Kinderimpfungen angeboten.
  • Bonndorf: Montag und Freitag, jeweils von 16.00 bis 20.00 Uhr. Kinderimpfungen werden mittwochs von 16.00 bis 20.00 Uhr angeboten.
  • Häusern: Dienstag und Donnerstag, jeweils von 16.00 bis 20.00 Uhr. Dienstags werden zudem zwischen 16.00 und 18.00 Uhr Kinderimpfungen angeboten.

Bei den Gemeindeimpftagen kommt es ab dem 21.01.2022 zu einer Änderung des Zeitfensters. Statt von 13.00 bis 16.00 Uhr werden die Impftage zwischen 16.00 und 19.00 Uhr in kleineren, zentraleren Räumlichkeiten durchgeführt. Dadurch will der Landkreis den Kreisbewohnern, insbesondere den Berufstätigen, ein noch niederschwelligeres Impfangebot zugänglich machen.

Mit seinen neuen Öffnungszeiten möchte der Landkreis u.a. auch jenen entgegenkommen, die ihre Erstimpfung mit Johnson & Johnson erhalten haben. Nach einer neuen rechtlichen Bewertung des Bundes, gilt, wer lediglich eine einmalige Impfung mit Johnson & Johnson erhalten hat, nicht mehr als vollständig geimpft.

Eine weitere Neuerung betrifft Genesene: Diese gelten nur noch drei Monate nach einem positiven Testergebnis als genesen – nicht wie zuvor sechs Monate.

Diesen Personengruppen soll das angepasste Impfangebot eine schnelle Vervollständigung des Impfstatus ermöglichen.

Impfungen, mit Ausnahme von Erstimpfungen, sind in den Mini-KIZ weiterhin nur mit Voranmeldung möglich. Bei den Gemeindeimpftagen ist eine Anmeldung hingegen nicht mehr erforderlich (sogenanntes offenes Impfen). Terminbuchungen sind aber dennoch möglich und bieten für die Impflinge den Vorteil einer schnelleren Abwicklung. Voranmeldungen unterstützen darüber hinaus das Impfteam bei der Planung und Organisation. Liegen bspw. sehr viele Anmeldungen vor, kann das Team entsprechend reagieren und frühzeitig zusätzliche Ärzte einsetzen. 

Informationen zu den Impfangeboten sowie zur Terminbuchung stehen auf der Homepage des Landkreises: https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/corona-impfungen.

Testzentrum Rotmooshalle Herrischried - Öffnungszeiten -

(18. 01. 2022)

 

Testzentrum Rotmooshalle Herrischried  - Öffnungszeiten -

Teststelle für kostenlose Bürgertests ohne vorherige Anmeldung

                

Montag  17:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 17:00 – 18:00 Uhr
Freitag 17:00 – 18:00 Uhr
Samstag 17:00 – 18:00 Uhr

 

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis / Reisepass mit. Mit der Corona-App auf Ihrem Smartphone kann die Erfassung Ihrer Daten schneller erfolgen und Sie erhalten Ihr Testergebnis direkt auf Ihr Smartphone. Die Wartezeit im Anschluss entfällt somit.

 

Testzentrum Herrischried

Rotmooshalle

Sägestraße 17/1

79737 Herrischried

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mikrozensus _ Erhebungsbeauftragter (m/w/d) werden!

(13. 01. 2022)

Erhebungsbeauftragter (m/w/d) werden!

Wie viele Menschen leben in den Städten und Gemeinden Deutschlands? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger? Brauchen wir mehr Schulen, Studienplätze oder Altersheime? Um diese und weitere Fragen zu beantworten findet im Jahr 2022 wieder ein Zensus statt.

 

Der Zensus 2022 ist eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Die Erhebung wird alle zehn Jahre durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gemeinsam durchgeführt. Aufgrund der Corona Pandemie wurde der zunächst für 2021 geplante Zensus in das Jahr 2022 verschoben.

 

Was sind Ihre Aufgaben?

Sie führen kurze persönliche Interviews mit den Auskunftspflichtigen durch. Dazu wird Ihnen ein wohnortnaher Erhebungsbezirk mit ca. 110 zu erhebenden Personen im Landkreis Waldshut zugeordnet. Hierzu suchen Sie die Ihnen zugewiesenen Anschriften im Vorfeld auf und kündigen sich schriftlich bei den Bürgerinnen und Bürgern an. Zum angekündigten Termin stellen Sie vor Ort Fragen zur Person und ggf. weiteren Haushaltsmitgliedern. Insgesamt können Sie einen Zeitaufwand von ca. 30 Minuten pro auskunftspflichtiger Person einplanen. Vor Beginn Ihrer Tätigkeit erhalten Sie eine Schulung und werden auf Ihre Aufgaben vorbereitet.

 

Wie läuft die Befragung ab?

Bereits ab April werden Sie bei den zu befragenden Haushalten zwecks Terminvereinbarung vorstellig werden. Am Befragungstermin selbst werden sog. „Kernmerkmale“ wie Vor- und Nachname, Geburtstag, Geschlecht, etc. abgefragt.

Weiterhin soll eine Minderheit dieser Haushalte auch zu weiteren soziodemografischen Zusatz-Merkmalen wie Wohnsituation, Staatsangehörigkeit, Beruf, etc. befragt werden. Hierzu erhalten die Haushalte von Ihnen einen Zugang zu einem separaten Onlinefragebogen.

 

Was bieten wir Ihnen?

Ihre Tätigkeit erstreckt sich über wenige Wochen und startet ab April 2022 bis Juli 2022. Sie können sich -abgesehen von einigen wenigen Regelungen- Ihre Zeit frei einteilen. Die Befragungen können bzw. sollen auch abends oder am Wochenende durchgeführt werden.

 

Ihr Engagement ist ehrenamtlich. Sie erhalten dafür eine steuerfreie Aufwandsentschädigung[1]. Diese liegt durchschnittlich bei etwa 700 bis 800 €. Je nach Umfang der übernommenen Tätigkeiten kann dieser Betrag variieren. Die Teilnahme an der Schulung und Fahrtkosten werden durch einen Pauschalbetrag erstattet.

 

Welche Voraussetzungen[2] sollten Sie erfüllen?

  • Zuverlässigkeit und Genauigkeit
  • Verschwiegenheit
  • Zeitliche Flexibilität und Mobilität
  • Sympathisches, seriöses und freundliches Auftreten
  • Gute Deutschkenntnisse (weitere Sprachkenntnisse sind von Vorteil)
  • Volljährigkeit

 

Haben wir ihr Interesse geweckt?

Wenn Sie uns als Interviewerin oder Interviewer beim Zensus 2022 unterstützen möchten, bewerben Sie sich jetzt online unter karriere.landkreis-waldshut.de.

 

Alternativ senden Sie Ihren Lebenslauf bitte bis spätestens 21. Januar 2022 an:

 

Erhebungsstelle Zensus 2022
Landkreis Waldshut
Waldtorstraße 14
79761 Waldshut-Tiengen

Tel. 07751 86 2670

 

 

Wo gibt es weitere Informationen?

Informationen zu Zensus 2022 können auf www.zensus2022.de eingesehen werden.

Aktuelle Mitteilungen des Zensus 2022 unseres Landkreises finden Sie auf www.landkreis-waldshut.de.

 

[1] Die Aufwandsentschädigung unterliegt nach § 20 (3) Zensusgesetz 2022 nicht der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz.

[2] Es dürfen keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus sensiblen Bereichen des Verwaltungsvollzuges (z.B. Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt, Steuerverwaltung, Sozial- oder Bauamt, Bußgeldstelle, Jugendamt), des polizeilichen Vollzugsdienstes sowie Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte eingesetzt werden.

Mikrozensus startet am 10. Januar 2022

(13. 01. 2022)

 

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

Pressemitteilung 1/2022

Stuttgart, 3. Januar 2022

 

Mikrozensus startet am 10. Januar 2022

Rund 55 000 Haushalte in der Befragung

Am 10. Januar startet bundesweit der Mikrozensus 2022. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bittet hierfür alle ausgewählten Haushalte um Unterstützung bei der Durchführung der größten jährlichen Haushaltserhebung in Deutschland. Über das ganze Jahr 2022 hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden rund 55 000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Württemberg zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Dies sind rund ein Prozent der insgesamt rund 5,2 Millionen (Mill.) Haushalte im Südwesten.

 

Was ist der Mikrozensus?

Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC, »Statistics on Income and Living Conditions«) gestellt. Seit dem Jahr 2021 wird das Frageprogramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhebung zur Internetnutzung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt.

Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen. Dabei geht es beispielsweise um Fragestellungen in welchen Familienkonstellationen Menschen leben, welche Bildungsabschlüsse von der Bevölkerung erworben wurden oder in welcher Erwerbssituation sie sind. 2022 wird die Erhebung um Fragen zur Wohnsituation der Menschen ergänzt. Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse zu Fragen der Barrierefreiheit der Wohnsitze in Baden-Württemberg.

Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, die wirtschaftliche und soziale Veränderungen auslöst, ist der Mikrozensus von Bedeutung. Die Auskünfte der auskunftspflichtigen Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden-Württemberg abzubilden. Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Menschen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen.

 

Wer wird für die Erhebung ausgewählt?

In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Ermittlung der Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Landesamt vor Ort auch Erhebungsbeauftragte ein. Die Erhebungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Für die zufällig ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.

 

Wie läuft die Befragung ab?

Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamts nachzukommen, oder einen Papierbogen auszufüllen. Eine volljährige Person kann die Auskünfte für alle Haushaltsmitglieder erteilen.

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.

 

 

Pressestelle

Tel.: +49 711 641-2451

E-Mail:

 

Fachliche Rückfragen 

Claudia Kuhnke Tel.: +49 711 641-2099

E-Mail:

 

Mikrozensus

Tel.: +49 711 641-2099

E-Mail:

 

 

 

Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 5 - Umwelt _ Markumfrage Landschaftspflegemaßnahmen

(14. 12. 2021)

Marktumfrage für Landschaftspflegemaßnahmen im Regierungsbezirk Freiburg

Das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege - sucht für Landschaftspflegemaßnahmen im gesamten Regierungsbezirk Freiburg für die kommenden Jahre mögliche Auftragnehmer mit praktischen Erfahrungen, speziellen Geräten und/oder Weidetieren. Die Pflegeflächen besitzen z.T. schwierige Gelände-gegebenheiten (Steillage, Unebenheiten, feuchte bis sehr nasse Bodenverhältnisse, kleinparzelliert).

Die Maßnahmen umfassen:

  1. Mahd von Extensivgrünland sowohl mit speziellem Gerät (z. B. Zwillingsbereifung/ Mähraupe) als auch in Handarbeit inkl. Abräumen und idealerweise Verwertung im eigenen Betrieb; bevorzugt werden insektenschonende Techniken wie z.B. Messerbalken
  2. Mahd von Böschungen inkl. Abräumen und idealerweise Verwertung des Schnittguts
  3. Gehölzpflegearbeiten und Rodungen inkl. Bergung und ordnungsgemäße Verwertung des Schnittguts; Stockfräse-Arbeiten; Kopfbaum-Pflege, Nachpflege von Stockausschlägen
  4. Bekämpfung von Neophyten oder Giftpflanzen (Lupine, Riesenbärenklau, Herbstzeitlose, u.a.) durch unterschiedliche Techniken (Ausstechen, Heißwasserdampf, Schutzkleidung, usw.)
  5. Beweidung mit Ziegen / Schafen / Rindern / Wasserbüffeln oder andere Weidetiere (Umtriebsweide nach Weideplan in zeitlich begrenzten Weidegängen, Auszäunung sensibler Bereiche, gerne auch Hobbytierhalter)
  6. Pflegearbeiten an Gräben, Gewässern und Gewässerufern, z.T. mit Spezialgerät (Mähkorb)
  7. Erdarbeiten u.a. auf Kleinstflächen: Anlage von Mulden, Grabenabflachungen, Geländemodellierungen
  8. Neuanlage von artenreichem Grünland oder Aufwertung artenarmer Wiesenbestände durch Mähgutübertragung oder Streifen-Ansaat
  9. Mulchen z. B. von Brombeere, Adlerfarn und Gehölzsukzession, z.T. mit Abräumen des Mulchguts
  10. Unterstützung bei Artenschutzmaßnahmen: z.B. Auf-/ Abbau und Ausmähen von Gelegeschutzzäunen

(Nebenerwerbs-)Landwirte, (Hobby-)Tierhalter, Maschinenringe und Unternehmen u. a., die über entsprechende Geräte, Tiere oder Ausstattungen verfügen und Kenntnisse über die Umsetzung einzelner oder aller aufgeführten Maßnahmen nachweisen können, sind aufgerufen, sich beim Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 5 Verfahrensmanagement, Bissierstr. 7, 79114 Freiburg, , 0761/208-4705, bis zum 23. Dezember 2021 zu melden, um die Bewerbungsunterlagen anzufordern, oder diese hier herunterzuladen www.rp-freiburg.de

 

Ihre konkreten Rückmeldungen erwarten wir bis zum 31. Januar 2022.

 

Informationen über den Schutz personenbezogener Daten finden Sie auf unserer Internetseite unter Datenschutzerklärung zur Verwaltungstätigkeit der Regierungspräsidien

 

 

 

Landratsamt Waldshut _ Impfbus im Landkreis Waldshut _ Aufgrund der großen Nachfrage und der Witterung wird aus dem Impfbus eine Halle

(29. 11. 2021)

Informationen vom Landratsamt Waldshut

 

Impfbus

Der Impfbus ist weiterhin im Landkreis Waldshut unterwegs (Erst-, Zweit- und Drittimpfungen). Aufgrund der großen Nachfrage und der Witterung wird aus dem Impfbus eine Halle: Impfungen in den Gemeinden finden dann unter Dach statt.  Ab 02.12. wird dies nur noch über Voranmeldung auf https://www.terminland.de/landkreis-waldshut/ möglich sein.

