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Gefährliche Fehlbefüllung von Restmülltonnen

Herrischried, den 30. 09. 2020

Landratsamt Waldshut

 

Nr. 166 der Medienmitteilung

 

Gefährliche Fehlbefüllung von Restmülltonnen

 

Kürzlich gab es bei der Leerung einer Restmülltonne eine Explosion. Der Müllwerker hatte Glück und blieb unverletzt.

Die Recherche ergab, dass in einer Restmülltonne eine Kartusche mit Bauschaum entsorgt wurde. Die Kartusche war gefüllt und stand unter Druck. Beim Leerungsvorgang des Müllbehälters explodierte die Kartusche und der Bauschaum ergoss sich auf die Straße und blieb an der Schüttung des Müllfahrzeuges hängen.

 

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft meldete diesen Fall unverzüglich der Unteren Abfallrechtsbehörde des Landkreises Waldshut. Die zuständige Polizeidienststelle hat Ermittlungen aufgenommen.

 

Anlässlich dieses Falles weist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut darauf hin, dass nicht restentleerte Bauschaumdosen, Spraydosen mit Lack etc. in die Schadstoffsammlung gehören und keinesfalls in der Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Restenleert und mit aufgeschraubtem Kopf (Entfernen des oberen Druck-Griffs) dürfen die Dosen in den Gelben Sack, in die Schrott-Container der Recyclinghöfe sowie die Alt-Metallsammlungen der Vereine gegeben werden.

Für Entsorgungsfragen steht Ihnen unsere Abfallberaterin unter Tel.-Nr. 07751/86-5408 zur Verfügung. Entsorgungshinweise können ferner dem Abfall-ABC des Landkreises Waldshut entnommen werden. Dieses steht über die Abfall-App des Landkreises Waldshut oder die Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft www.abfall-landkreis-waldshut.de zur Verfügung.

 

 

 

 

 

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