Gemeinde Herrischried SITZUNGSPROTOKOLL
  
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 15. April 2013
 
 
TOP 1 Bekanntgaben
Bürgermeister Berger gibt bekannt, dass folgende Baugenehmigungen eingegangen wären:
    • Anbau von Abstellräumen und überdachten Freisitzes im Buggenmoos
    • Neubau eines Carports in der Talstraße
    • Überdachung einer Terrasse in der Schulstraße
 
Weiter berichtete er, dass ein Waldbesitzer in der Fragestunde das Thema „Biosphärengebiet“ besonders in Bezug auf die Einbeziehung des Privatwaldes in die Pflegezone ansprechen wollte. Berger betonte, dass zwischenzeitlich ein Treffen mit der Fa Ö-Konzept und Herrn Krögner vom Regierungspräsidium in Freiburg in diesen Tagen vereinbart wurde. Neben den BM-Stellvertretern und den Ortsvorstehern werde auch ein Vertreter des BLHV eingeladen. Es sollen offene Fragen und Bedenken, die in der Bevölkerung bereits laut diskutiert werden, angesprochen werden. Da bereits einige negative Stimmen laut wurden, wurde die Fa. Ö-Konzept durch die Verwaltung beauftragt, nur eine „Minimallösung“ auszuarbeiten, die lediglich die Einbeziehung der bereits kartierten Biotop- und FFH-Flächen in die Pflegezone vorsehen solle. Sollte der Wunsch nach einer Ausweitung des Gebietes bestehen, so wäre dies jederzeit möglich.
 
Bürgermeister Berger informierte anschließend, dass der Kindergarten Don Bosco sich am Kindergartenwettbewerb der Sparkasse Hochrhein und des Südkurier beteilige. Der Bürgermeister bat die Gemeinderäte und die Bürgerschaft, den Kindergarten nach Möglichkeit zu unterstützen.
 
Zuletzt bat Bürgermeister Berger die BM-Stellvertreter, ihn bei der Generalversammlung des EHC im Wehrhalder-Hof am Samstag und bei der Verabschiedung der Leiterin der Sozialstation St. Martin „Station Hotzenwald“ zu vertreten. Die Gemeinderäte Gottschalk und Eckert erklärten sich bereit, diese Termine zu übernehmen.
 
 
TOP 2 Fragen und Anregungen, Fragen aus der Bürgerschaft
Herr Kohlbrenner habe sich auf der Internetseite der UNESCO umgesehen. Er berichtete, dass eine ausgewiesene Pflegezone zum „Naturschutzgebiet“ erklärt werde. Laut Internetauftritt der UNESCO solle dies, entgegengesetzt den bisher vorliegenden Aussagen, auch in der Entwicklungszone so sein.
 
Laut Bürgermeister Berger wurde dies hinsichtlich der Entwicklungszone bisher so nicht durch das Regierungspräsidium kommuniziert. Sollte sich diese Annahme jedoch bestätigen, wäre der Eintritt in die Gebietskulisse nicht mehr so interessant. Er teilte die Bedenken, dass abweichende Vereinbarungen bei UNESCO Verträgen nicht getroffen werden können. Berger verwies auf den Besprechungstermin. Gemeinderat Eckert schlug vor, dass alle interessierten Gemeinderäte an diesem Gespräch teilnehmen können.
 
Herr Kühnel gab den Termin der „Loipen-Putzete“ am 27. April bekannt. Er fände es schön, wenn daraus ein Projekt „unser Dorf putzt sich heraus“ werden könnte, zumal dies auch für andere Bereiche wie den Le-Castellet-Platz, die Gugel, das Ödland oder auch für den Klausenhof interessant sein könnte. Er führte weiter aus, dass bei dieser Gelegenheit auch Beschädigungen festgestellt werden können, wie z.B. eine Bank auf dem Weg zum Polengedenkstein entdeckt habe. Bürgermeister Berger griff diesen Vorschlag gerne auf und wird die Vereine entsprechend anschreiben. Zu der durchgebrochen Bank gab Berger bekannt, dass diese bereits in Arbeit ist, dankte aber für den Hinweis. 
 