 

Datum

Ort

Mit Anmeldung 

Ohne Anmeldung "offenes Impfen"

Di. 30.11.2021

Dogern, Gemeindehalle

09.00 - 12.00 Uhr

13:00 - 15:00 Uhr

Mi. 01.12.2021

Lottstetten, Gemeindehalle

09.00 - 12.00 Uhr

13:00 - 16:00 Uhr

 

Die erste Stunde des offenen Impfens ist jeweils reserviert für Menschen über 70 Jahren. Mit diesem zusätzlichen Service sollen längere Wartezeiten für ältere Bürgerinnen und Bürger vermieden werden. Es stehen die Impfstoffe von Johnson & Johnson sowie BioNTech zur Verfügung. Bitte Krankenkassenkarte, Personalausweis und evtl. Impfpass mitbringen.

Hinweis zur Terminbuchung: Die Termine für den Impfbus werden in der Regel vier Tage vor der geplanten Station freigeschaltet. Terminvereinbarung über www.terminland.de/landkreis-waldshut.

 

WT-Impftour ab 02.12.2021 nur noch mit Voranmeldung

Datum

Ort

Termine nur mit Anmeldung 

Do. 02.12.2021

Küssaberg, Rheinheim Gemeindezentrum Inselpavillion

09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr 

Fr. 03.12.2021

Bad Säckingen, Kursaal

09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr 

Sa. 04.12.2021

Wehr, Stadthalle

09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr 

Mo. 06.12.2021

Grafenhausen, Schwarzwaldhalle

09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr 

Di. 07.12.2021

Albbruck, Halle Schachen

09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr

Mi. 08.12.2021

Laufenburg-Luttingen, Möslehalle

09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr 

Do. 09.12.2021

Häusern, Kur- und Sporthaus

09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr

Fr. 10.12.2021

Wutach, Feuerwehrgerätehaus

09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr

Sa. 11.12.2021

Stadt St. Blasien, Haus des Gastes

09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr

Mo. 13.12.2021

Hohentengen, Pfarrsaal

09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr

Di. 14.12.2021

Ühlingen-Birkendorf, Halle Ühlingen

09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr

Mi. 15.12.2021

Dachsberg, Dachsberghalle in Wittenschwand

09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr

Do. 16.12.2021

Gurtweil, Gemeindehallte

09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr

Fr. 17.12.2021

Wutöschingen, Alemannenhalle

09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr

Landratsamt Waldshut _ Aktuelle Mitteilung des Gesundheitsamts Waldshut

(28. 11. 2021)

Das Landratsamt Waldshut informiert

 

„Aktuelle Mitteilung des Gesundheitsamts Waldshut:

 

Das Gesundheitsamt Waldshut weist darauf hin, dass es angesichts der hohen Zahl positiver Coronafälle im Landkreis derzeit nicht mehr möglich ist, alle positiv getesteten Personen zeitnah persönlich zu kontaktieren.

Entsprechend konzentriert sich das Gesundheitsamt ab sofort darauf, positive Fälle im Umfeld der besonders zu schützenden, vulnerablen Gruppen zu bearbeiten. Das bedeutet insbesondere:

  • in den meisten Fällen positiv getesteter Personen erfolgt keine direkte Kontaktaufnahme zu den Personen (in der Folge gibt es auch keine Schreiben des Gesundheitsamts mehr),
  • als Nachweis für positive Personen reicht der Testbefund,
  • als Nachweis für Haushaltsangehörige reicht der positive Testbefund einer haushaltsangehörenden Person und der Nachweis der gleichen Wohnanschrift,
  • die von den Betroffenen zu beachtenden Absonderungspflichten ergeben sich direkt aus der Corona-VO Absonderung.

 

Das Gesundheitsamt Waldshut bietet direkt auf der ersten Seite der Landkreis-Homepage (www.landkreis-waldshut.de) ausführliche Informationen und auch unter dem weiterführenden Link (+++ CORONA-VIRUS +++ / https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/informationen-zum-neuartigen-coronavirus) einen Überblick und weitere Links zu den einzuhaltenden Regelungen. Im Falle einer benötigten Absonderungsbescheinigung o.ä. wenden Sie sich am besten an

Landratsamt Waldshut _ Mini-Impfzentren im Landkreis Waldshut

(26. 11. 2021)

Informationen vom Landratsamt Waldshut

 

Mini-Impfzentren im Landkreis Waldshut

 

  • Lauchringen (Gemeindehalle Unterlauchringen): Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr

  • Bonndorf Stadthalle: (geöffnet ab 30.11.2021!) Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr

  • Häusern Kurhaus: Montag bis Freitag, jeweils von 14.00 bis 20.00 Uhr

  • Bad Säckingen (Meisenhartweg 14): Montag bis Freitag, jeweils von 14.00 bis 20.00 Uhr

 

Zur Verfügung stehen die Impfstoffe von Johnson & Johnson sowie BioNTech.

Es sind Erstimpfungen, Zweitimpfungen und Auffrischungsimpfungen (Drittimpfung bzw. "Booster") möglich.

 

Terminvereinbarungen sind nur online möglich unter www.terminland.de/landkreis-waldshut.

 

Die bereits bestehende Warteliste wird ab nächste Woche abgearbeitet. Alle auf der Warteliste-Stehenden werden informiert.
Wichtig: Buchungen sind nur über https://www.terminland.de/landkreis-waldshut/ möglich (nicht über die Hotline).

 

Terminland.de - Termin jetzt online buchen

 

Wenn Sie den Termin im Mini-KIZ nicht wahrnehmen können

 

Wenn Sie Ihren vereinbarten Termin im Mini-KIZ nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um frühzeitige Absage.
Hierfür finden Sie in Ihrer Terminbestätigungsmail einen Link, um sich abzumelden.
Alternativ können Sie Ihre Absage mitteilen an:  oder telefonisch: 07751 / 86-5151. 

 

 

Landratsamt Waldshut Medienmitteilung vom 25.11.2021

(26. 11. 2021)

Landratsamt Waldshut

Medienmitteilung

25.11.2021

 

 

Impfteams auch im Dezember in den Gemeinden unterwegs

 

 

Die Impfteams werden auch im Dezember im Landkreis unterwegs sein und machen dabei Halt an zentralen Standorten der jeweiligen Gemeinden. Impfungen finden künftig in Hallen statt – aus dem Impfbus wird die Impfhalle.

 

Aufgrund der hohen Nachfrage und der Witterung wird aus dem Impfbus eine Impfhalle: Impfungen in den Gemeinden finden künftig unter Dach statt. Wo und wann die Gemeinde-Impfaktionen stattfinden, steht jeweils auf der Webseite https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/corona-impfungen und wird auch über die Gemeinden kommuniziert. Es gilt zu beachten, dass kurzfristige Änderungen bei den Uhrzeiten eintreten können. Die Termine werden jedoch auf der Homepage des Landkreises fortlaufend aktualisiert.

 

Ab dem 02.12. werden Impfungen nur noch mit Voranmeldung möglich sein auf https://www.terminland.de/landkreis-waldshut/.

Mitzubringen sind Krankenkassenkarte, Personalausweis und evtl. Impfpass. Als Impfstoffe stehen BioNTech, Moderna und Johnson & Johnson zur Verfügung. Angesprochen werden alle Impfwilligen mit einem Alter von mindestens zwölf Jahren. Auffrischungsimpfungen werden ebenfalls angeboten. Voraussetzung ist, dass die Zweitimpfung sechs Monate zurückliegt. Beim Impfstoff von Johnson & Johnson ist eine Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bereits nach vier Wochen empfohlen.  

 

 

 

 

       
       
       
       
       

Geänderte Öffnungszeiten der Hotzenwald Tourist- Info Herrischried

(19. 10. 2021)

Geänderte Öffnungszeiten der Hotzenwald Tourist- Info Herrischried

 

Ab 25.10.2021 gelten folgende Öffnungszeiten:

 

Montag                09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag             09:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch             09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag        09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Freitag                09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

 

Wir bitten um Beachtung!

 

Ihre Hotzenwald Tourist- Info Herrischried

 

Bürger-Workshops zum Klimaschutzkonzept des Landkreises

(19. 10. 2021)

Bürger-Workshops zum Klimaschutzkonzept des Landkreises

 

Um den Klimaschutz im Landkreis Waldshut weiter zu stärken, veranstaltet der Landkreis im November zwei Bürger-Workshops. Die beiden Veranstaltungen finden an den folgenden beiden Tagen statt:

  • Donnerstag, 04.11.2021, im Kreistagssaal des Landratsamts Waldshut (Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen);
  • Samstag, 06.11.2021, im Rathaus Ühlingen (Kirchplatz 1, 79777 Ühlingen-Birkendorf).

 

Der Landkreis möchte mit den Workshops den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, selbst Klimaschutzmaßnahmen aus den Bereichen Mobilität, Bauen/Wohnen und Ernährung/sonstiger Konsum zu formulieren und zu diskutieren. Dabei sollen Fragen im Mittelpunkt stehen wie bspw.: Was sind die Klimaschutzthemen, die Sie aktuell beschäftigen? Was hindert Sie bei der Umsetzung bestimmter Klimaschutzaktivitäten? Ziel des Workshops ist es daher, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Maßnahmen aus den Bereichen Mobilität, Konsum, Bauen und Wohnen zu gestalten und sie bei ihren Klimaschutzaktivitäten zu unterstützen.

 

Die Teilnahme an beiden Workshops steht allen Bürgerinnen und Bürgern (ab 16 Jahren) offen. Aufgrund begrenzter Platzmöglichkeiten sowie zur Einhaltung der vorgegebenen Corona-Vorschriften, können Interessierte nur mit Voranmeldung teilnehmen. Personen, die an den Workshops mitmachen möchten, können sich per E-Mail anmelden: .

 

Der Landkreis freut sich auf Ihre Teilnahme!

 

 

Workshop im Landratsamt Waldshut

Ort: Landratsamt Waldshut, Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen

Datum: 04.11.2021

Zeit: 17:30 bis 20:00 Uhr

Anmelden unter:

 

Workshop im Rathaus Ühlingen

Ort: Rathaus Ühlingen, Kirchplatz 1, 79777 Ühlingen-Birkendorf

Datum: 06.11.2021

Zeit: 14:00 bis 18:00 Uhr

Anmelden unter:

 

Ansprechpartnerin:

Amanda Frings

Klimaschutzmanagerin

Landratsamt Waldshut

Telefon: 07751/86-3250

E-Mail:

 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.landkreis-waldshut.de/organisation/aemtereigenbetriebe-von-a-z/amt-fuer-umweltschutz/klimaschutz.

Offenland-Biotopkartierung im Landkreis Waldshut Ergebnisse der Kartierung auf der Internetseite der LUBW

(15. 10. 2021)

Im Landkreis Waldshut hat im Jahr 2019 die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg stattgefunden. Die Ergebnisse können ab sofort auf der Internetseite der LUBW über den Daten- und Kartendienst kostenlos abgerufen werden:

http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/
→ Natur und Landschaft
→ Biotope nach NatSchG und LWaldG bzw. FFH-Mähwiesen

Hier sind die genaue Lage der Biotope und FFH-Mähwiesen sowie alle weiteren erfassten Informationen wie Beschreibungen und Artenlisten hinterlegt. Abgrenzungen und Daten können als PDF-Dokumente oder in Form von Shape-Dateien für Geografische Informationssysteme heruntergeladen werden.

Die Abgrenzungen der Biotope und FFH-Mähwiesen werden ebenfalls einmal pro Jahr in die landwirtschaftlichen Informationssysteme GISELa und FIONA übertragen.

Durch die Kartierung wurden 2019 alle gesetzlich geschützten Biotope wie beispielsweise Magerrasen, Nasswiesen und Feldhecken in Form von Biotopkomplexen erfasst. In diesen Komplexen wurden dann die Flächenanteile der FFH-Lebensraumtypen ermittelt. Die FFH-Mähwiesen, die nicht zu den gesetzlich geschützten Biotopen zählen, wurden gesondert erfasst.

Der Schutz von Natur und Landschaft ist ein wichtiges Anliegen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union. Die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) ist eine der wichtigsten Grundlagen des Naturschutzes in Europa. Die FFH-Richtlinie hat die Sicherung der biologischen Vielfalt sowie die Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der europaweit bedeutenden Arten und Lebensraumtypen (LRT) zum Ziel. Die EU-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, sowohl innerhalb als auch außerhalb der FFH-Gebiete den Erhaltungszustand dieser Schutzgüter zu überwachen und alle sechs Jahre die Ergebnisse dieses Monitorings an die EU zu melden.

Um im Rahmen der FFH-Berichtspflicht Daten mitteilen zu können, wird unter anderem die Offenland-Biotopkartierung durchgeführt. Da es sich bei einem Großteil der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg zugleich um FFH-LRT handelt, wird die Erhebung dieser beiden miteinander verknüpft.

 

Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Umweltschutz am Landratsamt Waldshut.

Radonvorsorgegebiet – Verpflichtung zur Durchführung von Radonmessungen

(28. 09. 2021)

Radonvorsorgegebiet – Verpflichtung zur Durchführung von Radonmessungen

 

 

Insgesamt 29 Gemeinden im südlichen und mittleren Schwarzwald gehören seit Mitte des Jahres 2021 zu sog. Radonvorsorgegebieten in Baden-Württemberg, darunter auch die Gemeinde Herrischried. Radon ist ein radioaktives Edelgas, das beim Zerfall Strahlung abgibt. Werden größere Mengen an Radon über einen langen Zeitraum eingeatmet, kann dies langfristig zu Lungenkrebs führen.

In Radonvorsorgegebieten sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nun gesetzlich verpflichtet, die in der Atemluft vorhandene Radonmenge an allen Arbeitsplätzen im Keller- und Erdgeschoss untersuchen zu lassen bzw. zu messen, wenn sich dort eine Arbeitskraft im Jahresdurchschnitt mindestens eine Stunde pro Woche aufhält. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich anhand eines Informationsblattes des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über die erforderlichen Radonmessungen informieren. Das Informationsblatt kann über folgenden Link aufgerufen werden:

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikationen/did/merkblatt-radon-an-arbeitsplaetzen/

Wir bitten alle betroffenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber um Beachtung und gegebenenfalls weitere Veranlassung.

