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Landratsamt Waldshut: Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs wegen Trockenheit

Herrischried, den 04.​07.​2025

 

Gemeinde Herrischried 

Landkreis Waldshut

 

 

Das Landratsamt Waldshut informiert:

Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs wegen Trockenheit 

 

Im Landkreis Waldshut gilt seit dem 10. August 2024 die „Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern“.

 

Die Gewässer im Landkreis erreichen wegen langanhaltender Trockenheit kritische Niedrigwasser-Pegelstände. Sind diese erreicht oder unterschritten darf nach der o.g. RVO aus den Bächen und Flüssen kein Wasser mehr entnommen werden, egal auf welche Weise. Die Beschränkungen der RVO greifen tagesaktuell im ganzen Landkreis. Aufgrund der niedrigen Pegelstände machen wir erneut auf die Beschränkungen aufmerksam.

 

Die Beschränkung ist gekoppelt an das Erreichen oder Unterschreiten von Wasserständen in der Hauensteiner Alb, der Wutach und dem Kotbach.

 

Ob kritische Pegelstände erreicht sind, wird anhand von drei Referenzpegelständen beurteilt, denen umliegende Gemeinden und Städte zugeordnet sind:

 

(1)       der Gewässer-Pegel der Hauensteiner Alb in St. Blasien (20 cm),

(2)       der Gewässer-Pegel der Wutach in Oberlauchringen (55 cm) und

(3)       der Gewässer-Pegel des Kotbachs in Oberlauchringen (15 cm).

 

Ab Erreichen oder Unterschreiten der vorgenannten Pegelwasserstände gilt im gesamten Landkreis ein Wasserentnahmeverbot. Das Verbot umfasst alle Wasserentnahmen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Kanälen sowie aus Weihern und Seen. Ausgenommen sind lediglich Entnahmen aus dem Rhein und solche, die bereits wasserrechtlich zugelassen wurden. 

 

Detaillierte Informationen dazu sind auf der Homepage des Landratsamtes zu finden: 

https://www.landkreis-waldshut.de/umweltamt/wasserrecht-/-wasserwirtschaft/rvo-wasserentnahmeverbot/

 

Die Pegelwerte können direkt bei der Hochwasservorhersagezentrale des Landes abgerufen werden: https://www.hvz.baden-wuerttemberg.de/ oder über die App „Meine Pegel“.

 

Das Landratsamt Waldshut bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Mithilfe, um gemeinsam die wertvollen Wasserressourcen zu schützen.

 

Weiterführende Information:

Die Intensität und jahreszeitliche Verteilung von Niederschlägen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten verändert. Wir sind zunehmend mit extremen Situationen konfrontiert.

Daher werden nun landesweit nicht nur Informationen zur Hochwasserlage, sondern auch zur Niedrigwassersituation öffentlich zugänglich bereitgestellt. Neu eingerichtet wurde das Niedrigwasserinformationszentrum (NIZ), welches auf Basis ausgewählter Landespegel die landesweite Situation in Kartenform bereitstellt: https://niz.baden-wuerttemberg.de/oberflaechengewaesser/abfluss-wasserstand

 

Den Text der RVO mit der Karte Bezugspegel ist dieser Information beigefügt.

 

 

 

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Kontakt

Gemeindeverwaltung Herrischried
Bürgermeister Christian Dröse
Hauptstraße 28
79737 Herrischried

 

Telefon: (07764) 9200-0
Fax: (07764) 9200-49
E-Mail:
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Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr

 

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