Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen

Herrischried, den 15. 03. 2021

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Bundestagswahl am 26. September 2021

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Den Betroffenen ist gegen die Übermittlung ihrer Daten gemäß § 50 Absatz 5 BMG ein Widerspruchsrecht eingeräumt.

Einwohner der Gemeinde Herrischried, die wahlberechtigt für die Bundestagswahl am 26. September 2021 sind und von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, sollten dies bis zum 26. März 2021 in einer eigenhändig unterschriebenen, formlosen Erklärung an die Gemeinde Herrischried, Hauptstraße 28, 79737 Herrischried mitteilen. 

Diese Willenserklärung hat bis zu ihrem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit. Das Widerspruchsrecht kann nur umfassend geltend gemacht werden, eine Ausnahme für einzelne Parteien und Wählergruppen ist nicht möglich.