Grundbuchausdruck Antrag


Allgemeine Informationen

Im Rathaus Herrischried wurde nach Aufhebung des früheren Grundbuchamts eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.

  

Zuständigkeiten:

 

Einsichtnahme in das elektronische Grundbuch (gebührenfrei)

Erteilung unbeglaubigter Grundbuchauszüge (10 Euro)

Erteilung beglaubigter Grundbuchauszüge (20 Euro)

Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften (Gebühren nach GNotKG)

 

Die Einsicht in das Grundbuch ist nach § 12 der Grundbuchordnung (GBO) grundsätzlich jedem gestattet, der ein sog. berechtigtes Interesse darlegen kann. Einsichtsberechtigt ist z.B. immer der eingetragene Eigentümer, eingetragene Berechtigte und Gläubiger, Personen mit Forderungen gegen den Eigentümer oder einen eingetragenen Berechtigten sowie unter Umständen Grundstücksangrenzer. Reine Neugier oder ein geltend gemachtes Kaufinteresse berechtigen allerdings nicht zur Einsicht!

 

Das entsprechende Antragsformular finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.herrischried.de, Reiter „Rathaus“, Unterrubrik „Formulare“.

 

Achtung: Im Internet bieten auch Privatfirmen ihre Dienste in diesem Bereich an und beantragen behördliche Dokumente für Kunden, teilweise zu stark überhöhten Preisen!

 

Ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Grundbuch:

  

Volker Schneider

Hauptamt/Grundbuchratschreiber

Tel.: 07764/9200-13

Mail: v.schneider@herrischried.de

 


Ansprechpartner

Grundbucheinsichtsstelle

 

Herr Volker Schneider
Zimmer 0.08
Hauptstrasse 28
79737 Herrischried
Telefon (07764) 9200 13
Telefax (07764) 9200 49


Formulare

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