PRESSEMITTEILUNG DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG vom 3. August 2021

03. 08. 2021

PRESSEMITTEILUNG DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG

3. August 2021 

 

Keller und Erdgeschoss auf Radon überprüfen

In Radonvorsorgegebieten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein Muss

 

 

Karlsruhe. 29 Gemeinden im südlichen und mittleren Schwarzwald gehören seit Mitte des Jahres zu Radonvorsorgegebieten in Baden-Württemberg. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind in diesen Gebieten nun gesetzlich verpflichtet, die Radonmenge in der Luft an allen Arbeitsplätzen im Keller- und Erdgeschoss zu untersuchen, wenn sich dort eine Arbeitskraft im Jahresdurchschnitt mindestens eine Stunde pro Woche aufhält. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich anhand eines Informationsblattes des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über Radonmessungen informieren: Erstmessung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen in Radonvorsorgegebieten. Radon ist ein radioaktives Edelgas, das beim Zerfall Strahlung abgibt. Werden größere Mengen an Radon über einen langen Zeitraum eingeatmet, kann dies langfristig zu Lungenkrebs führen.

 

Radonvorsorgegebiete

„Radonvorsorgegebiete sind Gebiete, in denen der gesetzliche Referenzwert für Radon mit höherer Wahrscheinlichkeit in Innenräumen überschritten wird als im Bundesdurchschnitt. In diesen Gebieten ist der Schutz vor Radon besonders wichtig. Auch Privatpersonen sollten darüber nachdenken, Messungen im Erdgeschoss und Keller ihrer Wohnungen und Häuser durchzuführen“, so Werner Altkofer, stellvertretener Präsident der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Der gesetzliche Referenzwert liegt bei 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt.

 

Radon entsteht überall im Boden und bildet sich aus natürlich vorkommendem Uran. Tritt Radon an die Erdoberfläche verdünnt sich das Gas. In der Außenluft ist es entsprechend nur in geringen Mengen vorhanden. Radon dringt durch Risse in erdberührenden Wänden und Böden eines Gebäudes ein und kann sich bei unzureichendem Luftaustausch im Gebäude ansammeln. Die Radonmenge nimmt vom Keller über das Erdgeschoss nach oben hin ab.

 

Radonmessungen sind auch für Privatpersonen einfach durchzuführen

Radonmessungen sind einfach und kostengünstig durchzuführen. In häufig genutzten Privaträumen wird je ein Radon-Exposimeter im Keller und Erdgeschoss für zwei bis zwölf Monate aufgestellt. Die Räume sollen wie gewohnt weiter genutzt werden. Das Radon-Messgerät besteht aus einer kleinen Plastikdose mit eingebautem Filter und einer Detektorfolie. Es benötigt keinen Strom. Die ca. 30 Euro teuren Geräte können über anerkannte Stellen bestellt werden, die anschließend auch die Analyse des Exposimeters durchführen. Eine Liste von anerkannten Stellen steht auf der Webseite „Anerkennungsverfahren für Anbieter von Radon-Messungen an Arbeitsplätzen“ des Bundesamtes für Strahlenschutz zur Verfügung.

 

Schutz vor Radon

Auch außerhalb von Radonvorsorgegebieten ist das Thema Radon relevant. „Uns sind Messungen außerhalb der Vorsorgegebiete bekannt, bei denen die Referenzwerte in Räumen überschritten wurden“, so Altkofer. Bundesweit geht man davon aus, dass in 3 von 100 Gebäuden Radonmengen vorkommen, die über dem Referenzwert liegen. In Radonvorsorgegebieten sind es 10 von 100 Gebäuden.

 

Im Fall von erhöhten Radonmengen könne schon durch regelmäßiges, richtiges Lüften viel erreicht werden. Das Hinzuziehen einer Fachperson bei Überschreitungen des Referenzwertes sei auf jeden Fall sinnvoll. Bei Neubauten ist der Schutz vor Radon von vornherein mit einzuplanen und gesetzlich vorgeschrieben. Außerhalb von Radonvorsorgegebieten reichen dazu meist die üblichen Maßnahmen zum Schutz des Gebäudes vor Feuchtigkeit aus. In Radonvorsorgegebieten sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

 

Weiterführende Informationen zu Radonvorsorgegebieten und welche Maßnahmen bei zu hohen Radonwerten ergriffen werden können, sind auf der LUBW-Webseite „Radon“ zu finden: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/radioaktivitaet/radonvorsorgegebiete.

 

 


LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Pressestelle

Griesbachstraße 1
76185 Karlsruhe
Tel.  0721/5600-1387
Fax: 0721/5600-1324
E-Mail: