Gutachterausschuss


 

Ab dem 01.04.2021 hat die Gemeinde Herrischried die Ermittlung der Bodenrichtwerte und die Verkehrswertermittlung auf den Gemeinsamen Gutachterausschuss (West) mit Sitz in Bad Säckingen übertragen.

Die Geschäftsstelle in Bad Säckingen betreut die 17 Städte und Gemeinden im westlichen Gebiet des Landkreises Waldshut.

 

 

Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Landkreis Waldshut-West
bei der Stadt Bad Säckingen
Kalkdarren 13
79713 Bad Säckingen


Telefonnummer: +49 (0) 7761-927 607-0
Faxnummer: +49 (0) 7761-927 607-9
geschaeftsstelle(@)gga-bad-saeckingen.de

 

 

Die Gliederung der einzelnen Richtwertzonen orientiert sich an der vorgegebenen Nutzung. Folgende Nutzungen werden differenziert dargestellt: Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen und Rohbauflächen.


 

 

 

 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung

vom 19. April 2021

 

Aufhebungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 15. April 1991

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2, 11 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 19. April 2021 folgende Aufhebungssatzung beschlossen

§ 1
Aufhebung der Satzung 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebühren-satzung) vom 15. April 1991 mit allen Änderungen wird aufgehoben.

§ 2
Inkrafttreten 

Diese Aufhebungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Herrischried, den 19. April 2021

 

gez. Christian Dröse, Bürgermeister

 

 

 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

1.   Die Genehmigung des Landratsamtes Waldshut-Tiengen vom 4.3.2021 zu der

      am 01.01.2021 geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Städte und

      Gemeinden im westlichen Landkreis Waldshut-Tiengen zur Übertragung der Aufgaben

      nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung und Bildung des Gemeinsamen

      Gutachterausschusses Landkreis Waldshut WEST bei der Stadt Bad Säckingen

      gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO in Verbindung mit § 25 GKZ gem. § 25 Abs. 5 GKZ

 

      und

 

2.   die am 01.01.2021 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Städte und

      Gemeinden im westlichen Landkreis Waldshut-Tiengen zur Übertragung der Aufgaben

      nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung zur Bildung des Gemeinsamen

      Gutachterausschusses Landkreis Waldshut WEST bei der Stadt Bad Säckingen

      werden nachstehend öffentlich bekannt gemacht.

 

Herrischried, den 15.03.2021

 

gez. Christian Dröse, Bürgermeister

 

 

2021-03-15_Bekanntmachung_Herrischried_öffentlich-rechtliche-Vereinbarung