Gemeinde Herrischried SITZUNGSPROTOKOLL

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16.01.2012

 

 

TOP 1 Bekanntmachungen

 

Nachdem der Workshop zur Ortskernentwicklung im Herbst vergangenen Jahres durchgeführt wurde, stehen die Beratungstermine für die Grundstückseigentümer und Pächter an. Bürgermeister Berger informierte den Gemeinderat, dass diese am 31. Januar und am 03. Februar im Rathaus stattfinden werden. Da neben den Herren Prof. Lammert und Architekt Freter wird auch Herr Hecker von der Kommunalentwicklung aus Karlsruhe teilnehmen. Die Grundstückseigentümer und Pächter werden entsprechend von der Verwaltung angeschrieben und informiert. Sie können ihre persönlichen Veränderungsabsichten und auch ihre Wünsche zum Ortskern nennen.

 

BM Berger gab bekannt, dass innerhalb der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan eine Bürgerinformation für die beiden Gemeinden Rickenbach und Herrischried am 07.02.2012 um 19:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Rickenbach stattfinden wird.

 

Berger informierte weiter über die am 26.01.2012 in Bad Säckingen vorgesehene Informationsveranstaltung „Gesundheit und Pflege im ländlichen Raum“

 

Abschließend wurde über das Ergebnis der unvermutet durchgeführten Prüfung der Gemeindekasse berichtet. Nach den Ausführungen Bergers ergaben sich keine Abweichungen und Beanstandungen. Berger lobte die ordentliche Kassenführung der Kassenverwalterin Nicole Stoll.

 

TOP 2 Fragen und Anregungen, Fragen aus der Bürgerschaft

 

GR Gottschalk erkundigte sich nach den aktuellen Quellschüttungen. Hier konnte der Bürgermeister eine aktuelle Grafik mit den Niederschlagsmengen und den Schüttergebnissen präsentieren.

Von einem Zuschauer wurde angefragt, warum die anwesenden Bürger bei den jeweiligen TOP nicht mitdiskutieren können. BM Berger verwies auf die Gemeindeordnung und erklärte, dass diese die Möglichkeit haben, zu Beginn der Sitzung Fragen zu stellen oder ggf. auch Informationen zu geben.

 

TOP 3 Rückblick

 

Bevor sich der Gemeinderat wieder den zukünftigen Themen widmet, schloss Bürgermeister Berger mit einem Jahresrückblick 2011 ab und spannte den Bogen bei einzelnen Themen bis zum Anfang seiner Amtszeit.

 

An kommunalpolitisch herausragend wurden die Themen:

-         Pumpspeicherwerk Atdorf

-         Biosphärengebiet Südschwarzwald

-         Schulentwicklung

-         Entwicklung des Ortskerns von Herrischried

-         Abwasserkonzeption

-         Beitragsveranlagungen

-         Windkraftanlagen

etwas ausführlicher behandelt.

 

Pumpspeicherwerk Atdorf:

 

Berger ging zunächst auf die 5 von den Städten und Gemeinden im Zusammenwirken mit dem Ökoinstitut ein, die im März und April 2010 in den betroffenen Gemeinden durchgeführt wurden. Nach dieser Informationsphase sei dann auch auf seine Initiative die Meinungsumfrage am 26.09.2010 durchgeführt worden. Die Einrichtung des Runden Tisches mit 5 Sitzungsterminen und 4 Sitzungen zur Vorbereitung, die in der Zeit von Juni bis November 2011 durchgeführt wurden, war ein weiterer Punkt. Abschließend wurde berichtet, dass der Gemeinderat in der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Jahres auch über den Einigungsvorschlag über den unter den 5 beteiligten Städte und Gemeinden zur Zerlegung der Gewerbesteuer beschlossen habe. Ohne Einzelheiten zu nennen berichtete Berger, dass die Anhörung des Landratsamtes, des Finanzamtes und auch beim Schluchseewerk laufe und dass die Vereinbarung formal unterzeichnet werde, wenn alle Zustimmungen vorliegen. (Anmerkung: Dann wird innerhalb einer Pressekonferenz die Allgemeinheit über den gefundenen Kompromiss informiert.)

 

Biosphärengebiet Südschwarzwald:

Berger berichtete, dass zu diesem aus seiner Sicht für die Gemeinde wichtigen Thema 2 GR-Sitzungen sattgefunden hätten, eine Bürgerversammlung stattgefunden und sich auch der BLHV Ortsverein mit dem Thema befasst habe.

