Grundbucheinsichtsstelle

Mit Abschluss Grundbuch- und Notariatsreform wurde auch das frühere kommunale Grundbuchamt Herrischried im März 2017 in das Amtsgericht Villingen-Schwenningen eingegliedert. Um jedoch auch zukünftig Bürgerservice vor Ort in Sachen Grundbuch gewährleisten zu können, wurde im Rathaus Herrischried eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

 

Die Einsicht in das Grundbuch ist nach § 12 der Grundbuchordnung (GBO) grundsätzlich jedem gestattet, der ein sog. berechtigtes Interesse darlegen kann. Einsichtsberechtigt ist z.B. immer der eingetragene Eigentümer, eingetragene Berechtigte und Gläubiger, Personen mit Forderungen gegen den Eigentümer oder einen eingetragenen Berechtigten sowie unter Umständen Grundstücksangrenzer. Reine Neugier oder ein geltend gemachtes Kaufinteresse berechtigen allerdings nicht zur Einsicht!

 

Achtung: Im Internet bieten auch Privatfirmen ihre Dienste in diesem Bereich an und beantragen behördliche Dokumente für Kunden teilweise zu stark überhöhten Preisen!

 

Ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Grundbuch:

Volker Schneider

Hauptamt/Grundbuchratschreiber

Tel.: 07764/9200-13

Mail: v.schneider@herrischried.de

 

Allgemeine Zuständigkeit - grundbuchführendes Amtsgericht:

Mit Umsetzung der Grundbuchreform hat das zentrale Grundbuchamt Villingen-Schwenningen die Grundbuchführung für alle Gemarkungen der Gemeinde Herrischried übernommen. Es ist damit insbesondere zuständig für alle Anträge und Ersuchen, die auf eine Eintragung oder Löschung im Grundbuch gerichtet sind sowie für Auskünfte über aktuelle Grundbuchverfahren und deren Stand der Bearbeitung.

 

Sie erreichen das zentrale Grundbuchamt wie folgt:

Amtsgericht Villingen-Schwenningen

-Grundbuchamt-

Carlo-Schmid-Straße 7/9

78050 Villingen-Schwenningen

Tel.: 07721 6811-0

Fax: 07721 6811-490

Mail: poststelle@gbavillingen-schwenningen.justiz.bwl.de

 

Darüber hinaus gibt es noch eine Spezialzuständigkeit für Auskünfte u.a. aus den zugehörigen Grundakten.

 

Das Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim ist die Zweigstelle aller grundbuchführenden Amtsgerichte. Dort wurden im Zuge der Umsetzung der Reform sämtliche Grundbuchunterlagen in Papierform eingelagert, die aus den früheren Grundbuchämtern übernommen wurden.

 

Das Grundbuchzentralarchiv ist für folgende Auskünfte und Auszüge zuständig:

Auskünfte/Auszüge aus den papiernen Grundbuchunterlagen („Altverfahren“), Auskünfte/Auszüge aus der elektronischen Grundakte

 

Ist das Grundbuchzentralarchiv nach diesen Punkten für die Auskunftserteilung zuständig, kann es auch ergänzende Auskunft auch aus dem elektronischen Grundbuch erteilen. Es empfiehlt sich in jedem Fall eine schriftliche Antragstellung mit möglichst umfassender Erläuterung des betroffenen Grundbuchs bzw. Rechts.

 

Kontakt:

Grundbuchzentralarchiv

Baden-Württemberg

Stammheimer Straße 10

70806 Kornwestheim

Tel.: 07154 17820-100

Fax: 07154 17820-200

Mail: antrag@gbzakornwestheim.justiz.bwl.de

 

Angebotene Dienstleistungen

 

Mitarbeiter

Herr Volker Schneider

Zimmer 0.08
Telefon (07764) 9200 13