Ordnungsamt: Drohnenflüge in Herrischried – wichtige Regeln beachten
Drohnen bieten interessante Möglichkeiten für Foto- und Videoaufnahmen. Gerade in einer landschaftlich und ländlich geprägten Gemeinde wie Herrischried ist jedoch besondere Rücksicht auf Natur, Tiere und die Privatsphäre anderer geboten.
Für Drohnenflüge gelten die europäischen Drohnenvorschriften sowie ergänzende Regelungen der deutschen Luftverkehrs-Ordnung. Grundsätzlich darf eine Drohne in der offenen Kategorie nur unter bestimmten Voraussetzungen ohne besondere Genehmigung betrieben werden. Die maximale Flughöhe beträgt grundsätzlich 120 Meter über Grund, und die Drohne muss während des Fluges in direkter Sichtweite bleiben. Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden.
Besonders wichtig im Falle der Gemeinde Herrischried:
weite Teile der Gemarkung sind als Natur- und Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Auch FFH- und Vogelschutzgebiete können besonderen Regelungen unterliegen. Für Flüge über bestimmten Schutzgebieten gelten zusätzliche Voraussetzungen; insbesondere Freizeit- und Sportflüge können dort ausgeschlossen oder nur mit entsprechender Zustimmung zulässig sein.
Auch Wohngrundstücke, Straßen, bestimmte Anlagen und Einrichtungen können unter besondere Drohnenregelungen fallen. Eine Drohne unter 250 Gramm darf deshalb ebenfalls nicht automatisch überall geflogen werden.
Vor jedem Drohnenflug in Herrischried sollte deshalb der konkrete Standort in der offiziellen Drohnenkarte geprüft werden. Die Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) zeigt, ob am vorgesehenen Flugort geografische Gebiete mit besonderen Einschränkungen liegen. Die Karte kann sich zudem durch zeitlich befristete Flugbeschränkungen ändern.
Darüber hinaus können je nach Drohne und Einsatz eine Registrierung des Betreibers, ein Kompetenznachweis und eine Haftpflichtversicherung erforderlich sein.
Unser Appell: Nehmen Sie beim Drohnenfliegen Rücksicht auf Natur und Mitmenschen und informieren Sie sich vor jedem Start über die aktuell geltenden Regelungen am konkreten Standort. Die Verantwortung für einen rechtmäßigen Drohnenbetrieb liegt beim Betreiber bzw. Fernpiloten.
Weitere Informationen und die aktuelle Fluggebietskarte: Regierungspräsidien Baden-Württemberg – Informationen zu Drohnen
Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) - Map Tool: https://www.dipul.de/homepage/de/