Amtliche Bekanntmachungen
Gemeinde Herrischried
Landkreis Waldshut
Satzung
der Gemeinde Herrischried über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
(Bekanntmachungssatzung)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der heute geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung vom 11.12.2000 hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2020 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Herrischried erfolgen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.herrischried.de soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Als Tag der öffentlichen Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus der Gemeinde Herrischried -Hauptamt-, Hauptstraße 28, 79737 Herrischried von jedermann während der Sprechzeiten sowie nach vorheriger Terminvereinbarung kostenlos eingesehen werden. Sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch sowie elektronisch übermittelt.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekannntmachung der Gemeinde Herrischried vom 01. Januar 1976 außer Kraft.
Hinweis gem. § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Herrischried geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der diese Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Das gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntgabe der Satzung verletzt worden sind.
Herrischried, den 21. Dezember 2020
(Christian Dröse)
Bürgermeister