 

Schulentwicklung:

Die Gemeinde habe hier bereits ab dem Jahr 2005 mit dem Antrag zur Errichtung einer Regionalschule unter dem Eindruck der sich verändernden Schülerzahlen auf die neuere Situation reagiert. Berger erinnerte an die Verhandlungen mit den Nachbargemeinden zur Einrichtung einer Werkrealschule in den Jahren 2008 bis 2011. Er zeigte sich zuversichtlich, dass mit dem neuen Schulmodell „Gemeinschaftsschule“ ein Konzept mit hohem Potenzial geschaffen wurde, das das Ziel, die Schule im Ort zu halten, erreicht werden könnte.

 

Ortskernentwicklung:

Berger nannte als Einstieg das Ausgangsproblem Rathaussanierung und den Konflikt, dass dieses über das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR) nicht zuschussfähig gewesen wäre und dass der Gemeinde der Zugang zum hierfür besser geeigneten Zuschussprogramm Einfache Stadterneuerung (PES) seitens des Landes abgeblockt wurde. Nachdem dieses Hindernis überwunden war, hatte die Gemeinde Aufnahmeanträge ab dem Jahr 2010 gestellt. Der am 12. November durchgeführte Workshop sollte das auch mit der Bürgerschaft zusammen entwickelte Entwicklungsziel für den Ortskern und die Gemeinde herausarbeiten. (Anmerkung: Dieses Ergebnis und die mit den Grundstückseigentümern entwickelten Ziele und Wünsche sind für den Aufnahmeantrag erforderlich).

 

Abwasserkonzeption:

Berger betonte, dass die Gemeinde sehr konsequent die Abwasserkonzeption zur Entsorgung der Ortsteile Giersbach, Groß- und Kleinherrischwand, Schellenberg und Lochhäuser nach einer Planungsphase im Jahr 2005 dann in den Jahren 2007 bis 2010 umgesetzt habe. Mit der Entsorgung des Ortsteils Atdorf in diesem Jahr verfügen alle Ortsteile über eine geregelte Abwasserentsorgung. Die Konzeption konnte planmäßig umgesetzt und abgeschlossen werden. Dass diese strikte Durchführung auch aus Sicht des Gebührenzahlers große Vorteile brachte, verdeutlichte Bürgermeister Berger mit einer Kostenübersicht. Insgesamt wurden über € 3 Mio. in die Kanäle investiert bei einem Zuschusssatz von etwas über 50%. Für die zuletzt durchgeführte Maßnahme mit der Erweiterung des Ortsnetzes Hornberg im südlichen Bereich erhielt die Gemeinde nur noch etwa 30%, weil die Zuschussrichtlinien geändert wurden.

 

Beitragsveranlagung:

Der Bau der Kanäle und der Anschluss der Grundstücke an den Kanal löste unwillkürlich den Entwässerungsbeitrag aus. Berger berichtete, dass dieses Thema bei den Grundstückseigentümern Erinnerungen an Veranlagungsvorgängen aus früheren Zeiten auslöste. Mit intensiver Vorbereitung der Gespräche und im Dialog mit den Grundstückseigentümern konnte das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung gewonnen werden. Berger berichtete, dass grundsätzlich die noch rechtlich vertretbare Lösung zugunsten des Abgabenpflichtigen gefunden wurde.

 

Windkraftanlagen:

Zu diesem kommunalpolitisch wichtigen Thema konnte der Bürgermeister nur ausführen, dass mit dem Wählervotum des vergangenen Jahres bei der Landtagswahl auch das Thema der Erstellung von Windkraftanlagen auf die Gemeinde wieder zugekommen ist und sich die Gemeinde mit Gemeinderat dieses Themas annehmen muss, wenn sie die Initiative nicht anderen überlassen wolle. Weiteres werde noch im späteren TOP 7 zu diesem Thema ausgeführt.