Herr Kühnel informierte über ein Radwegeprogramm des Landes, für welches 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden sollen. Er regte an einen Radweg Hauptort / Klausenhof anzustreben, da die Gefahren für Radfahrer in diesem Bereich sehr hoch seien und sich, wie in der letzten Verkehrsschau festgestellt, die Problematik auch nicht durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung regeln lasse. Auf den Hinweis des Vorsitzenden, dass die Gemeinde keine Mittel für ein solches Projekt zur Verfügung habe, warf Kühnel ein, dass es sich hier angeblich um eine Vollförderung handle. Verbunden mit dem Hinweis des Bürgermeisters, dass eine Vollförderung bisher den Gemeinden noch nicht angeboten worden wäre, solle dies aber nachgeprüft werden.
 
Auf die Bekanntgabe von Frau Laule, dass am Le-Castellet-Platz keine Mülleimer vorhanden seien, teilte der Vorsitzende mit, dass diese in den nächsten Tagen wieder aus dem Winterquartier hervorgeholt und montiert werden.
 
Herr Gottschalk teilte mit, dass er Post erhalten habe, aus welcher hervorginge, dass der der Absender nicht mit in die Planungen des Bebauungsplanes Sägemättle mit einbezogen wurde. Der Vorsitzende bestätigte, dass bisher noch keine Gespräche mit den Anwohnern geführt wurden, diese aber noch ausstehen würden.
 
Fragen aus der Öffentlichkeit
Frau Thiel teilte zu Thema Biosphärengebiet mit, dass die Verträge angeblich in englischer oder französischer Sprache geschlossen werden, nicht aber in Deutsch. Deshalb stelle sich die Frage, ob eine rechtliche Überprüfung im Falle eines Vertragsschlusses gewährleistet sei. Weiter gab sie zu bedenken, dass der Gestaltungsspielraum laut ihren Informationen relativ gering sei. Sie fragte weiter nach, ob ein ggf. bestehender Vertrag später durch die UNESCO alleine ausgeweitet werden könne.  Bürgermeister Berger erläuterte, dass die Gemeinde sich zum Beitritt bereit erklären müsse. Die Frage, ob die Eigentümer ein Verweigerungs- oder Widerspruchsrecht hätten bzw. die Gemeinde Tauschflächen anböten, musste Bürgermeister Berger verneinen. Gemeinderat Gottschalk warf ein, dass Kernzonen eigentlich durch die Pflegezonen eingeschlossen werden müssten.
 
Herr Stöcklin fragte nach, wann und wie es mit der Ersatzwasserversorgung weitergehe, schließlich würde man sich in einer vertragslosen Zeit befinden. Der Vorsitzende klärte auf, dass sehr wohl ein Vertrag mit der Schluchseewerk AG bestehe. Beide Seiten hätten bei Vertragsabschluss jedoch das zwischenzeitlich vom Landratsamt reklamierte rechtliche Hindernis zur Erschließung der Rüttmattquellen und der Quellen Hinteres Rohr und deren Folgen im Vertrag selbst nicht geregelt. Er führte weiter aus, dass der bestehende Vertrag momentan durch eine Kanzlei rechtlich geprüft werde. Berger erklärte, dass diese Sachlage durch eine veränderte Stellungnahme des Landratsamtes Waldshut entstanden ist und weder die Fa. Schluchseewerk noch die Gemeinde Schuld an dieser Sachlage habe.
 
TOP 3 Feuerwehrangelegenheiten
hier: Vorstellung der Überlegungen zum Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Obergebisbach
Die Angehörigen der fusionierten Feuerwehrabteilung Niedergebisbach/Hornberg konnten sich zwischenzeitlich auf den zukünftigen Standort des Gerätehauses in Obergebisbach einigen. Um der Anzahl der Feuerwehrangehörigen den erforderlichen Raum- und Platzbedarf zur Verfügung stellen zu können, sind Umnutzungen und kleinere Umbauten erforderlich. Darüber hat sich die Feuerwehrabteilung im Benehmen mit dem Ortschaftsrat von Hornberg intensiv Gedanken gemacht und eine Planung vorgelegt. Diese Überlegungen wurden in der Gemeinderatssitzung durch den Gesamtkommandanten Christian Dröse vorgestellt.
 
Für die Umbaumaßnahmen im Erdgeschoss einschließlich der Anpassung der Heizung werden mit Kosten von rd. € 14.500 gerechnet. Bürgermeister Berger dankte Herrn Dröse und den an der Planung beteiligten Feuerwehrangehörigen für die geleistete Arbeit. Er sprach zudem die unzureichende Parkplatzsituation beim Feuerwehrgerätehaus an. Er regte an, diese Problematik in einer Ausschusssitzung weiter zu behandeln. Sodann stellt er den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Gemeinderat stimmte den Planungsüberlegungen für den Umbau des Gemeindehauses / Feuerwehrgerätehauses in Obergebisbach auf der Grundlage der Beratung einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der baulichen Maßnahmen und der erforderlichen Beschaffungen, soweit sie nicht direkt durch die Feuerwehrabteilung selbst durchgeführt und finanziert werden.
 
 
TOP 4 Feuerwehrangelegenheiten
h i e r: Beschaffung eines gebrauchten TSF-W für die Abteilung Niedergebisbach / Hornberg
Der Gemeinderat wurde in der Novembersitzung über den Schaden an der Pumpe am alten Löschfahrzeug LF 16/12 und die damit verbundenen Reparaturkosten informiert. Auch wurden die möglichen Alternativen zu einer Reparatur besprochen.
 
Bei der Haushaltsplanberatung für 2013 wurde dieser Punkt erneut behandelt. Der Gemeinderat hatte sich für die Beschaffung eines Gebrauchtfahrzeugs in Form eines TSF-W als Staffelfahrzeug für 6 Personen ausgesprochen und entsprechend Haushaltsmittel i.H.v. € 55.000 eingestellt.
 
Nach der Einführung in das Thema übergab Bürgermeister Berger das Wort an den Kommandanten Christian Dröse. Dieser erklärte die Unterschiede beider Fahrzeuge. Er erläuterte, dass die Ausstattung der beiden Fahrzeuge in etwa identisch sei, dass jedoch beim kleineren Fahrzeug keine weiteren Hilfsmittel mehr zugeladen werden können. Er erklärte weiter, dass beide Fahrzeuge von allen Feuerwehrleuten nach entsprechender interner Ausbildung gefahren werden können. Weiter führte er aus, dass das Altfahrzeug auf der Auktionsseite Zoll-Auktion versteigert werden soll und hofft auf einen Erlös in Höhe von rd. 8.000,-- €.
 
Im Gemeinderat wurde eingehend über die Fahrzeuge diskutiert. Gemeinderat Kohlbrenner gab zu bedenken, dass das kleinere Fahrzeug nur ein PKW sei und fragte nach der Leistung der Fahrzeuge. GR Michael Arzner gab zu bedenken, dass sowohl der 7,5 Toner mit 140 – 180 PS als auch der Sprinter mit 130 PS deutlich untermotorisiert wäre. Auf Nachfrage, ob Haushaltsmittel für die Mehrausgaben zur Verfügung stünden, erläuterte Bürgermeister Berger, dass die sonstigen noch zu beschließenden Mehrausgaben durch den bisherigen Haushaltsverlauf finanzierbar wären, nicht jedoch die über den Beschlussvorschlag des Bürgermeisters, das günstigere kleinere Fahrzeug zu erwerben, hinausgehenden Betrag von ca. € 25.000. Hier könnten noch keine Prognosen erstellt werden. Gemeinderätin Laule wunderte sich über die doch deutlich hohen überplanmäßig darzustellenden Ausgaben, worauf Herr Kühnel ein Sponsoring anregte.
 
Nach weiteren Wortmeldungen schlug Bürgermeister Berger vor, sich zu entscheiden und zu beschließen. Der Gemeinderat hatte mit 5 Nein-Stimmen (bei vier Ja und zwei Enthaltungen) dem Vorschlag der Verwaltung nicht zugestimmt und hat sich dadurch für die Beschaffung des teueren und schwereren Fahrzeugs ausgesprochen.
 