 

Ihre Gemeindeverwaltung

Abgestellte und abgemeldete Alt-/Schrottfahrzeuge auf Privatgrundstücken!

(18. 08. 2021)

Abgestellte und abgemeldete Alt-/Schrottfahrzeuge auf Privatgrundstücken!

 

Der Verwaltung liegen derzeit wieder einige Hinweise auf vermutlich nicht mehr fahrtüchtige, teilweise schrottreife Altfahrzeuge im Gemeindegebiet vor, die teilweise ohne ausreichende Absicherung auf Privatgrundstücken abgestellt sind. Hier gilt es zunächst zu beachten, dass ein abgemeldetes Auto -aus Sicherheitsgründen- auch auf privaten Grundstücken grundsätzlich nur auf einem umfriedeten Gelände und damit nicht frei und allgemein zugänglich abgestellt werden darf.

 

Abgestellte Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihres Zustands nicht mehr entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung als Fortbewegungsmittel genutzt und verwendet werden (können), stellen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Abfall dar und somit Altfahrzeuge im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Altfahrzeug-Verordnung. Dieser „Abfall“ darf nicht einfach auf dem Grundstück gelagert, sondern muss nach § 4 Abs. 2 Satz 5 der Altfahrzeug-Verordnung ordnungsgemäß entsorgt und verwertet werden. Der Halter ist verpflichtet, das zu entsorgende Fahrzeug einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle bzw. einem anerkannten Demontagebetrieb zur umweltverträglichen Entsorgung zu überlassen.

 

Wir weisen weiter darauf hin, dass abgestellte Fahrzeuge auch eine Gefahr für die Umwelt darstellen, wenn aus dem Fahrzeug beispielsweise Öl oder sonstige Flüssigkeiten austreten sollten.

 

Neben verschiedenen Gesetzen zum Schutz des Bodens oder der Gewässer, die dann ein behördliches Eingreifen erforderlich machen, besteht für den Verursacher auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit nach § 324a Strafgesetzbuch (Bodenverunreinigung) und § 326 Strafgesetzbuch (unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen).

 

Auch wenn ein Fahrzeug nur vorübergehend stillgelegt wird und noch fahrtüchtig ist, ist unbedingt sicherzustellen, dass keine umweltgefährdenden Stoffe wie Betriebsflüssigkeiten, Batteriesäure, Bremsflüssigkeit, Benzin, Motoröl, Getriebe- oder Achsöl austreten können. Fahrzeuge sind daher ausschließlich auf einem befestigten Untergrund und keinesfalls nur auf Erde oder Gras abzustellen.

 

Die Gemeindeverwaltung fordert hiermit jeden Halter/Besitzer, der ein nicht mehr fahrtüchtiges Fahrzeug auf seinem Grundstück lagert, dazu auf, dieses schnellstmöglich einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Ausdrücklich hingewiesen wird insbesondere nochmals auf die o.g. möglichen strafrechtlichen Konsequenzen!

 

 

Ihre Gemeindeverwaltung

PRESSEMITTEILUNG DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG vom 3. August 2021

(03. 08. 2021)

PRESSEMITTEILUNG DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG

3. August 2021 

 

Keller und Erdgeschoss auf Radon überprüfen

In Radonvorsorgegebieten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein Muss

 

 

Karlsruhe. 29 Gemeinden im südlichen und mittleren Schwarzwald gehören seit Mitte des Jahres zu Radonvorsorgegebieten in Baden-Württemberg. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind in diesen Gebieten nun gesetzlich verpflichtet, die Radonmenge in der Luft an allen Arbeitsplätzen im Keller- und Erdgeschoss zu untersuchen, wenn sich dort eine Arbeitskraft im Jahresdurchschnitt mindestens eine Stunde pro Woche aufhält. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich anhand eines Informationsblattes des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über Radonmessungen informieren: Erstmessung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen in Radonvorsorgegebieten. Radon ist ein radioaktives Edelgas, das beim Zerfall Strahlung abgibt. Werden größere Mengen an Radon über einen langen Zeitraum eingeatmet, kann dies langfristig zu Lungenkrebs führen.

 

Radonvorsorgegebiete

„Radonvorsorgegebiete sind Gebiete, in denen der gesetzliche Referenzwert für Radon mit höherer Wahrscheinlichkeit in Innenräumen überschritten wird als im Bundesdurchschnitt. In diesen Gebieten ist der Schutz vor Radon besonders wichtig. Auch Privatpersonen sollten darüber nachdenken, Messungen im Erdgeschoss und Keller ihrer Wohnungen und Häuser durchzuführen“, so Werner Altkofer, stellvertretener Präsident der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Der gesetzliche Referenzwert liegt bei 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt.

 

Radon entsteht überall im Boden und bildet sich aus natürlich vorkommendem Uran. Tritt Radon an die Erdoberfläche verdünnt sich das Gas. In der Außenluft ist es entsprechend nur in geringen Mengen vorhanden. Radon dringt durch Risse in erdberührenden Wänden und Böden eines Gebäudes ein und kann sich bei unzureichendem Luftaustausch im Gebäude ansammeln. Die Radonmenge nimmt vom Keller über das Erdgeschoss nach oben hin ab.

 

Radonmessungen sind auch für Privatpersonen einfach durchzuführen

Radonmessungen sind einfach und kostengünstig durchzuführen. In häufig genutzten Privaträumen wird je ein Radon-Exposimeter im Keller und Erdgeschoss für zwei bis zwölf Monate aufgestellt. Die Räume sollen wie gewohnt weiter genutzt werden. Das Radon-Messgerät besteht aus einer kleinen Plastikdose mit eingebautem Filter und einer Detektorfolie. Es benötigt keinen Strom. Die ca. 30 Euro teuren Geräte können über anerkannte Stellen bestellt werden, die anschließend auch die Analyse des Exposimeters durchführen. Eine Liste von anerkannten Stellen steht auf der Webseite „Anerkennungsverfahren für Anbieter von Radon-Messungen an Arbeitsplätzen“ des Bundesamtes für Strahlenschutz zur Verfügung.

 

Schutz vor Radon

Auch außerhalb von Radonvorsorgegebieten ist das Thema Radon relevant. „Uns sind Messungen außerhalb der Vorsorgegebiete bekannt, bei denen die Referenzwerte in Räumen überschritten wurden“, so Altkofer. Bundesweit geht man davon aus, dass in 3 von 100 Gebäuden Radonmengen vorkommen, die über dem Referenzwert liegen. In Radonvorsorgegebieten sind es 10 von 100 Gebäuden.

 

Im Fall von erhöhten Radonmengen könne schon durch regelmäßiges, richtiges Lüften viel erreicht werden. Das Hinzuziehen einer Fachperson bei Überschreitungen des Referenzwertes sei auf jeden Fall sinnvoll. Bei Neubauten ist der Schutz vor Radon von vornherein mit einzuplanen und gesetzlich vorgeschrieben. Außerhalb von Radonvorsorgegebieten reichen dazu meist die üblichen Maßnahmen zum Schutz des Gebäudes vor Feuchtigkeit aus. In Radonvorsorgegebieten sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

 

Weiterführende Informationen zu Radonvorsorgegebieten und welche Maßnahmen bei zu hohen Radonwerten ergriffen werden können, sind auf der LUBW-Webseite „Radon“ zu finden: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/radioaktivitaet/radonvorsorgegebiete.

 

 


LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Pressestelle

Griesbachstraße 1
76185 Karlsruhe
Tel.  0721/5600-1387
Fax: 0721/5600-1324
E-Mail:

Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Breitband

(22. 07. 2021)

Um die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich über den Glasfaserausbau zu informieren, bieten wir eine Informationsveranstaltungen an – natürlich unter Einhaltung der momentan gültigen Corona-Verordnung.

Wer sich über den Netzausbau und den Hausanschluss informieren möchte, ist herzlich zu unserer Informationsveranstaltung eingeladen.

Die Informationsveranstaltung findet am Montag, 02. August 2021 um 19:30 Uhr in der Eishalle, Liftstraße 71, 79737 Herrischried statt.

Ihre Fragen dürfen Sie uns auch gerne schon vorab per Mail   senden. Selbstverständlich gibt es aber auch an der Informationsveranstaltung genügend Möglichkeiten für weitere Fragen.

Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher.

Ihre Gemeindeverwaltung

Politischer Vormittag an der Gemeinschaftsschule Hotzenwald mit Fernsehaufzeichnung

(13. 07. 2021)

Am vergangenen Freitag war einiges los an unserer Gemeinschaftsschule Hotzenwald.

Auf Initiative eines Lehrers fand ein „Politischer Vormittag“ statt. Fünf Bundestagskandidaten stellten sich beim Speeddating den Fragen der Schüler. Mit dabei waren alle zur Zeit im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien: Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), Felix Schreiner (CDU), Jan-Lukas Schmitt (Bündnis 90 Die Grünen), Jareem Khawaja (FDP) und Robert Kuhlmann (Die Linke). Die AfD hatte abgesagt.

 

Die Veranstaltung sorgte für großes Medieninteresse. Neben den Lokalzeitungen waren das Radio (SWR 1 und SWR 4) sowie das Fernsehen vor Ort um über die gelungene Veranstaltung zu berichten. In der SWR Landesschau wurde der Beitrag am Abend zu Hauptsendezeit um 19.30 Uhr ausgestrahlt.

 

Herzlichen Dank an alle Beteiligten für die tolle Organisation der Veranstaltung.

 

Die beiden Mitschnitte des Südwestrundfunks finden Sie gleich hier:

 

 

 

 

 

 

 

Landratsamt Waldshut Medienmitteilung vom 06.07.2021

(12. 07. 2021)

Landratsamt Waldshut

Medienmitteilung
vom 06.07.2021

 

Landkreis gibt Überblick zu neuen STIKO-Empfehlungen

 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 01.07.2021 ihre Empfehlung für eine
Zweitimpfung nach einer ersten AstraZeneca-Dosis angepasst. Ebenso gibt es eine neue
Empfehlung für die Impfabstände zwischen Erst- und Zweittermin.  

 

Der neuen Empfehlung der STIKO folgend, die zeitlichen Abstände zwischen Erst- und
Zweitimpfung zu verkürzen, erhalten Impfinteressierte im Kreisimpfzentrum (KIZ) in Tiengen
künftig Erst- und Zweitimpfungen mit BioNTech im Abstand von drei Wochen. Impfberechtigt
sind alle Personen ab zwölf Jahren. Die Terminvergabe erfolgt weiterhin über
www.impfterminservice.de bzw. über den Terminkalender des Kreisimpfzentrums Tiengen.
Termine sind ab sofort online unter https://www.terminland.de/landkreis-waldshut/ oder
telefonisch bei der Corona-Hotline des Landkreises Waldshut unter 07751 865151 buchbar.

 

Eine weitere neue STIKO-Empfehlung betrifft die Impfung mit AstraZeneca. Die STIKO
empfiehlt nun nach einer Erstimpfung mit AstraZeneca als zweite Dosis ein mRNA-Wirkstoff von
BioNTech oder Moderna (sog. Kreuzimpfung). Statt acht bis zwölf Wochen beträgt der Abstand
zwischen Erst- und Zweitimpfung nur noch vier Wochen. Unabhängig der Empfehlung wurden
im KIZ bereits Kreuzimpfungen mit AstraZeneca und BioNTech angeboten. Personen, die eine
AstraZeneca-Erstimpfung erhalten haben, wird damit wie bisher schon geschehen, eine
BioNTech/Moderna-Zweitimpfung angeboten. Impftermine für eine Erstimpfung mit AstraZeneca
ohne Voranmeldung im KIZ sind weiterhin von Montag bis Freitag zwischen 09.00 Uhr und
13.00 Uhr möglich. Mitzubringen sind: Personalausweis, Versichertenkarte und Impfpass.

 

Bürger, die ihren Zweitimpftermin vorverlegen oder eine Kreuzimpfung erhalten möchten,
können über https://www.terminland.de/landkreis-waldshut/ oder telefonisch bei der Corona-
Hotline des Landkreises unter 07751 865151 einen neuen Zweitimpftermin buchen.  

 

Wichtiger Hinweis  
Die Zweitimpfung ist bei einer reinen BioNTech-Impfung erst nach drei Wochen, bei einer
Kreuzimpfung erst nach vier Wochen nach der Erstimpfung möglich.
Sagen Sie Ihre gebuchten, späteren Zweitimpftermine über die ihnen zugesandte
Terminbestätigung ab. Erst danach können die Impfdosen wieder freigegeben werden.  

 

Ergänzende Information
Nach dem Beschluss der Landesregierung vom 01.07.2021, die Laufzeit der Kreisimpfzentren
zu verlängern, wird das KIZ bis mindestens 30.09.2021 in Betrieb bleiben.

 

 

Medienmitteilung Landratsamt Waldshut 4.000 zusätzliche Impfdosen für den Landkreis Waldshut

(18. 06. 2021)

Medienmitteilung

Landratsamt Waldshut

15.06.2021

 

4.000 zusätzliche Impfdosen für den Landkreis Waldshut
 
 

Das Land Baden-Württemberg stellt dem Kreisimpfzentrum des Landkreises Waldshut 4.000
zusätzliche Impfdosen AstraZeneca für Erstimpfungen zur Verfügung. Dadurch soll die
kreisbezogene Quote der Bürgerinnen und Bürger mit einer Erstimpfung kurzfristig erhöht
werden. Durch die knappen Impfstoffmengen konnten in den letzten Wochen verhältnismäßig
wenig neue Erstimpfungen durchgeführt werden.

 

Um einen Termin können sich alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Waldshut ab 18
Jahren bemühen. Das entspricht dem Mindestalter der Zulassung für AstraZeneca. Die ersten
Impfungen werden ab dem 18.06.2021 durchgeführt und können ab sofort online gebucht
werden.