 

Sanierung Klausenhof:

Die im Jahr 2011 mit Mitteln aus dem Ausgleichsstock und der Denkmalförderung wurde der Klausenhof für rd. € 155.000 saniert. Das Dach auf der Nordseite des Klausenhofs erhielt eine neue Dachdeckung, im Wagenschopf wurde ein Dielenboden verlegt, die Lindauer Säge und das Kioskgebäude erstrahlen mit neuen Dachdeckungen. Umschlossen wird das Areal von einem neuen Zaun. In diesem Zusammenhang wurden auch sonstige kleinere Reparaturen durchgeführt.

 

Weiter berichtete Berger über sonstige Themen und Anlässen des Jahres 2011.

 

Die Investitionen und ihre Kosten:

Mit dem Bau von Abwasserkanälen und der Sanierung der Kläranlage Hornberg wurden insgesamt rd. € 3.047.000 ausgegeben. Für diese Maßnahmen hatte die Gemeinde Landeszuschüsse von insgesamt € 1.600.000 erhalten. Die restlichen € 730.000 wurden über Kreditaufnahmen oder € 717.000 über Haushaltsmittel finanziert. Rund die Hälfte der „Haushaltsmittel“ bestanden aus den Einnahmen aus der Beitragsveranlagung.

 

Für die Wasserversorgung mussten der Hochbehälter Tannen und die Anschlussleitungen an die Ortsnetze gebaut und die zentrale Steuerungsanlage beschafft und eingerichtet werden. Insgesamt wurden dafür € 1.173.000 ausgegeben werden. Die Gemeinde erhielt dafür Landeszuschüsse von € 582.000 (49,6%), nahm einen Kredit auf die zentrale Steuerungsanlage über € 109.000 auf. Die restlichen Mittel von € 482.000 stammten aus Haushaltsmitteln.

 

Für Straßen und Plätze wurden in diesem Zeitraum € 2.235.000 ausgegeben. Neben dem Bau des Le-Castellet-Platzes, hier waren beim Amtsantritt alle Planungs- und Baubeschlüsse bereits gefasst, bildeten die Straßensanierungsprogramme über mehrere Jahre hinweg einen weiteren Schwerpunkt. Der im Jahr 2005 erstellte Straßenzustandsbericht war hier eine wesentliche Grundlage bei allen Entscheidungen.

 

Unter den sonstigen Investitionen führte der Bürgermeister die Beschaffung des Unimogs mit Anbaugeräten für den Bauhof (T€ 251), die Sanierungsmaßnahmen beim Kindergarten Niedergebisbach und der Lochmatthalle über das Konjunkturprogramm II (T€ 211), die Sanierung des Sportplatzes (T€ 70), die Beschaffung des Hilfeleistungsfahrzeugs für die Feuerwehr Herrischried (T€ 342) auf. Insgesamt wurden für diese Projekte € 874.000 ausgegeben. Finanziert wurden die Ausgaben über Zuschüsse von € 690.000 (79%), Kreditaufnahmen von € 57.000 und Eigenmitteln von € 127.000.

 

Schulden der Gemeinde:

Diese in den Jahren 2004 bis 2011 durchgeführten Investitionen kosteten die Gemeinde rd. € 7,5 Mio. Dank des insgesamt hohem Zuschussanteils aus der Fachförderung und aus Ausgleichsstockmitteln und auch das sparsame wirtschaften der Verwaltung hat sich der Schuldenstand gegenüber dem Jahr 2004 nicht verändert. Die Gemeinde hatte Ende 2004 mit € 1.417.000 Schulden in etwa den Stand zum Ende des Jahres 2011 mit € 1.374.000 (pro Einwohner € 501) halten können. Der gegenüber den Haushaltsplanungen 2009 und 2010 sich besser als erwartet sich entwickelnde Konjunkturverlauf hatte auch zu ungeplanten Mehreinnahmen geführt, die in die allgemeine Rücklage geflossen ist. Die Gemeinde hat sich hier ein Polster (Rücklagenbestand abzüglich geplante aber nicht durchgeführte Kreditaufnahmen) von rd. einer halben Million geschaffen. Erstmals seit langem kann der Gemeindehaushalt auch konjunkturbedingte Ausschläge abfedern, sollten diese eintreten.

 

TOP 4 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012

 

H i e r: Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2012

 

Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2012 einstimmig beschlossen. Eine ausführliche Darstellung wird als Beilage dem kommenden Mitteilungsblatt als Sonderbeilage beigefügt.

 

TOP 5 Schulentwicklung

 

h i e r:  Zwischenbericht und weiteres Vorgehen

 

Aus der Sitzungsvorlage: Die Erkenntnis, dass der demographische Wandel auch einen Wandel im Bildungssystem auslösen wird, ist nicht neu. Schon im Jahr 2005 haben mehrere Gemeinden im Landkreis Waldshut den Antrag an das Kultusministerium gestellt, eine „Regionalschule“ führen zu können, an der die Schüler bis zur 6. Klasse gemeinsam unterrichtet werden können. Dieses Modell hatte bekanntlich keine Fürsprecher auf politischer Ebene gefunden, so dass dieser Versuch versandete. Im Jahr 2008 wurden die Gespräche mit den Nachbargemeinden Görwihl und Rickenbach wieder aufgenommen mit dem Ziel, langfristig im Hotzenwald eine Schule anbieten zu können, die mit einem mittleren Bildungsabschluss endet. Mit der von der Landesregierung favorisierten Werkrealschule, eine Fortentwicklung der bisher schon eingerichteten „Hauptschule mit Werkrealschule“ sollte dieses Ziel erreicht werden. Das bisherige Bildungssystem mit dem bekannten 3-Säulen-Modell mit Hauptschule, Realschule und dem Gymnasium sollte weiterhin unverändert Bestand haben.

 

Vor den Landtagswahlen im vergangenen Jahr war die Ausrichtung des Bildungssystems bei den zur Wahl antretenden Parteien klar definiert. Die Wahlberechtigten haben mit der Wahlentscheidung ein eindeutiges Signal für eine Veränderung im Bildungssystem gegeben. Mittlerweile hat auch die CDU auf Bundesebene eingestanden, dass das zukünftige Bildungssystem an die Anzahl der Kinder und an das bisherige Entscheidungsverhalten der Eltern („Abstimmung mit Füßen“) anzupassen. So wird auch hier mittelfristig nur noch von einem 2-Säulen-Modell ausgegangen.

 

Mit der Einführung des neuen Schulmodells „Gemeinschaftsschule“ wird ein Schultyp geschaffen, der einen vergleichbaren Schulabschluss mit den bestehenden allgemein bildenden Schulen bietet. Der Abschluss wird deshalb als vergleichbar bezeichnet, weil der Inhalt des Bildungsplans und die Prüfungen dieselben sind. Auch die Durchlässigkeit zwischen der Gemeinschaftsschule und dem Gymnasium ist gegeben. So können die erfolgreichen Absolventen der 10. Klasse neben einer Berufsausbildung in ein berufliches Gymnasium oder auch an das allgemein bildende Gymnasium wechseln.

 

Wenn hier ein neuer Schultyp aufgebaut wird, der nach Abschluss der 10. Klasse und bestandener Prüfung mit dem der Realschule vergleichbaren Abschluss endet, dann ist die Frage, welcher Schultyp zukünftig wegfallen könnte, eher einfach zu beantworten. Die Gemeinschaftsschule bietet mit den beschriebenen Abschlussmöglichkeiten die gewünschte Alternative zur Realschule und ermöglicht einen realisierbaren Standort auf dem Hotzenwald. Auch die Forderung der beteiligten Gemeinden nach einem Standort auch in jeder Gemeinde wäre darstellbar, was bei einer klassischen Realschule nicht denkbar wäre. Mit der Erweiterung der Gemeinschaftsschule könnte sogar die Sekundarstufe 2 eingeführt werden, die die Schüler bis zur 13. Klasse dann zum Abitur führt.

 

Wichtig ist, dass der Hotzenwald auch weiterhin am Ziel festhält, ein zukunftsfähiges Schulsystem aufzubauen, um unseren Kindern auch ortsnah einen adäquaten Bildungsabschluss gewährleisten zu können. Die Gemeinde Görwihl wird am bisherigen Modell WRS festhalten und das dortige Angebot weiter ausbauen. In Vorgesprächen mit den drei Schulleitungen, dem Schulamt und den Gemeindevertretern wurde das weitere Vorgehen aufeinander abgestimmt. Die Gemeinden Rickenbach und Herrischried sollen Konzeptionen für eine Gemeinschaftsschule zusammen entwickeln. Dies war auch die Botschaft aus der Informationsveranstaltung der drei Gemeinderäte mit dem Schulamt.

 

Einzelne Fragen und Feststellungen innerhalb der Beratung bezogen sich auf den verbindlichen Ganztagsbetrieb, bei dem an mindestens 3 bis 4 Nachmittagen Unterricht gehalten wird. Bürgermeister Berger berichtete von den Sorgen der Vereine, dass damit die Kinder nicht mehr am Vereinsleben bzw. dem Übungsbetrieb teilnehmen könnten. Ein weiteres Thema stellte die Verpflegung der Schüler in der Schule und mögliche Kostenfolgen dar. Hierzu schlug BM Berger vor, dass die Kostenfrage zunächst zurück gestellt werden sollte und zuerst konzeptionell gearbeitet werden sollte. Auch die Kooperationsmöglichkeiten mit Rickenbach könnten Raumkapazitäten freilegen, die dann für diese Zwecke genutzt werden könnten. Eine weitere Nachfrage galt der Information der Eltern. Hier verwies BM Berger auf den Beschlussvorschlag, in dem auch die Beteiligung der Eltern erfolgen solle, wenn die Schulleitungen Konzeptionen entwickelt haben.

 

Der Gemeinderat fasste dann folgenden Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Schulleitung eine Konzeption für das Schulmodell „Gemeinschaftsschule“ zu erstellen.
  2. Die Konzeption soll sämtliche Kooperationsmöglichkeiten mit der Schule in Rickenbach aufzeigen.
  3. Die Verwaltung wird unter Einbeziehung der Schulleitung beauftragt, die mit der Umsetzung des Schulmodells „Gemeinschaftsschule“ sich ergebenden Auswirkungen auf den Raumbedarf und damit verbundenen einmaligen und laufenden Kosten zu untersuchen.
  4. Das Modell soll nach Vorliegen der Grundlagen (Ziffern 1 bis 3) in einer Bürgerversammlung den Eltern der Grundschulkinder zeitnah vorgestellt werden.

 

TOP 6 Bürgermeisterwahl 2012

 

h i e r: Bildung des Gemeindewahlausschusses

 

 

Ohne weitere Beratung hatte der Gemeinderat folgende Mitglieder einstimmig gewählt:

Vorsitzender: Helmut Eckert               

Stellvertreter: Michael Allgaier

 

Beisitzer:                                  Stellvertreter:

Ingrid Grieshaber                     Ulrich Gottschalk

Bernhard Kühnel                     Franz Albiez

Stefanie Hottinger                    Rolf Dannenberger

 

TOP 7 Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (für Windkraftanlagen)

 

h i e r:  Stellungnahme im Beteiligungsverfahren

 

 

Aus der Sitzungsvorlage: Mit dem vorgesehenen Gesetzentwurf sollen die in den geltenden Regionalplänen festgelegten Vorrang- und Ausschlussgebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen zum 01. September 2012 aufgehoben werden. Die Zulässigkeit von Windkraftanlagen richtet sich dann nicht mehr nach diesen regionalplanerisch festgelegten Vorrang- und Ausschlussgebieten, sondern danach, ob dem Vorhaben im konkreten Fall öffentliche Belange entgegenstehen.

 

 

Mit diesem Verzicht auf die bisherigen regionalplanerischen Steuerungswirkungen wird eine gesetzliche Planungsentscheidung getroffen und der Rahmen für künftige Genehmigungen von Windkraftanlagen verändert. Deshalb ist für diese neue gesetzliche Regelung eine „strategische“ Umweltprüfung durchzuführen, da diese Gesetzesänderung auch Auswirkungen auf die Umwelt haben kann.

 

Mit dem noch im Entwurfsstadium befindlichen Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes soll der Bau von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg beschleunigt vorangetrieben werden, indem die in den geltenden Regionalplänen festgelegten Vorrang- und Ausschlussgebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen bereits zum 01.09.2012 aufgehoben werden.

 

Mit dem Landesplanungsgesetz in seiner aktuellen Fassung herrscht in Baden-Württemberg eine Sondersituation. Hier erfolgt die räumliche Steuerung regionalbedeutsamer Windkraftanlagen bislang abschließend auf der Ebene der Regionalpläne durch Festlegung von Windkraft-Vorranggebieten, die zugleich in Ausschlussgebieten alle anderen Standorte von einer Bebauung ausschließen („Schwarz-Weiß“-Planung).

 

Die Landesregierung plant nun, die Festlegungen der Regionalpläne zur Windenergie

kurzfristig – nach dem Gesetzentwurf zum 01.09.2012 – per Gesetz aufzuheben. Nach

dem geänderten Landesplanungsgesetz soll den Regionalplänen in Zukunft auch generell

keine Ausschlusswirkung für Windkraftstandorte mehr zukommen („Weiß-Grau“-Planung).

 

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer oder mehrerer Windkraftanlagen richtet sich

dann allein nach § 35 BauGB bzw. den kommunalen Flächennutzungsplänen. Damit

kommt die Entscheidung einer räumlichen Steuerung im Wesentlichen den Gemeinden

zu. Größere Planungseinheiten bestehen allerdings in Verwaltungsgemeinschaften bzw.

Gemeindeverwaltungsverbänden mit gemeinsamer Bauleitplanung. Darüber hinaus kommen

Vereinbarungen benachbarter Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften gemäß

§ 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB über bestimmte Darstellungen in den jeweiligen Flächennutzungsplänen in Betracht. Der (Bundes-)Gesetzgeber bietet damit interkommunale Lösungen gerade auch bei der Windkraft an.

 

Anhand dieser Grundsätze ist nun die aktuelle und vor allem von der Landesregierung

beabsichtigte neue Rechtslage zu bewerten. Sie stellt sich wie folgt dar:

 

Windkraftanlagen sind im Außenbereich bundesrechtlich nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) privilegiert. Dies bedeutet, dass entsprechende Vorhaben grundsätzlich auf den Außenbereich verwiesen und auch grundsätzlich zulässig sind, soweit öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

 

Dem Anliegen einer räumlichen Steuerung wird unter dem Begriff der „öffentlichen Belange“

entsprochen. So steht einem ins Auge gefassten Windkraftstandort in der Regel entgegen,

wenn für die Windenergie durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als

Ziele der Raumordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist (§ 35 Abs. 3 Satz 3

BauGB). Damit kommt die Entscheidung einer räumlichen Steuerung im Wesentlichen den Gemeinden zu. Größere Planungseinheiten bestehen allerdings in Verwaltungsgemeinschaften bzw. Gemeindeverwaltungsverbänden mit gemeinsamer Bauleitplanung. Darüber hinaus kommen auch Vereinbarungen benachbarter Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften gemäß § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB über bestimmte Darstellungen in den jeweiligen Flächennutzungsplänen in Betracht.

 

Von dieser interkommunalen Lösung hatte auch die Gemeinde vor etwa 9 Jahren Gebrauch gemacht, als ein gemeinsamer Flächennutzungsplan für Windkraftanlagen von den 4 Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Bad Säckingen zusammen mit den Gemeinden Laufenburg und Görwihl aufgestellt wurde. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, erneut mit den genannten Gemeinden und ggf. auch mit der Stadt Wehr eine gemeinsame Flächennutzungsplanung vorzusehen, und es nicht einem einzelnen Investoren zu überlassen, an welcher Stelle er gerade eine Windkraftanlage errichten möchte. Diese Vorgehensweise wird nicht nur vom Vorsitzenden des Regionalverbands ausdrücklich unterstützt, sondern war auch Wunsch des Gemeinderats.

 

Für eine entsprechende Planung sind umfangreiche Erhebungen und Gutachten einzuholen, um ein gesamträumliches Planungskonzept aufstellen zu können. Auch sind die Bürger der Gemeinde in diesen Planungsprozess einzubinden, die dieser Entwicklung mit großer Skepsis gegenüberstehen, bzw. sich vor etwa 9 Jahren massiv gegen Ausweisungen gewehrt haben. Da der Regionalverband Hochrhein/Bodensee innerhalb seiner verbleibenden Zuständigkeit Vorranggebiete festzulegen tätig werden möchte, könnte Planungsgrundlagen kostengünstiger erstellt werden, wenn dies in einer Hand und in einem Zug erstellt werden. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen ist der nach dem Gesetzesentwurf vorgesehene Zeitrahmen zu kurz bemessen.