 
 
TOP 5) Feuerwehrangelegenheiten
h i e r: Beschaffung eines gebrauchten Mannschaftstransportwagens für die Abteilung Herrischried
Herr Berger übergab erneut das Wort an den Kommandanten Christian Döse. Dieser schilderte  anhand von Fotos den maroden Zustand des alten Fahrzeuges. Weiter führte er aus, dass die Kosten für die Wiederinstandsetzung des alten Fahrzeuges Kosten in Höhe von ca. € 700 – 800 verursachen würde, wobei in diesem Betrag die Kosten für die notwendige neue Bereifung noch nicht mit einbezogen wären.  Da die Sachlage eindeutig war, wurde ohne größere Diskussion der Beschlussvorschlag der Verwaltung aufgegriffen und der Beschaffung eines gebrauchten PKW bei zwei Enthaltungen zugestimmt.
 
 
TOP 6) Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018
In diesem Jahr finden die Wahlen der Schöffen und Jugendschöffen für die ordentliche Gerichtsbarkeit statt. Die nächste Amtsperiode beginnt am 01.01.2014 und endet am 31.12.2018. Für diese Amtszeit sind von der Gemeinde Herrischried mindestens drei Personen für das Amt des Schöffen vorzuschlagen. Die bei der letzten Schöffenwahl im Jahr 2008 vorgeschlagenen Personen, Herr Andreas Becker und Herr Christoph Maier, haben sich bereit erklärt, sich erneut für das Amt des Schöffen vorschlagen zu lassen. Auf einen entsprechenden Aufruf im Mitteilungsblatt hatten sich außerdem Herr Matthias Faißt und Herr Martin Stehle für das Amt des Schöffen beworben. Für das Amt des Jugendschöffen sollte die Gemeinde eine Person an das Jugendamt vorschlagen. Für die Übernahme dieses Amtes hatte sich Herr Dirk Bürklin erneut bereit erklärt. Der Gemeinderat hatte einstimmig die genannten Personen gewählt und schlägt diese vor.
 
 
TOP 7 Änderung der Hauptsatzung
hier: Festsetzung der Gemeinderatssitze bei der Unechten Teilortswahl
Das Landratsamt Waldshut hatte im Januar 2013 alle Gemeinden darauf hingewiesen, dass bei Beibehaltung der Unechten Teilortswahl bei den Kommunalwahlen im Juni 2014, zuvor die Sitzverteilung auf die einzelnen Wohnbezirke zu überprüfen sei. Bei der Bestimmung der auf die einzelnen Wohnbezirke entfallenden Anzahl der Sitze sind die örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteil zu berücksichtigen. Die letzte Sitzverteilung war im Jahr 1978 auf der Grundlage der damaligen Einwohnerzahlen erfolgt. Eine aktuelle Berechnung, für welche die Einwohnerzahlen vom 30.09.2012 maßgebend sind, hatte ergeben, dass bei Beibehaltung der Unechten Teilortswahl ohne Änderung der Wohnbezirke eine Erhöhung der Gemeinderatssitze zugunsten des Wohnbezirks Herrischried erforderlich werden würde. Nach Absprache mit dem Kommunalamt kommen für die Gemeinde Herrischried die folgenden drei rechtlich zulässigen Varianten, unter anderem auch die Abschaffung der Unechten Teilortswahl, in Betracht. Eine Anpassung der Sitzzuteilung ist in jedem Fall vorzunehmen, sollte die Unechte Teilortswahl beibehalten werden.
 
1. Beibehaltung der Unechten Teilortswahl ohne Änderung der Wohnbezirke
Wie die dem Gemeinderat vorgelegte Berechnung zeigte, wird eine Erhöhung der gesetzlichen Sitzzahl von bisher 12 auf 13 Gemeinderatssitze erforderlich. Dem Wohnbezirk Herrischried mit mittlerweile 1.190 Einwohnern steht danach ein Gemeinderatssitz mehr zu. Der aktuellen Sitzzuteilung, welche aus dem Jahr 1978 stammte, war eine Einwohnerzahl von 713 Einwohnern zugrunde gelegt. Änderungen bei der Sitzzuteilung auf die anderen Wohnbezirke wären nicht vorzunehmen, auch wenn diese, mit Ausnahme des Wohnbezirks Niedergebisbach, weiterhin überrepräsentiert wären.
 