 

Für die Zweitimpfung nach acht Wochen wird der Impfstoff von BioNTech zum Einsatz kommen.
Wie die Studien aus Großbritannien zeigen, ergibt sich durch diese sogenannte Kreuzimpfung
ein sehr guter Impfschutz, der zum Teil deutlich höhere Antikörperwerte hervorbringt als eine
Impfserie mit dem gleichen Impfstoff.

 

Die Terminvergabe erfolgt über den Terminkalender der Abstrichstelle:
https://www.terminland.de/landkreis-waldshut/. Bitte klicken Sie dort bei Frage 1 den ersten
Auswahlpunkt an „Ich wohne im Landkreis Waldshut und möchte eine Erstimpfung mit
AstraZeneca und eine Zweitimpfung mit BioNTech“. Nach dem Sie auf „Weiter“ geklickt haben,
gelangen Sie zur Terminauswahl.

 

 

Markt-Treff auf dem Klausenhof

(08. 06. 2021)

 

 

NEU in Herrischried !!

 

Markt-Treff am Klausenhof

 

Am Freitag, 11. Juni 2021 findet von 12:30 - 17:30 Uhr zum ersten Mal der neue Markt-Treff am Klausenhof statt.

Künftig soll der Markt-Treff immer am ersten Freitag im Monat in der Zeit von 12:30 bis 17:30 Uhr stattfinden.

 

Angeboten werden Regionale Produkte, wie Gemüse- und Obst vom Bächlehof Rippolingen, Fleisch- und Wurstwaren der Blackforest Butchery in Hogschür, Holzofenbrot, Edelgewürze, Honig und allerlei Selbstgemachtes.

 

Am Klausenhof Kiosk gibt es Kuchen der Bäckerei Schlegel und Blumensträuße von Blumen Helmle.

 

Bürgermeister Christian Dröse und der Vorsitzende des Fördervereins Klausenhof e.V. Helmut Eckert werden den Markt um 12:30 Uhr offiziell eröffnen.

 

Gemäß der geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist auf Wochenmärkten eine medizinische Maske zu tragen.

Wir bitten um Beachtung dieser und der all­ge­mei­nen Hygie­ne­re­geln.

 

Foto zu Meldung: Markt-Treff auf dem Klausenhof

Medienmitteilung Landratsamt Waldshut: Landkreis Waldshut wieder frei von Geflügelpest

(18. 05. 2021)

Medienmitteilung

Landratsamt Waldshut

vom 17.05.2021

 

 

Landkreis Waldshut wieder frei von Geflügelpest

 

Die Beschränkungen und Verbote zum Schutz des Hausgeflügels vor der Geflügelpest wurden zum 15. Mai aufgehoben. Der Landkreis ist nun wieder offiziell frei von Geflügelpest. Eine Weiterverbreitung der Vogelgrippe konnte erfolgreich verhindert werden. Für eine Übertragbarkeit des Virus auf den Menschen gab es keine Hinweise.

Die Geflügelpest wurde durch einen fahrenden Geflügelhändler aus Nordrhein-Westfalen in den Landkreis in zahlreiche Kleinhaltungen eingeschleppt.

 

Bei dem diesjährigen Seuchenzug hat es sich um einen der schwersten Geflügelpestausbrüche der letzten Jahre in Europa gehandelt. In Deutschland sind seit dem Oktober 2020 bis heute etwa 1.200 Geflügelpestfälle bei Wildvögeln und 245 Ausbrüche bei Hausgeflügel festgestellt worden.

 

Außerdem meldeten 20 europäische Länder Geflügelpestausbrüche bei Wildvögel oder

Hausgeflügel. Zurzeit wird in Deutschland tendenziell ein Rückgang der Zahl der neuen

Ausbrüche beobachtet.

Die Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen zum Schutz vor einer Ansteckung der Geflügelpest sollten weiterhin eingehalten werden.

 

 

Abfrage zu KRITIS-Betrieben für mögliche Impfungen gegen SARS-COV 4

(11. 05. 2021)

Abfrage zu KRITIS-Betrieben für mögliche Impfungen gegen SARS-COV 4

Dieser Tage erreicht uns seitens des Landratsamtes die Anfrage, dass es auf kommunaler Ebene die Möglichkeit geben wird, sogenannten KRITIS-Betriebe (Kritische Infrastruktur Betriebe) zusammen in einer Raumschaft zu impfen.

Die Definition wer zu den KRTIS-Betrieben zählt, finden sich auf den Internetseiten des Sozialministeriums, oder bei uns auf der Gemeindehomepage unter „Aktuelles“ KRITIS-Betriebe.

Sollten Ihr Betrieb (ggf. auch nur Teilbereiche) in den Bereich Kritische Infrastruktur fallen, dann nehmen Sie bitte per eMail unter: mit uns Kontakt auf.

 

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/KRITIS-Liste_BW_Impf-Priorisierung.pdf

 

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_SM_KRITIS-Handreichung.pdf

Geflügelpest – Aufhebung der Sperrbezirke zum 01.05.2021

(03. 05. 2021)

Landratsamt Waldshut

Medienmitteilung

 
vom 30.04.2021

 
 

Geflügelpest – Aufhebung der Sperrbezirke zum 01.05.2021  
 

 

Das Landratsamt Waldshut hebt die Geflügelpest-Sperrbezirke im Landkreis auf. Die
Gebiete gelten ab dem 01.05.2021 als Beobachtungsgebiete.
 
Nach drei infektionsfreien Wochen sowie nach Abschluss der Reinigungs- und
Desinfektionsmaßnahmen in den betroffenen Beständen und keinen Neuerkrankungen werden
die Sperrgebiete zum Schutz der Hausgeflügelbestände vor der Geflügelpest zum 01.05.2021
aufgehoben. Die damit einhergehenden Beschränkungen und Verbote in den Sperrbezirken
werden aufgehoben. Das Geflügel darf somit wieder ins Freie. Das Beobachtungsgebiet bleibt
hingegen bis zum 14.05.2021 bestehen und die dort gültigen Ge- und Verbote gelten fortan auch
in den aufgehobenen Sperrbezirken.  
 
Trotz der positiven Entwicklung sind die Geflügelhalter aufgefordert, bis zur Aufhebung der
Beobachtungsgebiete in Alarmbereitschaft zu bleiben. Der Geflügelbestände sind weiterhin
besonders aufmerksam zu beobachten und Auffälligkeiten sofort dem Veterinäramt zu melden.
Die Maßnahmen in den Beobachtungsgebieten zielen darauf ab, das noch bestehende Restrisiko
eines Wiederaufflammens der Virusinfektion zu verhindern. Konkret bedeutet dies, dass u.a.
weiterhin weder Vögel, Eier oder sonstige vom Geflügel stammende Erzeugnisse in einen noch
aus einem Geflügelbestand gebracht werden dürfen. Biosicherheitsmaßnahmen, wie das Tragen
von Schutzkleidung beim Umgang mit dem Geflügel sind weiter einzuhalten.  
 
Die genauen Regeln, die für die Beobachtungsgebiete gelten, können in der Allgemeinverfügung,
die das Landratsamt Waldshut auf seiner Webseite veröffentlicht, eingesehen werden. Der
Allgemeinverfügung ist auch eine Karte zu den betroffenen Gebieten angefügt:
https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/bekanntmachungen.  
 
Das Landratsamt Waldshut wird auf den Zeitpunkt der Aufhebung der Beobachtungsgebiete
zusätzlich hinweisen unter www.landkreis-waldshut.de
.

Beitrag über den Klausenhof Herrischried im SWR4

(29. 04. 2021)

Beitrag über den Klausenhof Herrischried im SWR4

 

 

Herrischried, den 29.04.2021

Am Donnerstag, den 29. April 2021 sendete der SWR4 einen Beitrag über den Klausenhof. 

 

Historischer Klausenhof wird wiedereröffnet.

 

Wirklich sehr gelungen.

 

Hier der Link:

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/klausenhof-herrischried-wird-wiedereroeffnet-100.html

Die Gemeinde Herrischried beteiligt sich am Klimaschutz

(15. 04. 2021)

Die Gemeinde Herrischried investiert 2020/2021 im Rahmen dieses Projektes in den Klimaschutz :

 

61 Straßenleuchten werden im Monat April 2021 auf die neue, energiesparende LED-Technik umgerüstet.

Diese zusammen mit dem vom Bund beauftragten Projektträger Jülich (PTJ) durchgeführte Maßnahme zielt darauf ab, durch Umstieg auf die neue Technik den Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung in einem weiteren Bauabschnitt drastisch zu reduzieren.

 

Die Gemeinde erhält hierfür aus der nationalen Klimaschutzinitiative Bundesmittel von 20 % der für die Umrüstung anfallenden Kosten (Zuschussbescheid PTJ vom 26.02./10.12.2020, Förderkennzeichen 03K13273).

 

Mit den Arbeiten beauftragt ist die Firma Elektro-Kohlbrenner, Herrischried.

 

Weitere Informationen,  Link zu PTJ:

www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

Foto zu Meldung: Die Gemeinde Herrischried beteiligt sich am Klimaschutz

Medienmitteilung Landratsamt Waldshut vom 01.04.2021

(13. 04. 2021)

Landratsamt Waldshut

Medienmitteilung

01.04.2021

 

 

Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung zur Geflügelpest
 
Im Landkreis Waldshut ist der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Aufgrund der
Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV) hat das Landratsamt Waldshut daher eine
Allgemeinverfügung, einschließlich einer Karte zu den betroffenen Betrieben, erlassen und auf
seiner Homepage veröffentlicht.  
 
Um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, werden ein Sperrbezirk (rot umrandet) mit einem
Radius von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet (blau umrandet) mit einem Radius
von mindestens zehn Kilometern um die betroffenen Betriebe eingerichtet. Per Allgemeinverfügung hat das
Landratsamt Waldshut nun verfügt, dass Geflügelhalter bestimmte Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere
treffen müssen.  
Dazu zählt beispielsweise, im Sperrgebiet eine Aufstallungspflicht. Alles Geflügel ist in geschlossenen
Ställen oder in einer Voliere zu halten, die aus gesicherten Seitenbegrenzungen und einer dichten
Abdeckung nach oben bestehen muss. Ein Auslauf im Freigelände außerhalb des Stalles oder der Voliere
ist verboten. Dies gilt für alles Geflügel, von gewerblichen landwirtschaftlichen Eier- oder Mastbetrieben,
Freilandhaltungen und Bio-Betrieben bis zu Geflügel aus Hobbyhaltungen. An den Ein- und Ausgängen
von Stallgebäuden sind geeignete Hygieneschleusen mit Desinfektionsmatten anzubringen. Vor jedem
Kontakt mit den Tieren sind die Straßen- gegen Stallschuhe auszuwechseln, Stallüberkleider anzuziehen
und die Hände zu waschen.  
Im Beobachtungsgebiet gilt keine Aufstallungspflicht, aber es sind auch hier die in der Allgemeinverfügung
genannten Maßnahmen zu ergreifen, um eine mögliche Seuchenausbreitung zu verhindern.
 
Die Allgemeinverfügung mitsamt ihren Maßnahmen sowie einer Karte mit einer genauen Abgrenzung der
Restriktionsgebiete ist abrufbar unter https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/bekanntmachungen.   
 
Die Allgemeinverfügung tritt ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft (02.04.2021). Sie
bleibt in Kraft, bis die Beendigung des Seuchenfalls durch das Veterinäramt des Landkreises Waldshut
festgestellt worden ist. Das Landratsamt Waldshut wird auf den Eintritt dieses Zeitpunktes durch
entsprechende Veröffentlichung unter www.landkreis-waldshut.de zusätzlich hinweisen.
 
Allgemeinverfügung des Landratsamts Waldshut

 

 

 

 

Medienmitteilung Landratsamt Waldshut

(30. 03. 2021)
Landratsamt Waldshut
Medienmitteilung
 

Tierseuche verursacht großes Geflügelsterben

Die von einem Geflügelhändler aus Paderborn eingeschleppte Geflügelinfluenza hat

bereits zu zahlreichen toten Tieren geführt. 143 Hühner, 1 Pute und 17 Wachteln sind

verendet. Außerdem mussten 248 Hühner, 9 Wachteln und 5 Enten vom Veterinäramt

getötet werden.

 

Am 19. März hat ein fahrendender Geflügelhändler aus dem Raum Paderborn, der an Klein- und

Hobbyhaltungen Nutz- und Rassegeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Puten, Wachteln) aus seinem

Transportfahrzeug in verschiedenen Gemeinden des Landkreises verkauft hat, die Geflügelpest

(Geflügelinfluenza) eingeschleppt. Beim Veterinäramt haben sich inzwischen 24 Geflügelhalter

gemeldet bzw. waren über eine Bestellliste des Händlers bekannt. Das Veterinäramt geht aber

davon aus, dass es noch zahlreiche weitere Käufer gibt, die sich dringlich melden sollen.

 

In fast allen Betrieben ist es nach ein bis sieben Tagen nach dem Kauf zu den typischen

Krankheitsanzeichen (Teilnahmslosigkeit, Schwäche, röchelnde Atmung mit Verschleimungen

der Atemwege, Kopfschütteln und Atemnot) und Todesfällen sowohl bei den zugekauften Tieren

als auch bei den bereits im Bestand befindlichen Tieren gekommen. Bisher liegen dem

Veterinäramt von 15 dieser 24 Betriebe positive Geflügelpestbefunde vor. Da davon auszugehen

ist, dass alle Tiere auf dem Transportfahrzeug des Geflügelhändlers mit dem Virus infiziert waren,

wurde aus Gründen der Seuchenverschleppung sämtliches Geflügel in den bisher bekannten

Betrieben getötet und über die Tierkörperbeseitigung unschädlich beseitigt. Die Besitzer erhalten

für ihre Tiere eine Entschädigung von der Tierseuchenkasse.

 

Es gilt die Ausbreitung der Krankheit so schnell wie möglich zu unterbinden, um andere

Geflügelhalter - von kleinen Hobbyhaltungen bis zu größeren landwirtschaftlichen Geflügelhaltung - zu schützen.

 

 Sollte sich die Virusinfektion auch in andere Geflügelhaltungen als jene, die die versuchten Tiere

gekauft haben, ausbreiten, müssen einschneidende Maßnahmen für den jeweiligen

Seuchenbetrieb, darunter einen drei Kilometer großen Sperrbezirk und ein zehn Kilometer großes

Beobachtungsgebiet angeordnet werden. Alle Seuchenbetriebe und die Betriebe, in denen ein

Verdacht des Ausbruchs besteht, müssen geräumt werden. Das heißt, das vorhandene Geflügel

wird entsprechend den tierschutzrechtlichen Vorgaben getötet und unschädlich beseitigt.

Gleichzeitig wird alles unternommen, um durch Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen die

Verschleppung des Virus aus dem Seuchenbestand zu verhindern.

 

Vorübergehende Stilllegung für Betriebe droht

Für die übrigen Betriebe im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet könnte in den nächsten Tagen

eine Stilllegung drohen. Denn im Falle einer Weiterverbreitung müssen weitere Maßnahmen

ergriffen werden, die eine Verschleppung des Virus über die Luft, durch Tierkontakte, Futter und

Einstreu, Eier, Geflügelfleisch, Einstreu etc. verhindern. Für Geflügel im Sperrgebiet würde dann

eine Stallpflicht gelten, das heißt das Geflügel muss in den Ställen bleiben. Auch Geflügel aus

Hobbyhaltungen darf kein Auslauf im Freigelände gewährt werden.

Halter sprich der Mensch ebenso bestimmte Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, da er durch

kontaminierte Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge die Seuche verschleppen kann.

 

Dieses Runterfahren der Betriebe hätte vor allem für jene, die Eier oder Geflügelfleisch

vermarkten, wirtschaftliche Folgen. Eier dürften dann beispielsweise nur mit Genehmigung über

eine Packstelle vermarktet werden. Eine Eigenvermarktung über Hof-Verkauf und Haustüre oder

Hofläden wäre nicht mehr möglich.

 

In der Regel erkranken nur Vögel, andere Tiere wie zum Beispiel Schweine können sich nur in

sehr seltenen Fällen infizieren.

Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich, da das

Virus bei der Zubereitung bereits bei +70 ° Celsius sicher abgetötet wird. Grundsätzlich sollten

bei der Verarbeitung von Geflügelfleisch immer die allgemeinen Hygieneregeln beachtet werden.

 

Dringender Aufruf: Personen, die am Freitag, 19.3.2021 bei dem Geflügelhändler gekauft

haben, sollten sich umgehend beim Veterinäramt Waldshut (Tel: 07751/865201) melden. Es gilt,

die drohende Gefahr einer Weiterverbreitung zu verhindern. Geflügelhalter, die sich bisher noch

nicht beim Veterinäramt registriert haben sind ebenfalls aufgefordert, sich zu melden.

 

 

 
 

Medienmitteilung Landratsamt Waldshut vom 22.03.2021

(22. 03. 2021)

Medienmitteilung

Landratsamt Waldshut

 

 

Neue Website des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft ist online – informativer, moderner, technisch barrierefrei und natürlich lesbar auf mobilen Endgeräten

 

 

Es ist soweit! Getreu dem Motto des deutschen Industriellen und Politikers Philipp Rosenthal: „Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein“ freut sich der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft über seinen neuen Internetauftritt.

 

Die neue Website ersetzt die über 14 Jahre alte Website. Technisch wurde die neue Website in enger Zusammenarbeit mit 4ws-netdesign GbR aus Oberried grundlegend neu aufgesetzt. Bei der Erstellung stand selbstverständlich auch die Optimierung für mobile Endgeräte im Vordergrund. Der neue Webauftritt wird jetzt im sogenannten Responsive Design optimal auf diversen Endgeräten (Desktop-PC, Tablet und Smartphone) dargestellt. Optisch orientiert sich die Seite dabei an der Website des Landkreises und ist technisch barrierefrei.

 

Auch inhaltlich hat die neue Seite erheblich mehr zu bieten als die Vorgängerversion:

 

  • Wichtige Informationen zu nahezu allen Abfallarten (von A wie Altholz bis S wie Sperrmüll)
  • Alle Annahmestellen, wie Recyclinghöfe, Deponien, Glascontainer im Landkreis Waldshut mit Informationen zum Annahmespektrum, den Öffnungszeiten und Lageplan/Karte.
  • Informationen zu den Gebühren und allen umfangreichen Leistungen, die die Abfallwirtschaft im Rahmen Ihres Entsorgungsauftrages erbringt. (Oder wussten Sie, dass es im Landkreis Waldshut 23 Recyclinghöfe, 16 Sperrmüllannahmezentren, 9 dezentrale Grünschnittsammelstellen, 2 Grünkompostanlagen, 1 Deponie, 1 Regionales Annahmezentrum und über 170 Sammelstellen für Altglas gibt?)
  • Die Gewerbeabfallberatung ist neu mit vielen Informationen vertreten.
  • Das Thema Abfallberatung und Abfallvermeidung rückt stärker in den Fokus und wird kontinuierlich ausgebaut werden.
  • In der Infothek finden sich weitere Informationen wie die gesammelten FAQ’s (Häufige Fragen), Themen und Projekte wie die Erweiterung der Deponie Lachengraben und die Nationale Klimaschutzinitiative sowie der Download-Bereich zu den Flyern, Broschüren und Infomaterialien.
  • Das Abfall-ABC wurde komplett neugestaltet und gibt detaillierte Informationen zu derzeit über 800 Stoffen. Die Stoffe sind verknüpft mit allen Entsorgungseinrichtungen im Landkreis Waldshut und einer Karte, auf der bei einer Stoffliste ersichtlich ist, wo das komplette Sortiment abgegeben werden kann und wo nicht. Das Ganze wird abgerundet mit weiterführenden Informationen zu den Öffnungszeiten, ggf. Kosten und Annahmebedingungen der einzelnen Stoffe.
  • Über den Bereich Schnellnavigation können die Bereiche Aktuelles, unsere Satzungen, die Online-Formulare (Online-Kontaktaufnahme, Bestellung von Tonnen oder Sperrmüll), die Verkaufsstellen für amtliche Müllsäcke, das Biofiltersubstrat, das Vorsortiergefäß der Biotonne und „Unser Kompost“ abgerufen werden.
  • Last but not least sind auch die Abfuhrtermine für jede Stadt/Gemeinde/Abfuhrbezirk abrufbar (auch über die Schnellnavigation). In Planung ist darüber hinaus ein Termin-Modul, das noch einen besseren Überblick über die Abfuhrtermine ermöglicht und eine   Download-Möglichkeit für einen wesentlich informativeren PDF-Kalender vorsieht.

 

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft hofft auf eine rege Nutzung der neuen Website und wünscht allen Nutzerinnen und Nutzern viel Freude beim Surfen durch die Abfallwirtschaft im Landkreis Waldshut.

 

 

 

Das Landratsamt informiert

(03. 03. 2021)

 Logo News Corona LA WT

 

Das Landratsamt informiert

 

Das Landratsamt möchte Sie an dieser Stelle regelmäßig über die Coronavirus-Situation und

die Impfungen im Landkreis informieren:

Mehr als 120 Personen kümmern sich im Landratsamt täglich um die Bekämpfung der Pande-

mie. Dazu gehören die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes und des

Kreisimpfzentrums, aber auch jene in der Telefonhotline oder in der Verwaltung und Logistik.

Mitte Januar hatten wir im Landkreis erstmals Infektionen mit den hochansteckenden Virus-

mutationen (britische Variante) registriert. Mittlerweile ist die Zahl auf über 100 gestiegen

(Stand 1.März). Um das Infektionsgeschehen in Schach zu halten, braucht es weiterhin die

Anstrengung und Disziplin aller. Der Impfung kommt bei der Pandemie-Bekämpfung die wich-

tigste Rolle zu.

Impfungen Im Kreisimpfzentrum (KIZ) Stadthalle Tiengen: Derzeit stehen dem KIZ zwei

Impfstoffe zur Verfügung. Biontech und AstraZeneca.

Der Biontech-Impfstoff ist Menschen über 80 Jahren vorbehalten. Da der Impfstoff derzeit be-

grenzt verfügbar ist, können pro Woche nur 350 Erstimpfungen im KIZ vorgenommen werden.

Die Zweitimpfung ist dann im Abstand von drei Wochen notwendig.

Beim Impfstoff von AstraZeneca werden Erst-und Zweitimpfung im Abstand von neun Wochen

verabreicht. Aktuell ist der Impfstoff nur für Menschen zwischen 18 und 64 Jahren zugelassen

(Stand 1. März). Mitte Februar hat das Kreisimpfzentrums 400 Impfdosen erhalten. In den

Folgewochen je 2000. Die KIZ-Leitung geht davon aus, dass in nächster Zeit wöchentlich 2000

Dosen des AstraZeneca-Impfstoffes geliefert werden. Dank der größeren Verfügbarkeit wurde

der Kreis der Impfberechtigten um Stufe zwei erweitert (u.a. Personen mit schweren Erkran-

kungen mit ärztlichem Zeugnis, enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Menschen und

von Schwangeren, Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, Polizei,

Personal an Schulen und Betreuungseinrichtungen. (Detaillierte Auflistung unter www.land-

kreis-waldshut.de)

Mobile Impfteams (MIT): Derzeit sind im Landkreis zwei mobile Impfteams im Einsatz. Sie

impfen Personen in Alten-und Pflegheimen, Eingliederungsheimen, Asyl-und Obdachlosenun-

terkünften sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Pilotversuch Impfung vor Ort: Der Landkreis hat in enger Abstimmung mit den Gemeinden

die Chance ergriffen, erstmalig in Baden-Württemberg zwei Pilotversuche für die Impfung von

Senioren vor Ort durchzuführen. In Rickenbach und Häusern (inkl. Raumschaft St.Blasien)

verlief die Impfaktion (mit Impfstoffen aus dem Bestand des KIZ und des Zentralen Impfzent-

rums Freiburg) erfolgreich. Ziel ist es, weiteren Impfaktionen in den Gemeinden durchführen

zu können. Dies hängt aber von den verfügbaren Impfdosen ab. Das Landratsamt steht in

engem Austausch mit den Gemeinden. Wir werden Sie weiterhin informieren. Wir halten Sie

auch auf dem aktuellen Stand unter www.landkreis-waldshut.de und auf der Facebook-Seite

des Landkreises.

Wichtig:

 

Termine sind nur buchbar über 116 117 oder www.impfterminservice.de 

 

Brauchen Sie Hilfe bei der Registrierung? Ihre Gemeindeverwaltung hilft Ihnen weiter.

Medienmitteilung Landratsamt Waldshut

(12. 02. 2021)

Medienmitteilung

Landratsamt Waldshut

11.02.2021

 

79761 Waldshut-Tiengen · Kaiserstraße 110 · Postfach 1642 · Telefon 07751/ 86- 7400 · Telefax 07751/ 86- 7499

 

 

Landratsamt Waldshut erlässt eine Allgemeinverfügung zur Umsetzung regionaler Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie

 

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Aufhebung der seit dem 12. Dezember geltenden nächtlichen Ausgangssperre verfügt hat, hat das Land Baden-Württemberg reagiert und gestern die Corona-Verordnung geändert. Durch die Änderung, die heute am 11. Februar 2021 in Kraft tritt, wurden die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in der CoronaVO aufgehoben. Um jedoch die Unterschreitung des Schwellenwertes in allen Stadt- und Landkreisen zu erreichen, können nächtliche Ausgangsbeschränkungen auf lokaler Ebene dort erforderlich sein, wo die Inzidenzwerte bei über 50 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner in den vergangen 7 Tagen liegen. Die Umsetzung dieser regionalen Ausgangsbeschränkungen erfolgt in Allgemeinverfügungen auf Ebene der Gesundheitsämter der Landratsämter.

 

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat daher mit Erlass vom 10. Februar 2021 die Gesundheitsämter angewiesen, eine nächtliche Ausgangsbeschränkung per Allgemeinverfügung zu regeln, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • In einem Stadt- oder Landkreis wurde der Sieben-Tages-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner mindestens in den letzten sieben Tagen in Folge überschritten,
  • es besteht bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen auch auf der Grundlage von § 20 Absatz 1 CoronaVO eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus und
  • es liegt ein diffuses Infektionsgeschehen vor.

 

Da diese Voraussetzungen aufgrund der hohen Inzidenz, des diffusen Ausbruchsgeschehens und zudem des hohen Verbreitungsgrads der Coronavirusvarianten im Landkreis Waldshut vorliegen, verfügt das Landratsamt Waldshut nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Hiernach ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen der folgenden triftigen Gründe gestattet:

    1. Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
    2. Besuch von Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 4 CoronaVO,
    3. Versammlungen im Sinne des § 11 CoronaVO,
    4. Veranstaltungen im Sinne des § 12 Absätze 1 und 2 CoronaVO,
    5. Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der unaufschiebbaren beruflichen, dienstlichen oder akademischen Ausbildung sowie der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
    6. Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft,
    7. Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen,
    8. Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
 

 

    1. Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
    1. unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnahmen der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von Wildschäden,
    2. Maßnahmen der Wahlwerbung für die in § 1b Absatz 2 CoronaVO genannten Wahlen und Abstimmungen, insbesondere die Verteilung von Flyern und Plakatierung vorbehaltlich behördlicher Erlaubnisse, und
    1. sonstige vergleichbar gewichtige Gründe.

 

Diese Regelung gilt ab Freitag, den 12.02.2021 und ist zunächst befristet bis 26.02.2021. Die Allgemeinverfügung wird unabhängig davon aufgehoben, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 50, bezogen auf den Landkreis Waldshut an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde. Das Landratsamt Waldshut wird auf den Eintritt dieses Zeitpunktes durch entsprechende Veröffentlichung unter www.landkreis-waldshut.de zusätzlich hinweisen.

