Ordnungsamt - Aufruf an alle Hundebesitzer
Bei der Gemeindeverwaltung gehen in jüngster Zeit wieder vermehrt Anzeigen und Beschwerden über freilaufende Hunde im Gemeindegebiet ein. Dabei sind die Hunde teilweise auch gänzlich allein und ohne eine Begleitperson unterwegs. Wir weisen deshalb erneut und wiederholt alle Hundebesitzer auf die nach der geltenden Polizeiverordnung der Gemeinde Herrischried grundsätzlich bestehende Leinenpflicht hin. Im Innenbereich (innerorts) sind Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen nach Maßgabe der Polizeiverordnung ohne Ausnahme(!) grundsätzlich an der Leine zu führen. Ansonsten, d.h. insbesondere im Außenbereich, dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf jederzeit auf das Tier einwirken kann, ebenfalls nicht frei umherlaufen; sollte diese Einwirkung nicht uneingeschränkt und dauerhaft sichergestellt und gewährleistet sein besteht somit auch in diesen Fällen Leinenpflicht!
Vorsorglich wird außerdem darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die geltende Polizeiverordnung der Gemeinde mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet werden können.
Außerdem möge doch jeder Hundebesitzer daran denken, was es zivil- und strafrechtlich bedeuten kann, wenn durch Nichtbeachtung der geltenden Regelungen das eigene Tier einen (erheblichen) Schaden oder gar eine Körperverletzung verursacht.