2. Beibehaltung der Unechten Teilortswahl mit Zusammenlegung auf 4 Wohnbezirke
Die Zusammenlegung von Wohnbezirken ist grundsätzlich möglich. In der dem Gemeinderat vorgelegten Berechnung erfolgte eine Zusammenlegung auf 4 Wohnbezirke. Diese zeigte, dass sich beim Vergleich der jeweiligen Richtzahl mit der tatsächlichen Einwohnerzahl nur noch geringfügige Abweichungen ergeben. Eine Erhöhung der gesetzlichen Sitzzahl wäre nicht erforderlich.
 
Als problematisch könnte sich allerdings die Abweichung zu den Wahlbezirken darstellen. Diese müssten aufgrund der bestehenden Ortschaftsratswahl unverändert entsprechend der 7 Ortsteile beibehalten werden. Nach Einschätzung des Kommunalamtes und des Gemeindetages B.-W. könnte diese Lösung unter Umständen Risiken im Hinblick auf die technische Abwicklung der verschiedenen Wahlen mit sich bringen, welche zu einer Wahlanfechtung Anlass geben könnte. Zudem ist die Zusammenlegung auf 4 Wohnbezirke, zwar aufgrund der räumlichen Nähe der Ortsteile zueinander, ansonsten aber willkürlich erfolgt. Die für die Ortsteile ursprünglich vorgesehene Sitzgarantie geht dadurch verloren.
 
 
3. Abschaffung der Unechten Teilortswahl
Eine Abschaffung der Unechten Teilortswahl wäre nach § 27 Abs. 5 GemO auch möglich. In den Eingliederungsvereinbarungen waren keine dieser Lösung entgegenstehende  Regelungen getroffen worden. Zwar würden die Ortsteile mit dieser Variante die Sitzgarantie im Gemeinderat verlieren, jedoch wäre die kommunale Mitsprache durch die Ortschaftsverfassung nach wie vor gesichert, da die jeweiligen Ortsvorsteher mit beratender Stimme an den Sitzungen des Gemeinderates teilnehmen. Neben einer Vereinfachung des Wahlverfahrens, ist auch das nicht mehr bestehende Risiko der Nichtbesetzung eines Sitzes beim Ausscheiden eines Gemeinderates in einem Wohnbezirk ohne Ersatzperson, als Vorteil anzusehen.
 
Geregelt sind die Unechte Teilortswahl und die Sitzverteilung auf die einzelnen Wohnbezirke in § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde. Von der Änderung oder Abschaffung der Unechten Teilortswahl sind die Ortschaften betroffen, weshalb die Ortschaftsräte vor einer etwaigen Änderung der Hauptsatzung anzuhören sind.
 
Der Bürgermeister verwies eingangs auf die umfangreiche Sitzungsvorlage. Er verdeutlichte, dass neben den Ortschaftsräten auch ein Ortsvorsteher ein wichtiges Bindeglied zwischen Verwaltung und Bürger darstelle. Er fand es aber auch wichtig, sich nach nun mehr 40 Jahren über das Thema zu unterhalten, zumal auch wegen der Verschiebung der Bevölkerungszahl im Kernort Herrischried Gesprächsbedarf bestehe.
 
Herr Eckert verdeutlichte wie schwer es ist, genügend Kandidaten für eine Gemeinderatsliste in den Ortsteilen als auch im Hauptort zu finden. Er schilderte die möglichen Folgen am Beispiel eines Todesfalls, wenn eine Kandidatenliste nicht vollständig mit Ersatzbewerbern besetzt sei. Hier konnte in diesem Fall kein Ersatzbewerber in das Gremium nachrücken. Herr Berger schlug vor, dass zunächst die Ortschaftsräte befragt werden sollen und man sich dann Gedanken über z.B. eine Bürgerversammlung machen kann. Dieser Vorgehensweise stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
 
 
TOP 8 Bauanträge
 
8.1. Bauantrag zum Neubau eines Güllebehälters auf dem Grundstück Flst.-Nr. 272 der Gemarkung Niedergebisbach, Meierhöfstr. 3
Der Antragsteller beabsichtigt auf seinem Grundstück einen Güllebehälter mit einem Durchmesser von 6,50 m und einer lichten Höhe von 3,00 m zu erstellen. Der Gemeinderat hat einstimmig das Einvernehmen zum Bauantrag erteilt.
 
