Geflügelpest – Aufhebung der Sperrbezirke zum 01.05.2021

Herrischried, den 03. 05. 2021

Landratsamt Waldshut

Medienmitteilung

 
vom 30.04.2021

 
 

Geflügelpest – Aufhebung der Sperrbezirke zum 01.05.2021  
 

 

Das Landratsamt Waldshut hebt die Geflügelpest-Sperrbezirke im Landkreis auf. Die
Gebiete gelten ab dem 01.05.2021 als Beobachtungsgebiete.
 
Nach drei infektionsfreien Wochen sowie nach Abschluss der Reinigungs- und
Desinfektionsmaßnahmen in den betroffenen Beständen und keinen Neuerkrankungen werden
die Sperrgebiete zum Schutz der Hausgeflügelbestände vor der Geflügelpest zum 01.05.2021
aufgehoben. Die damit einhergehenden Beschränkungen und Verbote in den Sperrbezirken
werden aufgehoben. Das Geflügel darf somit wieder ins Freie. Das Beobachtungsgebiet bleibt
hingegen bis zum 14.05.2021 bestehen und die dort gültigen Ge- und Verbote gelten fortan auch
in den aufgehobenen Sperrbezirken.  
 
Trotz der positiven Entwicklung sind die Geflügelhalter aufgefordert, bis zur Aufhebung der
Beobachtungsgebiete in Alarmbereitschaft zu bleiben. Der Geflügelbestände sind weiterhin
besonders aufmerksam zu beobachten und Auffälligkeiten sofort dem Veterinäramt zu melden.
Die Maßnahmen in den Beobachtungsgebieten zielen darauf ab, das noch bestehende Restrisiko
eines Wiederaufflammens der Virusinfektion zu verhindern. Konkret bedeutet dies, dass u.a.
weiterhin weder Vögel, Eier oder sonstige vom Geflügel stammende Erzeugnisse in einen noch
aus einem Geflügelbestand gebracht werden dürfen. Biosicherheitsmaßnahmen, wie das Tragen
von Schutzkleidung beim Umgang mit dem Geflügel sind weiter einzuhalten.  
 
Die genauen Regeln, die für die Beobachtungsgebiete gelten, können in der Allgemeinverfügung,
die das Landratsamt Waldshut auf seiner Webseite veröffentlicht, eingesehen werden. Der
Allgemeinverfügung ist auch eine Karte zu den betroffenen Gebieten angefügt:
https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/bekanntmachungen.  
 
Das Landratsamt Waldshut wird auf den Zeitpunkt der Aufhebung der Beobachtungsgebiete
zusätzlich hinweisen unter www.landkreis-waldshut.de
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