Die Allgemeinverfügung ist in ihrem vollen Wortlaut auf der Homepage des Landratsamts Waldshut unter

„Bekanntmachungen“ nachzulesen (www.landkreis-waldshut.de).

 

Weiter zu beachten ist, dass die Allgemeinverfügung des Landkreises über das Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen in Waldshut-Tiengen und Bad Säckingen vom 28. Januar 2021 weiterhin gilt. Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen im Landkreis Waldshut und des gestrigen Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Verlängerung des Lockdowns, wird die Allgemeinverfügung des Landkreises Waldshut über das Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen mit einer weiteren Allgemeinverfügung am kommenden Montag verlängert werden. Sie wird ebenfalls im vollen Wortlaut auf der Homepage des Landratsamts Waldshut unter

„Bekanntmachungen“ nachzulesen sein.

 

Die Ursachen für die hohe 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Waldshut sind vielschichtig. Tatsache ist, dass wir es mit einem diffusen Infektionsgeschehen zu tun haben. Diffus bedeutet, dass die meisten Infektionen an unterschiedlichen Stellen und in unterschiedlichen Konstellationen auftreten, ohne dass ein größerer Zusammenhang zwischen ihnen erkennbar wäre. Es gab und gibt zwar zwei bis drei größere Ausbrüche mit hochansteckenden Coronavirus-Mutationen, doch gibt es zahlreiche andere Fälle im Landkreis, die damit nicht in Verbindung stehen. Das Infektionsgeschehen ist also tatsächlich in weiten Teilen nicht mehr nachvollziehbar. Dennoch werden natürlich Kontakte nachverfolgt und entsprechend isoliert. Trotz der leider anhaltend hohen Inzidenz gelingt dies gut, was auch dem Lockdown und dem weitestgehend umsichtigen Verhalten der meisten Bürgerinnen und Bürger zu verdanken ist. Denn dank effektiver Kontaktreduzierungen müssen weniger Personen nachverfolgt, kontaktiert und in Quarantäne geschickt werden, was zu einer spürbaren Entlastung des Gesundheitsamts führt und die frühzeitige Unterbrechung von Infektionsketten grundsätzlich ermöglicht. Die Entwicklung, die auch bei uns im Landkreis erfolgt, nämlich ein weiteres Ansteigen der Infektionszahlen zu stoppen, wurde durch die beschlossenen Maßnahmen und Einschränkungen erreicht. Nun gilt es aber weiterhin, das Ziel zu verfolgen, die Infektionszahlen noch deutlich und nachhaltig zu senken.

 

Elvira Buchter, kommissarische Leiterin des Gesundheitsamts Waldshut: „Leider sind die Infektionszahlen in unserem Landkreis weiterhin hoch. Ansteckungen erfolgen nicht nur in festen Clustern oder großen Ausbruchsgeschehen, sondern an vielen unterschiedlichen Stellen ohne erkennbaren Zusammenhang und häufig auch im privaten Umfeld. Private Kontakte spielen also eine große Rolle im Pandemiegeschehen. Infektionsketten lassen sich aber nur unterbrechen, wenn Kontakte zeitnah ermittelt werden können und so effektive Maßnahmen ergriffen werden können. Infektionen lassen sich derzeit effektiv nur durch Kontaktreduzierung verhindern.“

 

Landrat Dr. Martin Kistler: „Gemeinsam mit den anderen Akteuren, wie der Kassenärztlichen Vereinigung, den Laboren, Hilfsorganisationen und Einrichtungen arbeiten wir als Behörde mit großem Engagement daran, die Pandemie zu bewältigen. Alles staatliche Handeln ist aber nichts, wenn die Bürger nicht mitziehen. Und so hoffe ich, dass wir weiter alle in einer großen Verantwortungsgemeinschaft diese Situation meistern. Unser Appell an uns alle lautet daher weiterhin, nun nicht nachzulassen, uns an die

 

 

geltenden Regeln zu halten und weiterhin diszipliniert die Mobilität einzuschränken, Kontakte zu reduzieren und die bekannten Hygienemaßnahmen einzuhalten.“

 

Anlage:

Allgemeinverfügung des Landratsamts Waldshut zur Umsetzung regionaler Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie.

 

sig_2021-02-11_Allgemeinverfügung des Landkreises Waldshut nächtliche Ausgangsbeschränkung

Neue Impftermine ab 12. Februar 2021

(08. 02. 2021)

Landratsamt Waldshut

Medienmitteilung 04.02.2021

 

Neue Impftermine ab 12. Februar 2021

 

 

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) in der Stadthalle Tiengen erhält nach wie vor nur eine sehr begrenzte Menge an Impfstoff. Aus diesem Grund kann nach wie vor nur an zwei Tagen im KIZ geimpft werden. Am Freitag, 12.2.2021, werden nun neue Terminvergaben freigeschaltet und zwar sowohl Ersttermine als auch die dazugehörigen Zweittermine.

Im Moment geht die KIZ-Leitung davon aus, dass im drei-Wochen-Abstand jeweils neue Termine vergeben werden können, das heißt weitere Impfterminfreigaben erfolgen dann am 05.03 und 26.03. 2021. Das Landratsamt informiert regelmäßig in den Medien und über die Homepage des Landkreises über aktuelle Entwicklungen.

 

Bitte beachten Sie, dass das KIZ keinen Einfluss auf die Vergabe der Termine hat. Buchungen unter

www.impfterminservice.de/impftermine und Tel. 116 117.

 

Wissenswertes zum Kreisimpfzentrum (KIZ) in Tiengen

(04. 02. 2021)

 

Wissenswertes zum Kreisimpfzentrum (KIZ) in Tiengen

 

Am 19. Januar 2021 wird das Kreisimpfzentrum des Landkreises Waldshut in der Stadthalle Tiengen in Waldshut-Tiengen in Betrieb genommen. Die ersten Corona-Schutzimpfungen sind dann am 22. Januar möglich. Von da an soll im Januar jeweils mittwochs und freitags geimpft werden. Bitte beachten Sie, dass Impfungen ausschließlich nach Voranmeldung möglich sind.

 

Wer wird zuerst geimpft?

Geimpft werden zunächst die über 80-Jährigen und Personal von medizinischen Einrichtungen, die einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Dies bedeutet, dass Sie derzeit noch nicht geimpft werden können, wenn Sie dieser Bevölkerungsgruppe nicht angehören. Zusätzlich werden zwei mobile Impfteams am Kreisimpfzentrum eingerichtet, die in den Pflegeheimen impfen. Der Kreis der Impfberechtigten wird nach und nach erweitert. Die Rangfolge der Impfberechtigten legt der Bund verbindlich fest. Später soll dann die Corona-Schutz-Impfung -wie z.B. bei der Grippeschutzimpfung- auch bei den Hausärzten möglich sein.

 

Eine Impfpflicht besteht nicht!

 

Wann hat das KIZ geöffnet?

Vom 22. Januar an können sich Impfberechtigte jeweils mittwochs und freitags impfen lassen. Einlass bekommt nur, wer einen Termin vereinbart hat.

Die Impfzeiten werden nach und nach an die zur Verfügung stehende Impfstoffmenge angepasst und ausgeweitet. Das KIZ soll dann im Vollbetrieb durchgängig –von Montag bis Sonntag– zwischen 7 und 21 Uhr geöffnet sein.

 

Wie kann man sich für eine Impfung im KIZ anmelden?

Impfungen sind grundsätzlich nur nach Voranmeldung möglich. Eine Anmeldung wird voraussichtlich ab dem 19. Januar möglich sein, entweder telefonisch unter 116 117 oder online unter: www.impfterminservice.de. Das KIZ empfiehlt, die Anmeldung online vorzunehmen, da es besonders am Anfang am Telefon zu erheblichen Wartezeiten kommen kann. Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, direkt beim KIZ anzurufen.

 

Bei Ihrer Anmeldung wird zeitgleich ein zweiter Impftermin im Abstand von 21 bis 28 Tagen vereinbart. Der volle Impfschutz wird erst ca. eine Woche nach der zweiten Impfung erreicht.

 

 

Kann ich mich auch beim zentralen Impfzentrum in Freiburg anmelden?

Seit dem 27. Dezember 2020 haben in den zentralen Impfzentren des Landes (u.a. in Freiburg i.Br.) die Impfungen begonnen. Termine in diesen zentralen Impfzentren sind ebenfalls über die Tel. Nr. 116117 oder über www.impfterminservice.de zu vereinbaren. Aufgrund der hohen Nachfrage kommt es sowohl bei der telefonischen als auch bei der digitalen Anmeldung oft zu unvermeidlichen Verzögerungen und längeren Wartezeiten oder bei der Terminvergabe wird ein anderes Impfzentrum des Landes vorgeschlagen. Bund und Land haben in den letzten Tagen in den Medien über diese wohl nicht vermeidbaren Anfangs- und Anlaufschwierigkeiten mehrfach informiert.

 

 

Hilfe bei der Anmeldung:

Alleinstehende, über 80 Jahre alte Einwohnerinnen und Einwohner, die keine helfenden Angehörigen oder Nachbarn haben oder auch Personen, die Hilfe bei der telefonischen oder digitalen Anmeldung zur Impfung benötigen, können sich gerne an den hierfür zur Verfügung stehenden Hilfeservice bei der Gemeindeverwaltung Herrischried wenden. Dort steht Ihnen Herr Volker Schneider als Ansprechpartner unter der Tel.Nr. 07764/9200-13 während der üblichen Dienststunden zur Verfügung.

 

Bitte beachten Sie außerdem:

Auch weiterhin sind alle Vorsorgemaßnahmen und Regelungen zur Reduzierung der Infektionsgefahr einzuhalten. Die Impfung der impfwilligen Bevölkerung wird mehrere Monate dauern und erfordert deshalb von uns allen große Geduld, weiterhin viel Verständnis, Vorsicht und Rücksichtnahme. Es geht um Ihren eigenen und den Schutz aller anderen Mitbürgerinnen und Mitbürger!

 

Wo gibt es weitere Informationen:

Informationen zur Impfung selbst können auf www.corona-schutzimpfung.de eingesehen werden.

Auf www.landkreis-waldshut.de finden Sie immer aktuelle Mitteilungen zum KIZ in Tiengen. Außerdem werden Sie über die aktuellen Entwicklungen durch die Tageszeitungen informiert.

 

 

 

ZWEI GEMEINDEN (D)EINE SCHULE

(11. 01. 2021)

ZWEI GEMEINDEN

(D)EINE SCHULE !

 

GEMEINSCHAFTSSCHULE HOTZENWALD

gemeinsam heranwachsen

 

ONLINE INFOABEND

Donnerstag

21. Januar 2021

18.00 Uhr

 

 

Anmeldung über die Homepage der Gemeinschaftsschule Hotzenwald

 

www.gemeinschaftsschule-hotzenwald.de

 

 

Foto zu Meldung: ZWEI GEMEINDEN (D)EINE SCHULE

Beitrag über Helmut Eckert im SWR4

(25. 11. 2020)

Am Mittwoch, den 25. November 2020 sendete der SWR4 einen Beitrag über Helmut Eckert, anlässlich der Verleihung der Staufermedaille. Wirklich sehr gelungen.

 

Hier der Link:

daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/3f7322c1be2bd3272d7fc00bbd1184cc198185/mitschnitt_radiobeitrag_helmut_eckert_1.wav

 

 

Mitschnitt Radiobeitrag SWR4 Helmut Eckert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Absage der Weihnachtsfeier

(24. 11. 2020)

Absage Weihnachtsfeier der Gemeindeverwaltung Herrischried

Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Beschränkungen für die Zulässigkeit von Veranstaltungen zwingen uns leider dazu, unsere diesjährige Weihnachtsfeier am 3. Dezember abzusagen.

Wir tun dies mit schwerem Herzen, da wir um die Beliebtheit unserer Weihnachtsfeier bei unseren aktiven Beschäftigten und auch bei unseren Ruheständlern wissen. Die Feier bietet auch immer die Möglichkeit sich für das geleistete im abgelaufenen Jahr zu bedanken.

Bei allem Verdruss, den wir im Moment ertragen müssen, sind wir dennoch optimistisch, dass wir diese Krise überwinden und im Laufe des nächsten Jahres wieder zur Normalität zurückfinden werden. Sobald es wieder möglich sein wird, holen wir die Feier nach.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen allen, dass Sie gesund bleiben.

 

Ihr/Euer Bürgermeister

Christian Dröse

Geänderte Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Aufgrund der aktuellen Lage und weiteren dynamischen Entwicklung der Fallzahlen bei der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus bleibt die Gemeindeverwaltung ab

Montag, den 19. Oktober bis auf Weiteres geschlossen.

Termine sind nach vorheriger Terminabsprache  möglich.

Die Termine sind mit dem jeweiligen Sachbearbeiter zu vereinbaren. Wir sind von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar.

Eine Kontaktliste finden Sie hier oder auch in unserem Mitteilungsblatt.

 

Wir danken für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Foto zu Meldung: Geänderte Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

(15. 10. 2020)

 

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

wie Sie alle wissen, nehmen die Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 derzeit bundesweit und auch im Land Baden-Württemberg weiter massiv zu, das Infektionsgeschehen ist teilweise diffus, die Infektionsketten sind also teilweise nicht mehr vollständig nachvollziehbar. Der Landkreis Waldshut weist mit Stand 14.10.2020, 13:00 Uhr, insgesamt 37 Infizierte auf, die Gemeinde Herrischried selbst verzeichnet aktuell allerdings noch keine neuen Infektionen. Dennoch gilt es wachsam und vorausschauend zu sein. Hierzu gehört auch die Regelung des Besucherstroms im Rathaus Herrischried. Das Rathaus Herrischried ist eines der wenigen Rathäuser im Landkreis und nach unserer Kenntnis das einzige im näheren Umkreis, welches im Laufe des Sommers wieder uneingeschränkt zu den normalen Öffnungszeiten zurückgekehrt ist. Die meisten Rathäuser sind dagegen nach wie vor immer noch geschlossen und die Mitarbeiter nur über Terminvereinbarungen erreichbar.