8.2 Bauantrag  zum Umbau am bestehenden Wohnhaus;
Errichtung einer Dachgaube und Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnraum, Schaffung eines neuen Zugangs von der Nordseite des Gebäudes sowie Ausbau und Umnutzung des ehemaliegen Ökonomieteils im OG und DG
des Gebäudes „Römerstr. 43“, Flst.-Nr. 349 der Gemarkung Hogschür. Der Antragsteller beabsichtigt das Obergeschoss sowie Dachgeschoss des Gebäudes „Römerstr. 43“ zu Wohnraum umzubauen und um zu nutzen. Hierfür sind der Einbau einer Dachgaube sowie die Schaffung eines Zugangs zur neuen Wohnung an der Nordseite des Gebäudes vorgesehen. Der Gemeinderat hat einstimmig das Einvernehmen zum Bauantrag erteilt mit der Maßgabe, dass die Dachneigung der Gaube auf mind. 20° abzuändern sei.
 
 
TOP 9 Beschaffung von Spielgeräten für den Kindergarten Don Bosco in Niedergebisbach
Die Außenspielgeräte, insbesondere der Kletterturm wurde wegen seines Zustands nicht mehr abgenommen und müssen durch ein anderes Spielgerät ersetzt werden. In diesem Zusammenhang wurde die Möblierung des Spielplatzes insgesamt untersucht und die Erzieherinnen in den Beschaffungsvorgang einbezogen
 
Die Verwaltung hatte Angebote bei verschiedenen Firmen eingeholt. Die Verwaltung schlug folgende Beschaffung vor, die der Gemeinderat einstimmig dann beschlossen hatte:
 
Turmkombination Brandenburg (Alu pulverbeschichtet)                   5.553,00 €
Wippe 4-sitzig (Alu pulverbeschichtet)                                           460,00 €
Nestschaukel (Alu pulverbeschichtet)                                             990,00 €
Terrassenhäuschen (Robinienholz)                                              2.490,00 €
GESAMT:                                                                                 9.493,00
 
 
TOP 10) Erstellung einer Homepage für die Gemeinde
Die Homepage der Gemeinde wurde im Jahr 2003 mit der Maßgabe erstellt, dass diese möglichst ohne größere Pflege betrieben werden kann. Deshalb wurden die Elemente entsprechend statisch gestaltet. Änderungen können aufgrund der Programmierung nur in sehr begrenztem Umfang selbst durchgeführt werden und Bedarf außerhalb der Standartfälle auch der Mithilfe des Herstellers der Homepage. Die Homepage erfüllte über viele Jahre seinen Zweck, ist aber gleichermaßen von der Entwicklung abgekoppelt.
 
Nach der Rückkehr von Frau Sibold in die Verwaltung und der Neuorganisation von einzelnen Zuständigkeitsbereichen innerhalb des Rathauses kann die Pflege der Homepage und Einstellen neuer Inhalte auch selbst durchgeführt werden. Grundlage dafür ist jedoch die Beschaffung eines neuen Systems und die Gestaltung einer neuen und der Zeit angepassteren Homepage. Die Verwaltung hatte Kontakt mit der Firma Eschbach-IT aufgenommen, die auch die Homepage für die Ruheforscher erstellt und weiterentwickelt hatte.
 
Der Gemeinderat diskutierte über die Notwendigkeit einer neuen Seite. Es wurden Punkte wie die immer schwächer vertretene Gastronomie, der Suche nach günstigeren Anbietern und die erneuten Außerplanmäßigenausgaben angesprochen.
Bei 5 enthaltungen und einer Gegenstimme hat der Gemeinderat die Erstellung einer neuen Homepage beschlossen.
 
 
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