Ordnungsamt - Hinweis zu Ruhezeiten

Herrischried, den 15.​06.​2026

 

Aus gegebenem Anlass und im Hinblick auf die bevorstehenden Sommermonate mit verstärkter Aktivität im Freien weist die Gemeindeverwaltung auf die Pflicht zur Einhaltung der in Baden-Württemberg üblichen und gesetzlichen Ruhezeiten hin und bittet alle Mitbürgerinnen und Mitbürger im Hinblick auf vermeidbare Ruhestörungen um Beachtung:

 

  • Nachtruhe: 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr — in dieser Zeit sind laute Tätigkeiten (laute Musik, Bohren, Rasenmähen, laute Feiern) zu unterlassen oder so zu dämpfen, dass die Zimmerlautstärke nicht überschritten wird. Verstöße können als erhebliche Ruhestörung mit Bußgeld geahndet werden. 

     

  • Mittagsruhe: Üblich ist insbesondere in Wohngebieten eine Mittagsruhe etwa 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr; viele Hausordnungen und Mietverträge verweisen darauf und erwarten Rücksichtnahme. 

     

  • Sonn‑ und Feiertage: Diese Tage genießen besonderen Schutz vor Lärm; ganztägige Ruhe ist geboten, insbesondere für lärmintensive Arbeiten mit motorischen Geräten.

     

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