 

Im neuen Windatlas für Baden-Württemberg wurden die Gebiete mit voraussichtlichen Windgeschwindigkeiten von mehr als 5,50 m/s bei einer Nabenhöhe von 140 m farblich markiert. Im Gemeindegebiet werden einzelne Stellen im Bereich des Hornbergbecken I (5,50 bis 6,0 m/s), westlich und nordwestlich des Jägerstüble (5,50 bis 6,0 m/s, an einer Stelle 6,25 m/s), auf dem Ödland im Bereich des Polensteins (5,50 bis 5,75 m/s) und Richtung Wehrhalden im Bereich Erlenberg (5,50 bis 5,75 m/s) ausgewiesen. Auch wird der Abhau mit einer Windgeschwindigkeit von 5,75 bis 6,0 m/s ausgewiesen.

 

In diesem Zusammenhang ist auch innerhalb der immissionsschutzrechtlichen Prüfung die Frage der Auswirkungen des Infraschalls (Frequenzbereich unter 20 Hertz) auf den Menschen und dessen Gesundheit zu prüfen. Nach dem Bericht des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz innerhalb des Umweltberichts ist die Einbeziehung dieser Frage in das Prüfverfahren nicht vorgesehen, es gibt jedenfalls keinen Hinweis dazu. Nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts aus dem Jahr 2005 wird von Windkraftanlagen Infraschall abgestrahlt. Die Auswirkungen auf den Menschen sind noch nicht erforscht („Die besondere Qualität von Infraschall bedarf jedoch verstärkter Aufmerksamkeit, da bisher nur wenige gesicherte Erkenntnisse, nicht zuletzt wegen einer noch nicht optimalen Erfassungsmethodik, über das Auftreten und die Wirkungen von Infraschall vorliegen. …“ –Auch an die Gemeinde übermittelte Windenergieerlass greift den Begriff Infraschall innerhalb des Kapitels „Immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit“ (Kap. 5.6.1.1.2, Seite 31) auf. Es wird hier auf die DIN 45680, Ausgabe März 1997 hingewiesen. Der 7-zeilige Absatz endet mit der Feststellung, dass „unter diesen Voraussetzungen schädliche Umwelteinwirkungen im Allgemeinen nicht zu erwarten sind“. Dieser Punkt wurde in der Beratung durch den Bürgermeister auch ausdrücklich aufgegriffen. Berger kritisierte die unpräzisen Ausführungen zu diesem Thema.

 

Es wurde auch hinterfragt, ob die Erstellung von Windkraftanlagen auf „Bürgermodelle“ beschränkt werden könnten. Ob diesem sicherlich sehr vernünftigen Gedanken Erfolgsaussichten beizumessen sind, bezweifelte der Bürgermeister aufgrund der bisherigen Vorgehensweise der Landesregierung sehr. Dieser Gedanke könnte aber in eine Stellungnahme zum Windenergieerlass eingeflochten werden.

 

Ortsvorsteher Huber äußerte die Bitte, dass das Gebiet um Hornberg von einer Planung angesichts des Projekts PSW ausgeklammert werden solle.

 

Dann zeigte Bürgermeister Berger anhand eines Luftbildes, an welchen Stellen ein Windaufkommen von über 5,50 m/s bestehen könnte. Er verwies darauf, dass sich die Angaben im Windatlas auf Modellrechnungen stützt und nicht auf konkrete Messungen vor Ort.

 

Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, folgende Punkte in die Stellungnahme aufzunehmen:

 

  1. Der in Artikel 2 festgesetzte Termin, zum 31. August 2012 die Festlegung der Standorte regional bedeutsamer Windkraftanlagen in den Regionalplänen aufzuheben ist zu kurz bemessen. Der Gemeinde wird nicht der für eine rechtssichere Planung erforderliche Zeitrahmen eingeräumt.
  2. Die Auswirkungen des Infraschalls sind möglicherweise wissenschaftlich nicht ausreichend erforscht. Die Gemeinde bittet die Landesregierung um Auskunft, ob und in welcher Weise sie eine Beeinträchtigung erkennt und ob sie das immissionsschutzrechtliche Prüfverfahren dementsprechend erweitern will.

 

TOP 8 Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Spenden im Jahr 2011

 

Seit dem Jahr 2006 hat die Gemeinde eingehende Spenden offenzulegen. Ohne weitere Aussprache hat der Gemeinderat einstimmig die Spenden angenommen. Es handelte sich um 6 Spendenvorgänge im Gesamtwert von € 2.400,00.

 

TOP 9 Verschiedenes

 

Keine Wortmeldungen.

© Gemeinde Herrischried
Hosting / Design by sris