Freundschaftliches und respektvolles Nachbarschaftsverhältnis

Herrischried, den 06. 05. 2022

Freundschaftliches und respektvolles Nachbarschaftsverhältnis

 

Bürgerinnen und Bürger werden derzeit wieder vermehrt bei der Gemeindeverwaltung mit dem Ersuchen und der Bitte vorstellig, sich bei Unstimmigkeiten und Meinungsverschiedenheiten mit dem Nachbarn um die Vermittlung und Regulierung zu kümmern. Es handelt es sich dabei z.B. häufig um die Frage:

- wie hoch darf die Hecke des Nachbarn sein?

- welcher Grenzabstand ist für Sträucher, Hecken und Bäume vorgeschrieben?

- dürfen Zweige oder Wurzeln in das Nachbargrundstück reichen?

- welcher Art darf eine Grundstückseinfriedigung sein und welche Abstände sind

  einzuhalten?  

  usw.

 

Solche Anfragen oder gar Wünsche nach einer Rechtsberatung, deren Inhalt ausschließlich nachbarrechtliche Differenzen, Meinungsverschiedenheiten und unterschiedliche Auffassungen darstellen, gehen neben dem Bauamt des Öfteren auch beim Ordnungsamt ein. Beim Nachbarrecht handelt es sich jedoch um reines Privatrecht, die Gemeinde kann in solchen Fällen nur über die aus ihrer Sicht geltende Rechtslage informieren, jedoch keine -verbindliche- Rechtsberatung erteilen. Dies ist ausschließlich den Angehörigen rechtsberatender Berufe, also beispielsweise Rechtsanwälten vorbehalten.

 

An erster Stelle sollte man bei auftretenden Unstimmigkeiten im Hinblick auf ein freundschaftliches, respekt- und rücksichtsvolles Nachbarschaftsverhältnis jedoch immer zuerst das Gespräch und den Dialog mit dem Nachbarn suchen. Man sollte dabei auch immer bedenken, dass die Lösung eines Konfliktes über ein Gericht (neben den menschlichen und persönlichen Belastungen für die Betroffenen) im ungünstigsten Fall auch eine kostspielige Angelegenheit werden kann! 

 

Ihre Gemeindeverwaltung