 

Um die Ausbreitung des Virus nach Möglichkeit zu verlangsamen und den weiteren Anstieg der Infektionszahlen zu bremsen, natürlich auch zum Schutz der Rathausmitarbeiter, vor allem aber, um einer kompletten Schließung des Rathauses vorzubeugen, die mit dem Auftreten eines positiven Indexfalles unweigerlich verbunden wäre, wird die Gemeinde Herrischried ab kommenden Montag, den 19. Oktober 2020, die bisherige generelle Öffnung des Rathauses ebenfalls wieder aufheben. Wie bereits im Frühjahr diesen Jahres mit gutem Erfolg praktiziert, wird es aber selbstverständlich möglich sein, bei allen Sachbearbeitern direkt Termine zu vereinbaren. Diese Vorgehensweise ist sicherlich für jeden einzelnen Mitbürger kein direkter Nachteil, denn so ist in jedem Fall gewährleistet, dass der entsprechende Sachbearbeiter im Hause ist und auch die notwendige Zeit für das jeweilige Anliegen der Bürgerinnen und Bürger hat. Außerdem werden so unnötige Wartezeiten komplett verhindert und damit Kontaktmöglichkeiten, die mit einem zusätzlichen, vermeidbaren Infektionsrisiko verbunden sind, weiter reduziert.

 

Christian Dröse

Bürgermeister

 

 

 

Termine können entweder über die Zentrale der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 07764/9200 – 0 oder direkt über den jeweiligen Sachbearbeiter vereinbart werden.  Wir sind von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar. Eine komplette Kontaktliste finden Sie hier:

 

Zentrale                                                         9200-0

Fax                                                                9200-49

www.herrischried.de

 

Bürgermeister

Christian Dröse  9200-0

Sekretariat

Barbara Matt  9200-14

Hauptamt

Christine Quednow   9200-15

Hauptamtleitung/Grundbucheinsichtsstelle

Volker Schneider    9200-13

Standesamt/Friedhofsverwaltung

Tamara Sibold   9200-11

Melde- Passamt, Renten

Tanja Rehm    9200-12

Rechnungsamt

Roland Frank  9200-20

Veranlagung

Sabrina Neugebauer   9200-21

Kasse, Mahnwesen

Nicole Stoll  9200-23

Rechnungsamt

Sonja Mutter    9200-24

Gisela Frank    9200-24

Bauamt

Christine Kaiser   9200-30

 

 

 

 

 

Polizeipräsidium Freiburg _ Aktuelle Warnung vor sog. Anrufstraftaten !!

(12. 10. 2020)

 

An alle Gemeinden und Kommunen

im Bereich des Polizeipräsidiums Freiburg
 

 

   
   
   
   

 

 

Kriminalität: AKTUELLE Warnung vor sog. Anrufstraftaten

 

International agierende Gaunerbanden haben stets Hochkonjunktur

Rat der Polizei: Keine Geldgeschäfte am Telefon

 

 

Anrufstraftaten wie Enkeltrick oder falscher Polizeibeamter haben nach wie vor Hochkonjunktur. Auch der vermeintliche Microsoftmitarbeiter blitzt immer wieder auf. Diese traurige Tatsache beweist ein Blick in die Kriminalstatistik unseres Bundeslandes: 2014 zählte man im Bereich des Enkeltricks noch 573 Versuchshandlungen. 2019 kam es hingegen schon zu rund 2800 Versuchen.

 

Falscher Polizeibeamter, Enkeltrick und vermeintlicher Mircosoftmitarbeiter

 

Noch gravierender fällt der Blick aus, wenn man das Kriminalitätsphänomen falscher Polizeibeamter unter die Lupe nimmt. 2014 zählte die Polizei in diesem Sektor noch 84 Versuchsfälle landesweit. 2019 tauchte schon die Zahl 14000 am Horizont auf (!). Die finanziellen Schäden gehen in die Millionen.

 

 

 

 

Seit Mai 2020 stellen die Ermittler des Polizeipräsidiums Freiburg auch im Bereich falscher Microsoftmitarbeiter steigende Zahlen fest. Die Masche ist immer die gleiche: Die angeblichen - häufig nur Englisch oder gebrochen Deutsch sprechenden - Microsoft-Mitarbeiter behaupten, dass der Rechner des Angerufenen Fehler aufweise, von Viren befallen oder gehackt worden sei oder ein neues Sicherheitszertifikat benötige und bieten ihre Hilfe an. Dazu sollen die Angerufenen auf ihren Geräten unter „Anleitung“ eine Fernwartungssoftware installieren, mit der die angeblichen Probleme gelöst werden können.

 

Aktuell (im Oktober 2020) wurden im Raum Lörrach mehrere Anrufstraftaten mit Erfolg verübt.  Der entstandene finanzielle Schaden ist immens. Eine gewaltige Summe, angespart für die Altersversorgung, fiel den perfiden Betrügern in die Hände.

 

Tipps der Polizei

 

  • Tätigen Sie niemals Geldgeschäfte am Telefon!
  • Sprechen Sie mit Vertrauten über verdächtige Anrufe!
  • Rufen Sie im Verdachtsfalle die Polizei um Hilfe!
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
  • Wichtig: Die Polizei fordert niemals Bargeld oder Schmuck oder sonstige Wertsachen

 

Weitere Vorbeugungstipps erhalten Sie unter www.polizei-beratung.de.

Kostenlose Präventionsvorträge hält die Polizei auf Anfrage auch in Ihrer Gemeinde.

 

 

Ihr

Polizeipräsidium Freiburg

Referat Prävention

Kriminalhauptkommissar Karl-Heinz Schmid

0761 / 29608-25

 

 

!!! Informationen zum Coronvirus SARS-CoV-2 finden Sie unter - Aktuelles - !!!


Aktuelles - Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2


Hier finden Sie wichtige Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2. Wir werden diese fortlaufend aktualisieren.

Homepage

 

 

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht

(22. 09. 2020)

 

 

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 14. März 2021

 

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten werden nicht mitgeteilt. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Den Betroffenen ist gegen die Übermittlung ihrer Daten gemäß § 50 Absatz 5 BMG ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich beim

 

Bürgermeisteramt Herrischried, Hauptstraße 28, 79737 Herrischried

 

eingelegt werden. Der Widerspruch kann außerdem auch per E-Mail unter eingelegt werden. Im Falle eines Widerspruchs werden die Daten nicht übermittelt.

 

Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d.h. bereits früher im Zusammenhang mit den genannten Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit. Das Widerspruchsrecht kann nur umfassend geltend gemacht werden, eine Ausnahme für einzelne Parteien und Wählergruppen ist nicht möglich.

Ergebnisse Bürgermeisterwahl Herrischried 2. August 2020

(02. 08. 2020)

Ergebnisse Bürgermeisterwahl Herrischried  02. August 2020

 

hier die maßgeblichen Zahlen und das vorläufige Endergebnis der Bürgermeisterwahl vom 2. August 2020  der Gemeinde Herrischried

 

02.08.2020_Zusammenstellung Ergebnisse.DOCX

02.08.2020_Schnellmeldung Bürgermeisterwahl 2.Wahlgang.DOCX

 

 

Wahlergebniss der Bürgermeisterwahl vom  02. August 2020

https://wahlen.komm.one/AGS337049/337049mg-020820.htm

 

 

 

Wahlergebnisse mit der WER-App

Mit der WER-App, dem Wahl Ergebnis Report, haben Sie mobilen Zugriff auf die Wahlergebnisse.
 

Drei Wege zur WER-App

Die WER-App wird über die App-Stores von Apple und Google kostenlos bereitgestellt. Und so geht's:

Suchen Sie mit Smartphone oder Tablet entweder im Google-Play-Store oder im Apple App-Store die "WER-App".

 

Wahlergebnisse für Herrischried mit der WER-App

Nach Installation und Start der App gibt man die Postleitzahl 79737 für Herrischried oder den Gemeindenamen Herrischried ein. Es werden nun alle für Herrischried verfügbaren Wahlen aufgelistet.

 

 

Ergebnisse Bürgermeisterwahl Herrischried

(19. 07. 2020)

 

 

Ergebnisse Bürgermeisterwahl Herrischried

 

hier die maßgeblichen Zahlen und das vorläufige Endergebnis der Bürgermeisterwahl vom 19. Juli 2020  der Gemeinde Herrischried

 

19.07.2020_Schnellmeldung Bürgermeisterwahl 1.Wahlgang

19.07.2020_Zusammenstellung Gesamtergebnis Buergermeisterwahl-2020

 

 

Wahlergebniss der Bürgermeisterwahl vom 19. Juli 2020

Wahlergebniss der Bürgermeisterwahl vom 19. Juli 2020

https://wahlen.komm.one/AGS337049/337049mg-190720.htm

 

 

Wahlergebnisse mit der WER-App

Mit der WER-App, dem Wahl Ergebnis Report, haben Sie mobilen Zugriff auf die Wahlergebnisse.
 

Drei Wege zur WER-App

Die WER-App wird über die App-Stores von Apple und Google kostenlos bereitgestellt. Und so geht's:

Suchen Sie mit Smartphone oder Tablet entweder im Google-Play-Store oder im Apple App-Store die "WER-App".

 

Wahlergebnisse für Herrischried mit der WER-App

Nach Installation und Start der App gibt man die Postleitzahl 79737 für Herrischried oder den Gemeindenamen Herrischried ein. Es werden nun alle für Herrischried verfügbaren Wahlen aufgelistet.

 

 

 

Livestream der Kandidatenvorstellung am Donnerstag, den 2. Juli 2020

 

 

 

Wie angekündigt, wurden die Kandidaten während der Vorstellungen auf der Bühne gefilmt.

 

Hier finden Sie die notwendigen Links um Aufzeichnungen ansehen zu können:

 

 

der YouTube Kanal ist wie folgt:

 

https://www.youtube.com/channel/UC_m5i5Oh7TArErywqXPa1fw

 

 

Der Link zum Stream um 17:00 Uhr ist wie folgt:

 

https://youtu.be/czAX4WgAtFw

 

 

Der Link zum Stream um 20:15 Uhr ist wie folgt:

 

https://youtu.be/6lgrMfKjibk

 

 

Kandidatenvorstellung am Donnerstag, den 2. Juli 2020

Kandidatenvorstellung am Donnerstag, den 02. Juli 2020

 

Am Donnerstag, 02. Juli 2020 stellen sich die Kandidaten zur Bürgermeisterwahl am 19. Juli 2020 in der Rotmooshalle Ihren Fragen.

 

Aufgrund der aktuellen Lage können wir nur eine begrenzte Anzahl von Interessenten zulassen.

 

Sie haben zwei Vorstellungen zur Auswahl:

 

Vorstellung 1                                                 Vorstellung 2

16.45 Uhr Einlass                                          20.00 Uhr Einlass

17.00 Uhr Beginn                                          20.15 Uhr Beginn

19.30 Uhr Ende                                              22.30 Uhr Ende

 

Zuschauer können nur eingelassen werden, wenn Sie sich vorher schriftlich angemeldet haben (max. 2 Personen pro Haushalt). Bitte haben Sie Verständnis!

 

Bei einer Anmeldezahl über die Zahl der Sitzplätze hinaus, entscheidet das Los über die Teilnahme. Sie werden schriftlich informiert, ob bzw. wann Sie an der Vorstellung teilnehmen können.

 

Ein Anmeldeformular erhalten Sie bei der Gemeinde Herrischried (07764 / 9200-0) oder auf unserer Homepage: www.herrischried.de - Aktuelles - Bürgermeisterwahl 2020

 

Es können nur rechtzeitig eingegangene Anmeldungen berücksichtigt werden.

 

Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2020.

 

Bei der Veranstaltung werden Bild- und Tonaufnahmen lediglich von den Kandidaten der Bürgermeisterwahl gemacht, die per Live-Stream und auf unserer Homepage bis zum Wahltag veröffentlicht werden. Eine Aufzeichnung der teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger in Bild und Ton erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht. Das Urheberrecht obliegt der Gemeinde Herrischried. Vervielfältigungen und Verbreitungen sind nicht erlaubt.

 

Fragen an die Bewerber können Sie im Vorfeld bei der Gemeinde schriftlich oder per Mail einreichen oder direkt an der Veranstaltung stellen. Aufgrund der begrenzten Dauer der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Beantwortung aller Fragen.

 

Aufgrund der aktuellen Corona Verordnung weisen wir Sie auf die Einhaltung des Mindestabstandes und die Benutzung eines Mund- und Nasenschutzes hin.

 

 

 

Kostenfreie Webseitenerstellung für Einrichtungen in Herrischried

(01. 07. 2020)

Werden Sie Projektpartner und unterstützen Sie Azubis!

 

Das in Kooperation mit dem Förderverein für regionale Entwicklung e.V. in Leben gerufene Förderprogramm „Herrischried vernetzt“ stellt allen öffentlichen und sozialen Einrichtungen, Vereinen, Feuerwehren und Unternehmen der Gemeinde Herrischried in den kommenden Monaten exklusiv zehn Förderplätze für eine kostenfreie Erstellung einer Webseite zur Verfügung.

 

Die kostenfreie Webseitenerstellung findet im Rahmen der Azubi-Projekte statt, einer Initiative des Fördervereins für regionale Entwicklung, die es Auszubildenden und Studierenden ermöglicht ihr theoretisches Wissen an realen Webseitenprojekten praktisch anzuwenden. So entstand auch bereits die Webseite der Gemeinde Herrischried. Aufgrund der erfolgreichen bisherigen Zusammenarbeit wurde nun das Förderprogramm „Herrischried vernetzt“ ins Leben gerufen.

