Radonvorsorgegebiet – Verpflichtung zur Durchführung von Radonmessungen

Herrischried, den 28. 09. 2021

Radonvorsorgegebiet – Verpflichtung zur Durchführung von Radonmessungen

 

 

Insgesamt 29 Gemeinden im südlichen und mittleren Schwarzwald gehören seit Mitte des Jahres 2021 zu sog. Radonvorsorgegebieten in Baden-Württemberg, darunter auch die Gemeinde Herrischried. Radon ist ein radioaktives Edelgas, das beim Zerfall Strahlung abgibt. Werden größere Mengen an Radon über einen langen Zeitraum eingeatmet, kann dies langfristig zu Lungenkrebs führen.

In Radonvorsorgegebieten sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nun gesetzlich verpflichtet, die in der Atemluft vorhandene Radonmenge an allen Arbeitsplätzen im Keller- und Erdgeschoss untersuchen zu lassen bzw. zu messen, wenn sich dort eine Arbeitskraft im Jahresdurchschnitt mindestens eine Stunde pro Woche aufhält. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich anhand eines Informationsblattes des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über die erforderlichen Radonmessungen informieren. Das Informationsblatt kann über folgenden Link aufgerufen werden:

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikationen/did/merkblatt-radon-an-arbeitsplaetzen/

Wir bitten alle betroffenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber um Beachtung und gegebenenfalls weitere Veranlassung.

 

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