Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) teilt aktuell mit: Kartierungen von Tieren und Pflanzen

Herrischried

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) teilt aktuell mit:

Kartierungen von Tieren und Pflanzen

 

Auf dem Gebiet der Gemeinde Herrischried werden im Jahr  2020 auf wenigen Stichprobenflächen weitere Kartierungen von Tieren (Insekten, Vögel, Fledermäuse) und Pflanzen durchgeführt. Der Bearbeitungszeitraum der ausschließlich im Außenbereich stattfindenden Kartierungen erstreckt sich von April bis Ende November 2020.

Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.

Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den von der LUBW mit der Kartierung beauftragten Personen grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 NatSchG).

Die mit der Kartierung beauftragten Personen sind in der Regel alleine im Gelände unterwegs, der gebotene Mindestabstand wird eingehalten, so dass bei der Kartierung die derzeit geltenden Vorgaben zur Kontaktbeschränkung zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus eingehalten werden.