Gutachterausschuss
Ab dem 01.04.2021 hat die Gemeinde Herrischried die Ermittlung der Bodenrichtwerte und die Verkehrswertermittlung auf den Gemeinsamen Gutachterausschuss (West) mit Sitz in Bad Säckingen übertragen.
Die Geschäftsstelle in Bad Säckingen betreut die 17 Städte und Gemeinden im westlichen Gebiet des Landkreises Waldshut.
Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Landkreis Waldshut-West
bei der Stadt Bad Säckingen
Kalkdarren 13
79713 Bad Säckingen
Telefonnummer: +49 (0) 7761-927 607-0
Faxnummer: +49 (0) 7761-927 607-9
geschaeftsstelle(@)gga-bad-saeckingen.de
Die Gliederung der einzelnen Richtwertzonen orientiert sich an der vorgegebenen Nutzung. Folgende Nutzungen werden differenziert dargestellt: Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen und Rohbauflächen.
Öffentliche Bekanntmachung
vom 19. April 2021
Aufhebungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 15. April 1991
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2, 11 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 19. April 2021 folgende Aufhebungssatzung beschlossen
§ 1
Aufhebung der Satzung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebühren-satzung) vom 15. April 1991 mit allen Änderungen wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Aufhebungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Herrischried, den 19. April 2021
gez. Christian Dröse, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
1. Die Genehmigung des Landratsamtes Waldshut-Tiengen vom 4.3.2021 zu der
am 01.01.2021 geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Städte und
Gemeinden im westlichen Landkreis Waldshut-Tiengen zur Übertragung der Aufgaben
nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung und Bildung des Gemeinsamen
Gutachterausschusses Landkreis Waldshut WEST bei der Stadt Bad Säckingen
gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO in Verbindung mit § 25 GKZ gem. § 25 Abs. 5 GKZ
und
2. die am 01.01.2021 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Städte und
Gemeinden im westlichen Landkreis Waldshut-Tiengen zur Übertragung der Aufgaben
nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung zur Bildung des Gemeinsamen
Gutachterausschusses Landkreis Waldshut WEST bei der Stadt Bad Säckingen
werden nachstehend öffentlich bekannt gemacht.
Herrischried, den 15.03.2021
gez. Christian Dröse, Bürgermeister
2021-03-15_Bekanntmachung_Herrischried_öffentlich-rechtliche-Vereinbarung