 

Das neue Förderprogramm ermöglicht die Neuerstellung einer Internetseite oder die Überarbeitung eines bereits bestehenden Internetauftrittes. Ortsansässigen Einrichtungen wird über dieses Kooperationsprojekt die Möglichkeit geboten, sich eine moderne Onlinepräsenz nach eigenen Vorstellungen und Wünschen erstellen zu lassen. Vom Design bis zur Programmierung, inklusive eines Projektteams, mit welchem die Projektpartner gemeinsam ihre neue Webseite planen, ist das gesamte Projekt kostenfrei. Lediglich die Speicherplatzkosten sind selbst zu tragen. Mit einem benutzerfreundlichen Redaktionssystem, können die Webseiten nach Fertigstellung von den Projektpartner selbst bearbeitet und auf den neusten Stand gehalten werden – ganz ohne Programmiererkenntnisse.

 

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite unter „Herrischried vernetzt“ oder unter www.azubi-projekte.de. Interessierte können sich telefonisch unter 0331 550 474 71 oder unter beim Förderverein für regionale Entwicklung melden.

Foto zu Meldung: Kostenfreie Webseitenerstellung für Einrichtungen in Herrischried

Kostenfreie Webseitenerstellung für Einrichtungen in Herrischried

(01. 07. 2020)

Werden Sie Projektpartner und unterstützen Sie Azubis!

 

Das in Kooperation mit dem Förderverein für regionale Entwicklung e.V. in Leben gerufene Förderprogramm „Herrischried vernetzt“ stellt allen öffentlichen und sozialen Einrichtungen, Vereinen, Feuerwehren und Unternehmen der Gemeinde Herrischried in den kommenden Monaten exklusiv zehn Förderplätze für eine kostenfreie Erstellung einer Webseite zur Verfügung.

 

Die kostenfreie Webseitenerstellung findet im Rahmen der Azubi-Projekte statt, einer Initiative des Fördervereins für regionale Entwicklung, die es Auszubildenden und Studierenden ermöglicht ihr theoretisches Wissen an realen Webseitenprojekten praktisch anzuwenden. So entstand auch bereits die Webseite der Gemeinde Herrischried. Aufgrund der erfolgreichen bisherigen Zusammenarbeit wurde nun das Förderprogramm „Herrischried vernetzt“ ins Leben gerufen.

 

Das neue Förderprogramm ermöglicht die Neuerstellung einer Internetseite oder die Überarbeitung eines bereits bestehenden Internetauftrittes. Ortsansässigen Einrichtungen wird über dieses Kooperationsprojekt die Möglichkeit geboten, sich eine moderne Onlinepräsenz nach eigenen Vorstellungen und Wünschen erstellen zu lassen. Vom Design bis zur Programmierung, inklusive eines Projektteams, mit welchem die Projektpartner gemeinsam ihre neue Webseite planen, ist das gesamte Projekt kostenfrei. Lediglich die Speicherplatzkosten sind selbst zu tragen. Mit einem benutzerfreundlichen Redaktionssystem, können die Webseiten nach Fertigstellung von den Projektpartner selbst bearbeitet und auf den neusten Stand gehalten werden – ganz ohne Programmiererkenntnisse.

 

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite unter „Herrischried vernetzt“ oder unter www.azubi-projekte.de. Interessierte können sich telefonisch unter 0331 550 474 71 oder unter beim Förderverein für regionale Entwicklung melden.

Foto zu Meldung: Kostenfreie Webseitenerstellung für Einrichtungen in Herrischried

Bürgermeisterwahl in Herrischried am 19. Juli 2020

 

Die Bürgermeisterwahl in Herrischried sollte eigentlich am 26. April 2020 stattfinden. Durch die Corona-Krise musste dieser Termin verschoben werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Herrischried hat in der vergangenen Gemeinderatssitzung am Montag, den 12. Mai 2020 beschlossen, die Bürgermeisterwahl am Sonntag, den 19. Juli 2020 durchzuführen.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung ab 18. Mai 2020

Schrittweise Rückkehr zum Regelbetrieb der Verwaltung

 

Die Begrenzung der auf dem Rathaus zu erledigenden Vorgänge auf wichtige und unabweisbare Vorgänge kann zukünftig entfallen. Die Verwaltung arbeitet seit dem 18. Mai wieder in einer Schicht, der wechselnde Schichtbetrieb mit Home-Office können dank der zurückgehenden Infektionszahlen eingestellt werden. Die Mitarbeiter der Verwaltung stehen im gewohnten Umfang für ihre Anliegen zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter.

Leider müssen wir Sie aber weiterhin an der Rathaustüre abholen und zum jeweiligen Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin begleiten. Sinnvoll wäre es, wenn Sie einen Besuchstermin direkt mit dem oder der Sachbearbeiter/-in abmachen, der oder die Sie dann beim Eingang in Empfang nehmen kann. Sollte vom Personal im Foyer niemand sein und wir von Ihrem Besuch nichts wissen, so bitten wir Sie, die Klingel rechts der Türe zu benutzen. Wie bisher erhält jeder, der sich gesund fühlt und fieberfrei ist und mit Mund- und Nasenschutz ausgestattet ist, Eingang ins Rathaus. Wir müssen die Kontaktdaten eines jeden Besuchers erfassen, damit gegebenenfalls eine Nachverfolgung bei aufgetretenen Infektionen möglich ist. Selbstverständlich werden die Datenschutzrichtlinien eingehalten.

 

Leider können wir – entgegen dem Hinweis vergangener Woche – den Dienstleistungsabend am Mittwoch noch nicht anbieten. Sprechen Sie mit uns bzw. der zuständigen Stelle, denn es gibt sehr oft mehrere Wege zum Ziel.

 

Unsere Sprechzeiten sind Montag bis Freitag zwischen 8:30 Uhr und 12:00 Uhr. Diese Zeiten gelten auch für unsere Touristik.

 

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

 

Christof BERGER, Bürgermeister

Recyclinghöfe ab Montag, 20.04.2020, wieder geöffnet! Sicherheitsvorkehrungen führen zu Wartezeiten

Landratsamt Waldshut _ Medienmitteilung MM91

 

Recyclinghöfe ab Montag, 20.04.2020, wieder geöffnet
Sicherheitsvorkehrungen führen zu Wartezeiten

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) teilt aktuell mit: Kartierungen von Tieren und Pflanzen

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) teilt aktuell mit:

Kartierungen von Tieren und Pflanzen

 

Auf dem Gebiet der Gemeinde Herrischried werden im Jahr  2020 auf wenigen Stichprobenflächen weitere Kartierungen von Tieren (Insekten, Vögel, Fledermäuse) und Pflanzen durchgeführt. Der Bearbeitungszeitraum der ausschließlich im Außenbereich stattfindenden Kartierungen erstreckt sich von April bis Ende November 2020.

Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.

Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den von der LUBW mit der Kartierung beauftragten Personen grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 NatSchG).

Die mit der Kartierung beauftragten Personen sind in der Regel alleine im Gelände unterwegs, der gebotene Mindestabstand wird eingehalten, so dass bei der Kartierung die derzeit geltenden Vorgaben zur Kontaktbeschränkung zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus eingehalten werden.

Verschiebung der Müllabfuhr an den Osterfeiertagen

Verschiebung der Müllabfuhr an den Osterfeiertagen

 

 

Aufgrund der Osterfeiertage werden die Müllabfuhr und die Biomüllabfuhr entsprechend der üblichen Feiertagsregelung um jeweils einen Tag wie folgt verlegt:

 

Von Karfreitag, den 10.04.2020 auf Samstag, den 11.04.2020 und

 

von Ostermontag, den 13.04.2020 auf Dienstag, den 14.04.2020,

von Dienstag, den 14.04.2020 auf Mittwoch, den 15.04.2020,

von Mittwoch, den 15.04.2020 auf Donnerstag, den 16.04.2020,

von Donnerstag, den 16.04.2020 auf Freitag, den 17.04.2020,

von Freitag, den 17.04.2020 auf Samstag, den 18.04.2020.                        

 

Wichtiger Hinweis:

Im Müllkalender 2020 wie auch in der Abfall-App sind die entsprechenden Verschiebungen bereits berücksichtigt.

Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

(20. 03. 2020)

Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

Sollte Ihr derzeitiger Personalausweis in den nächsten Wochen ablaufen, weist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darauf hin, dass Sie der Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen können.

Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten.

Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien.

Aktuelles der Energieagentur Südwest

(20. 03. 2020)

Aktuelles der Energieagentur Südwest

Lörrach, 17. März 2020

Energieagentur Südwest bietet erweiterte Telefonberatung für Bürger an

Aufgrund der aktuellen Lage und um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, müssen derzeit persönliche Beratungen und Vor-Ort-Check-Termine ausfallen oder deutlich verschoben werden.

Um Verbrauchern weiterhin in Energiefragen zu unterstützen, berät Energieexpertin Dr. Erika Höcker der Energieagentur Südwest in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Energieberatung verstärkt telefonisch oder online. Ratsuchende, die bereits einen persönlichen Termin vereinbart haben, werden kontaktiert, um Alternativen über andere Beratungswege zu finden.

„Wenn Berater und Kunde aufgrund der aktuellen Umstände nicht zueinander finden dürfen, müssen wir kreative Lösungen finden“, sagt Erika Höcker, Verbraucherzentralen-Beraterin bei der Energieagentur Südwest. Gerade, wenn die Menschen jetzt vermehrt Zeit zu Hause verbringen, ist Raum da, sich mit der energetischen Optimierung oder beispielsweise der Frage, welches Heizsystem sinnvoll ist, auseinanderzusetzen. Viele Fragen lassen sich auch auf dem telefonischen Wege beantworten.

Interessierte Bürger erreichen Energieberaterin Erika Höcker unter +49 175 141 5558 Sie können auch eine Mail mit Ihrer Telefonnummer und Bitte um Rückruf innerhalb eines Zeitrahmens senden an: .

Zusätzlich bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale kostenlose Online-Vorträge an. Die nächsten Termine sind:

24.03.2020 von 18:00 - 19:00 Uhr: Solarwärmeanlagen: Steck die Sonne ein! Solarstrom von Balkon und Terrasse

30.04.2020 von 17:30 - 18:15 Uhr: Aktuelle Fördermittel fürs Haus (insbesondere Heizungstausch, energetische Sanierung)

Die Anmeldung ist möglich unter verbraucherzentrale-energieberatung.de/Veranstaltungen/

Absage der Gemeinderatssitzung

(17. 03. 2020)

Absage der Gemeinderatssitzung

Aufgrund der allgemeinen Umstände wird die für Montag, den 6. April 2020, anberaumte Gemeinderatssitzung abgesagt. 
 

Wir danken für Ihr Verständnis

Gemeindeverwaltung Herrischried

Pressemitteilung Änderungen in Bezug auf den ÖPNV im Waldshuter Tarifverbund

(16. 03. 2020)

Coronavirus: Aktuelle Lage

Stand: 16.03.2020; 12:30 Uhr

Auch der Landkreis Waldshut ist vom Corona Virus betroffen, weshalb sich auch Änderungen in Bezug auf den ÖPNV im Waldshuter Tarifverbund ergeben. Wir aktualisieren die Meldungen auf unserer Homepage laufend.

Landratsamt Waldshut - Medienmitteilung - Gefahren im Wald

Landratsamt Waldshut

Medienmitteilung
04.03.2020

 



22/2020
Gefahren im Wald

Das Kreisforstamt warnt vor erhöhter Gefahr im Wald. Die Stürme der vergangenen Wochen haben zahlreiche Bäume geknickt und geworfen. Insbesondere durch, über Waldwege hängende Bäume, und gebrochene Baumkronen können Waldbesucher gefährdet werden, ohne sich dieser Gefahr bewusst zu sein. Auf keinen Fall dürfen abgesperrte Wege betreten werden, vom Verlassen der Waldwege wird ebenfalls gewarnt.
In den kommenden Wochen werden die Waldbesitzer die entstandenen Schäden aufarbeiten. Im Zweifel kann Kontakt mit dem zuständigen Revierförster aufgenommen werden.

Foto zu Meldung: Landratsamt Waldshut - Medienmitteilung - Gefahren im Wald

Örtliche Notrufe !!

 

Telefonnummer

Hinweise

Dr.med. Georg Boedecker

Facharzt für Allgemeinmedizin

07764 / 9339030

07674 / 8612

Praxis Herrischried: Schachenbühlstraße 2A,

79737 Herrischried

Sprechzeiten in Herrischried: Mo. u. Do. 13:00-16:45 Uhr, Di. 10:00-12:30 Uhr, Mi. 7:30-10:00 Uhr

Praxis Todtmoos: Hauptstraße 1, 79682 Todtmoos

Miquel Pascual-Gracia

Facharzt für Allgemeinmedizin

und Chirurgie

07764 / 9339030

07765 / 366

Praxis Herrsichried: Schachenbühlstraße 2A,

79737 Herrischried

Sprechzeiten in Herrischried: Do. 10:00-12:00 Uhr

- nur nach telefonischer Terminvereinbarung -

Praxis Rickenbach: Hauptstraße 15, 79736 Rickenbach

Dr. med. Sybille Günther

Zahnärztin

07764 / 5299907

Hauptstraße 26, 79737 Herrischried

Sprechzeiten: Mo. - Fr. 8:00-12:00 Uhr, Mo. und Do. 14:00-18:00 Uhr,  Di. 14:00-16:00 Uhr,

Dorfhelferinnenstation

Herrischried

07764 / 933953

Einsatzleitung: Hildegard Rieger

Dorfhelferinnen

Alternative Rufnr.

07741 / 966053 Rafaela Gunkel
Hebamme 07764 / 1404 Eva Schwarzwälder
Rettungsdienst 112  
Polizei 110  
Polizei Bad Säckingen 07761 / 9340  
Polizeiposten Görwihl 07764 / 9329980

Segeten 36, 79733 Görwihl

Mo, Di, Do u. Fr. 07:30 - 17:00 Uhr, Mi 13:00 - 20:00 Uhr

Feuerwehr 112